Kategorie:Stellungnahmen:Mischehe

Aus FJM-Ritter
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mischehen so war es um 1900

Von jeher hat die kath. Kirche die sog. Mischehen, d.h. Ehen zwischen kath. und nicht kath. Christen verboten und hört nicht auf, sie zu missbilligen und auf die Gefahren, die damit verbunden sind, hinzuweisen. Wenn dessen ungeachtet die Kirche jenes Gebot in bestimmten Fällen aufhebt, so tut sie es in schonender Rücksicht auf die nun einmal bestehenden Zeitverhältnisse; aber sie fordert alsdann drei Bedingungen, nämlich: beide Brautleute müssen versprechen, dass alle Kinder aus ihrer Ehe katholisch erzogen werden; der katholische Teil muss versprechen, auf den nicht katholischen einzuwirken, um ihn zur Erkenntnis der Wahrheit zu führen; der nichtkatholische Teil muss versprechen, den katholischen ungehindert nach seiner Religion leben zu lassen.
Wenn die Erfüllung dieser drei Bedingungen nicht versprochen wird, so verweigert die Kirche bei Schließung einer Mischehe ihren Segen und gestattet alsdann die Eheschließung nur unter der so genannten passiven Assistenz des Pfarrers und zweier Zeugen.
Würde die Ehe ohne Assistenz des Pfarrers geschlossen, so wäre sie (in Deutschland) zwar gültig, aber schwer sündhaft.
Die hl. Kirche muss so handeln und sie hat dabei nur das wahre Wohl der Brautleute im Auge. Um uns davon zu überzeugen, wollen wir uns ein wenig die wichtigste Forderung anschauen, nämlich die Forderung katholischer Erziehung aller aus der Ehe hervorgehenden Kinder.
Der Katholik, der darauf verzichtet, seinen Kindern eine katholische Erziehung zu geben, entsagt eben damit seiner Kirche und hört selber auf, Katholik zu sein.
Wir sind alle in gewissem Sinn Priester des Allerhöchsten, insofern wir alle berufen sind, das reich des Herrn zu erweitern und unsere Mitmenschen der Gnade teilhaftig zu machen, die wir von der Kirche empfangen.
Wir alle haben die Pflicht, der Wahrheit Zeugnis zu geben in der Welt. Wem anders als den Kindern? Wer die Liebe gegen seine eigenen Kinder verleugnet, indem er ihnen die höchsten Güter göttlicher Wahrheit und Gnade vorenthaltet, der verleugnet die ersten Pflichten, er verleugnet den Glauben, er ist schlimmer als ein Heide, unwürdig der Wohltaten der Religion.
Und wer der Kirche zu dienen sich verweigert, dort wo dieser Dienst gerade die erste und heiligste seiner Pflichten ist, der erklärt wohl damit deutlich genug, dass er ihr nicht mehr angehören will. Wenn auch die Ehe für die Kirche und die Gesellschaft die Wichtigkeit nicht hätte, die die katholische Kirche ihr beilegt, so könnte die Handlung eines katholischen Vaters oder einer katholischen Mutter, die ihre Kinder der Kirche entfremden, es könnte die Handlung eines Seelenhirten, der nicht alles anwendete, nun dies zu verhindern, nicht anders betrachtet werden, denn als ein schimpflicher Verrat, als sträfliche Treulosigkeit gegen die Kirche und selbst gegen die, die uns am teuersten sein sollen, deren Sorge uns am nächsten übertragen ist, damit wir haften für ihr Wohl.

