Papst Symmachus

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Symmachus mit Agnes von Rom, Apsismosaik, um 630, in der Kirche Sant'Agnese fuori le mura in Rom - gemeinfrei

Fest

19. Juli

Lebensbeschreibung

Dieser hl. Papst, mit dem Vornamen Celius, war aus Sardinien gebürtig. Sein Vater hieß Fortunatus. Vor seiner Erhebung nach dem Tode des Papstes Anastasius im Jahr 498 war er Erzdiakon der römischen Kirche. Sonst ist aus seinem Vorleben nichts bekannt. Als er den päpstlichen Stuhl bestieg, fand er in dem Archipresbyter Laurentius von St. Prassede einen Gegenpapst. Sie wurden beide am nämlichen Tage, der heil. Symmachus im Lateran, der Gegenpapst in der Basilica St. Maria d. Gr. ordiniert. Letzterer, dem auch das Volk entweder schon Anfangs gewogener war, oder durch eingeleitete Agitationen bald zugeneigt wurde, soll sich verpflichtet haben, das Henotikon (eine Art Glaubensbekenntnis oder vielmehr Glaubensedikt) des Kaisers Anastasius anzuerkennen. Der einflussreiche Senator Festus stand auf seiner Seite. Bemerkenswert ist, dass der arianische König Theodorich, der zu Ravenna residierte, sich nicht bloß in die Wahlangelegenheit nicht einmischte, sondern auch auf Anrufen der Parteien durch seinen Ausspruch, jener solle als rechtmäßiger Papst angesehen werden, welcher die größere Zahl Wahlstimmen erhielt, den Grund zur friedlichen Beilegung des Streites legte und dem Rechte zum Siege verhalf. Schon im Jahr 499 berief der Papst eine Synode von 72 Bischöfen, um die Wiederkehr eines so ärgerlichen Zwiespalts, der selbst von Volksaufläufen und Unruhen begleitet gewesen war, zu verhindern. Es wurde beschlossen, dass bei Lebzeiten und ohne Vorwissen des jeweiligen Papstes niemand weder mündlich noch schriftlich, am wenigsten unter Eidesleistung, eine Stimme für dessen Nachfolger abgeben, oder eine Versammlung zu diesem Zwecke abhalten dürfe; dass ferner bei einem plötzlichen Absterben des Papstes, wenn dieser über seinen Nachfolger nichts mehr bestimmen (decernere) konnte, derjenige Bischof als rechtmäßig gewählt angesehen werden solle, der alle oder die meisten Wahlstimmen erhielt; dass aber solche Teilnehmer an derlei Wahlumtrieben, welche dieselben zur Anzeige bringen und beweisen würden, nicht bloß frei von Strafe, sondern auch einer Belohnung teilhaftig werden sollen. Der Gegenpapst Laurentius wurde begnadigt, und erhielt in Folge der geschehenen Begnadigung (intuitu misericordiae) das Bistum Nocera, und unterwarf sich. Dennoch hatte derselbe eine einflussreiche und große Partei auf seiner Seite, die er heimlich zu seinen Gunsten bearbeitete.

Das in solchen Fällen gewöhnliche Mittel der falschen Anklage beim Könige wurde auch hier angewendet. Es kann nicht Wunder nehmen, dass dieser jetzt die Klage annahm und den Bischof Petrus von Altino als Visitator nach Rom abordnete. Dieser entpuppte sich alsbald nicht als unparteiischer Richter, sondern als offener Parteigänger. Die Sache wurde so arg, dass nun auch der Papst sich an den König wandte, dass er selbst nach Rom kommen, und mit den dort versammelten Bischöfen den Frieden herstellen möchte. Es geschah. Als aber der Papst sich zu diesem Behufe nach St. Croce von Jerusalem begeben wollte, wurde er mit Steinwürfen empfangen. Einige der ihn begleitenden Priester wurden verwundet, so dass der heilige Papst sich genötiget sah, zur St. Peterskirche, von welcher er ausgegangen war, zurückzukehren. Die Unruhe wurde so groß, dass einige Priester, unter ihnen Dignissimus und Gordianus, auf der Straße ermordet, mehrere Klöster gestürmt und gottverlobte Jungfrauen misshandelt wurden. Der König erließ an die in der sogenannten Palmarischen Synode versammelten Bischöfe ein ernstliches Schreiben, sie möchten durch irgend eine bestimmte Entscheidung, da ihm eine solche nicht zustehe, und er sich in diese geistliche Sache nicht mischen wolle, der Stadt den Frieden wieder geben. Sie erließen hierauf ein Dekret, in welchem sie den Papst ohne weitere Untersuchung von allen Anschuldigungen einfach frei sprachen, und seine ganze Sache dem Urteile Gottes anheimstellten. Die abtrünnigen Geistlichen, welche sich bereit erklärten, zu ihrer Pflicht zurückzukehren, wurden in ihre Pfründen wieder eingewiesen. Auch damit waren die Unzufriedenen noch nicht befriediget; sie sagten, ein solches Verfahren berechtige den Papst zu jeder bösen Handlung. Die Rechtgläubigen leugneten natürlich diese Folgerung und Ennodius, Bischof von Pavia, verfasste auf Veranlassung der Synode eine Schrift, worin er die Freisprechung des Papstes in dem besprochenen Falle verteidigte, aber zugleich zwei, Fälle namhaft machte, in welchen auch der Papst seinen Richter finden müsse: wenn er nämlich sich (persönlich) in einem Irrtume gegen den Glauben befinde, oder wenn er irgend einer Privatperson Schaden zufüge. Dass aber in jener Zeit sogar die Meinung von der Sündelosigkeit des Papstes auftauchen und an Ennodius einen Verteidiger finden konnte, gibt uns den besten Beweis von der Heiligkeit des damaligen Inhabers des Papsttums, des hl. Symmachus.

