Kardinal

Aus FJM-Ritter
Version vom 1. April 2015, 20:03 Uhr von Inka (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Was ist ein Kardinal?''' Als Kardinal wird eine Person bezeichnet die den höchsten religiösen Titel in der römisch katholischen Kirche vor dem Papst…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Was ist ein Kardinal?


Als Kardinal wird eine Person bezeichnet die den höchsten religiösen Titel in der römisch katholischen Kirche vor dem Papst trägt. Dieser hat das recht den Papst zu wählen und zum Papst gewählt zu werden. Ein Kardinal erhält auch seinen Titel nicht durch irgendeinen Weiheakt sondern er ist ein Würdenträger. So wird auch der Kardinal mit Eure Eminenz oder Hochwürdigste Eminenz angeredet.

Ränge eines Kardinal sind

  • Kardinaldiakon
  • Kardinalprotopriester
  • Kardinalbischof

Wer kann Kardinal werden?

Der Papst ist es der würdige Bischöfe aussucht und diesen dann den Titel des Würdenträgers Kardinal verleiht.


Tätigkeit eines Kardinal

Dem Kardinal werden Aufgaben zu Teil unter anderen für die Leitung der Weltkirche. Dieses kann stattfinden einmal vor Ort in einem Bistum oder in der Kurie in Rom. Alle Kardinäle die noch nicht das 80 Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet beim Ableben des Papstes oder wenn der Papst von seinen Amt zurückgetreten ist aus gesundheitlichen Gründen an der Wahl des neuen Papstes der Konklave dran teilzunehmen. Während der Sedisvakanz während der Papstwahl dürfen sie zwar einige Ämter ausüben aber nichts an der Leitung der Gesamtkirche etwas abändern. Die Kardinäle können vom Papst zusammengerufen werden zur Besprechung einiger wichtiger Fragen was die Leitung der Kirche unter anderen betreffen könnte. Ansonsten gibt es noch Tätigkeiten in der der Römischen Kurie wo sie Leitungsfunktionen übernehmen wie unter anderen bei Päpstlichen Räten oder Kongregationen sowie auch die Übernahme von Verwaltungsaufgaben.

Geschichtliches

Der Titel Kardinal geht zu rück bis zur Zeit des Papst Silvester I. (314–336 ) Das Konzil von Konstanz (1414–1418) hatte damals die Zahl der Kardinäle auf 24 beschränkt. Mit der Zeit wurde die Zahl erhöht, einmal durch die Konstitution Postquam Verus vom 3.12.1586 auf die Zahl von 70 Kardinälen. Papst Johannes XXIII. (1958–1963) erhöhte allerdings die Zahl nochmals auf 75 Kardinäle. Papst Paul VI. (1963–1978) erhöhte die Zahl dann auf 144 und Papst Johannes-Paul II. änderte dies wieder mit dem Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis vom 22.2.1996 und legte die Zahl auf 120 Kardinäle vorerst endgültig fest. Denn es steht offen ob jemals in der Kirchengeschichte ein Papst nochmals die Zahl der Kardinäle ändern wird.


Siehe auch: Papstliste Konklave