Kategorie:Stellungnahmen:Ablass Allerheiligen

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Ablassmöglichkeiten zu Allerheiligen und Allerseelen

am Allerseelentag (bzw. bereits ab 12 Uhr des Allerheiligentags):
vollkommener Ablass

  • bei Besuch einer Kirche
  • sowie Gebet von Glaubensbekenntnis und
  • Vater unser

unter den gewöhnlichen Ablass-Bedingungen (siehe unten).

täglich vom 1. bis zum 8. November:
vollkommener Ablass für die Verstorbenen bei

  • Friedhofsbesuch mit
  • Gebet für die Verstorbenen unter den gewöhnlichen Bedingungen.

Gewöhnliche Bedingungen für einen vollkommenen Ablass:

  • Sakramentale Beichte (eine kann für mehrere Ablässe gelten),
  • Empfang des Altarsakraments,
  • Gebet nach der Meinung des Hl. Vaters (z.B. Vater Unser, Gegrüßet seist Du Maria und Ehre sei dem Vater),
  • vollständige Abkehr von der Anhänglichkeit an jegliche Sünden.

Täglich ist nur ein vollkommener Ablass möglich.
Wenn eine Bedingung fehlt, ist dennoch ein Teilablass möglich.
Ebenso können an sich mehrere Teilablässe täglich gewonnen werden.

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