Als ihn andererseits der Kaiser Anastasius beschuldigte, dass er Manichäer sei, antwortete er kurz und einschneidend: um Manichäer zu sein, müsste er wie der Schützer der Eutychianer sein. War es doch gerade der hl. Symmachus, welcher die zu Rom vorfindlichen Bücher der Manichäer auf dem Platze vor der Constantinischen Basilika verbrennen, die Manichäer aber aus der Stadt schaffen ließ. Auch veranlasste der hl. Papst einen Synodalbeschluss, welcher das Dekret des Königs Odoaker, dass zu einer gültigen Papstwahl der Beirat und die Zustimmung des jeweiligen Königs von Italien erforderlich sei, als den Kanonen widersprechend, aufhob. Als der Vandalenkönig Trasimund in Afrika die katholische Kirche daselbst verfolgte und verbot, an die Stelle verstorbener Bischöfe neue zu wählen, beschloss eine zu Byzacum versammelte Synode (im Jahr 507), auf der bisherigen Übung zu beharren. Der heil. Papst Symmachus schickte den deshalb verbannten und verarmten Bischöfen Geld und Kleidungsstücke. Überhaupt zeigte er sich durch zärtliche Fürsorge für Arme und Notleidende als wahrer Stellvertreter Dessen, der umherging und Gutes tat. An die orientalischen Bischöfe erließ er ein Sendschreiben, in welchem er betonte, dass es zur Rechtgläubigkeit nicht genüge, die katholische Lehre mit Mund und Herz zu bekennen, sondern man müsse sich auch der kirchlichen Gemeinschaft mit allen Irrlehrern und Exkommunizierten gänzlich enthalten. Eine seiner letzten Amtshandlungen war die Ernennung des hl. Cäsarius, Bischofes von Arles, zum päpstlichen Legaten für das südlich gelegene Gallien und den nördlichen Teil von Spanien. Die römischen Kirchen, z. B. St. Agnes außerhalb der Mauern erneuerte er und schmückte sie mit großem Aufwande, einige erbaute er neu. Seine Ehrfurcht und Liebe zum hl. Sakramente offenbarte sich besonders in der Herstellung silberner, mit Edelsteinen geschmückter Tabernakel (Ciborium). Ihm wird auch die Anordnung, in der hl. Messe an Sonntagen und den Festen der hl. Märtyrer das Gloria zu singen, zugeschrieben. So starb er, nachdem er während seines Pontifikates 92 Priester, 16 Diakone und 117 Bischöfe geweiht hatte, am 19. Juli des Jahres 514 und wurde bei St. Peter auf dem Vatikan begraben. Er war nahezu 15 Jahre Papst gewesen. Auf Bildnissen trägt er außer den päpstlichen Insignien ein Kirchenmodell.


(Quelle: nach Vollständiges Heiligen-Lexikon von J.E. Stadler, F.J.Heim und J.N. Ginal, Augsburg 1858-1882, digitalisiert und mit freundlicher Genehmigung von Digitale Bibliothek, Verlag Directmedia Publisching GmbH, CD DB 106, http://www.zeno.org, von FJM überarbeitete Fassung)