Die Mischehen bereiten der hl. Kirche sehr schweren Kummer, weil ihre Folgen meistens überaus bitter sind. Zunächst ist es äußerst schwer, dass in einer solchen Ehe religiöse Eintracht und Zufriedenheit bestehen kann. Die Verschiedenheit des Glaubens bringt unter den Gatten gar manche störende Abweichungen im religiösen Leben mit sich.
Sie sollen ein Herz und eine Seele sein; wie ist das möglich, wenn sie in der wichtigsten Herzensache, in der Religion getrennt sind? Ihre gewöhnlichen Gebete sind verschieden, sie können nicht demselben Gottesdienst beiwohnen; dem katholischen Teil sollen das Kreuzzeichen, der englische Gruß, die Feier- und Fasttage, das Messopfer und die Sakramente heilig sein, während der andere Teil sie mindestens mit Gleichgültigkeit ansieht oder gar verachtet.
Diese Verschiedenheit macht sich auf dem Sterbebett doppelt schmerzlich fühlbar und reicht mit der Fürbitte für die Abgestorbenen und deren Verwerfung noch über das Grab hinaus. Ach, die Glaubensverschiedenheit ist eine ungemütliche Kluft im Ehestand, ein bitterer Abstand in der wichtigsten Angelegenheit.
Ein Katholik muss es fürwahr unsäglich drückend empfinden, wenn keine gleich gestimmte Saite im Herzen seines Lebensgefährten, dem er doch durch den Ehebund so fest verbunden ist, für das höchste Gut des katholischen Glaubens.
„Ich würde nie mehr eine gemischte Ehe eingehen,“ dieses Wort kann man oft genug aus dem Mund gemischter Paare vernehmen. So kommt es dann, dass der katholische teil gar oft in religiöser Hinsicht ganz indifferent wird, so dahinlebt und schließlich ohne Gnadenmittel stirbt.
Eine andere schlimme Folge ist, dass die katholische Kindererziehung schwer leidet, auch wenn sie wirklich im ernst zugestanden wird.
Einmal ruht die religiöse Erziehung nur auf dem katholischen Eheteil; es fehlt also das einträchtige Zusammenwirken von Vater und Mutter in den so heiligen Werk der Erziehung.
Dann aber kann das Beispiel des nichtkatholischen Eheteils auf die Kinder unmöglich einen guten Eindruck ausüben. Eine echt katholische Erziehung in gemischter Ehe ist überaus schwer. Leider bestätigt die Erfahrung, dass die größere Hälfte der Kinder aus gemischten Ehen nicht kath. erzogen wird.
Man hat genau berechnet, dass die kath. Kirche im letzten Jahrhundert allein über eine Million Mitglieder durch die Mischehen verloren hat.
Auch das ist zu bedenken: der nicht katholische Teil kann nach seiner Konfession (Glaubensbekenntnis) die Ehe wiederum auflösen lassen und eine neue Ehe eingehen; nicht also ist es für den kath. Teil. Für ihn ist die Ehe unauflöslich, er ist gebunden, solange der andere Teil lebt. Heirate katholisch oder bleibe ledig; lieber bescheidenste Lebenslage, lieber Dürftigkeit als eine Mischehe!

Aus: Ill. Hausbuch für christl. Familien mit Impr. 1908

Aus dem Katechismus

Mischehen und Verschiedenheit des Kults 1634 Der Umstand, dass die Brautleute nicht der gleichen Konfession angehören, stellt nicht ein unüberwindliches Ehehindernis dar, falls es ihnen gelingt, das, was jeder in seiner Gemeinschaft erhalten hat, zusammenzubringen und voneinander zu lernen, wie jeder seine Treue zu Christus lebt. Doch dürfen die Probleme, die Mischehen mit sich bringen, nicht unterschätzt werden. Sie gehen darauf zurück, dass die Spaltung der Christen noch nicht behoben ist. Für die Gatten besteht die Gefahr, dass sie die Tragik der Uneinheit der Christen sogar im Schoß ihrer Familie verspüren. Kultverschiedenheit kann diese Probleme noch erschweren. Unterschiedliche Auffassungen über den Glauben und selbst über die Ehe, aber auch unterschiedliche religiöse Geisteshaltungen können in der Ehe zu Spannungen führen, vor allem in Bezug auf die Kindererziehung. Dann kann sich die Gefahr einstellen, religiös gleichgültig zu werden.
1635 Gemäß dem in der lateinischen Kirche geltenden Recht bedarf eine Mischehe, um erlaubt zu sein, der ausdrücklichen Erlaubnis der kirchlichen Autorität [Vgl. CIC, can. 1124]. Im Fall der Kultverschiedenheit ist zur Gültigkeit eine ausdrückliche Dispens von diesem Hindernis erforderlich [Vgl. CIC; can. 1086]. Diese Erlaubnis und diese Dispens setzen voraus, dass die beiden Partner die wesentlichen Zwecke und Eigenschaften der Ehe sowie die Verpflichtungen kennen und nicht ausschließen, die der katholische Partner in Bezug auf die Taufe und die Erziehung der Kinder in der katholischen Kirche hat [Vgl. CIC, can. 1125].
1636 Dank des ökumenischen Dialogs konnten in vielen Gegenden die betroffenen christlichen Gemeinschaften eine gemeinsame Mischehenpastoral organisieren. Diese soll die Paare dazu ermutigen, ihre besondere Situation im Licht des Glaubens zu leben. Sie soll ihnen auch dabei helfen, die Spannungen zwischen den Verpflichtungen der Ehepartner füreinander und für ihre jeweiligen kirchlichen Gemeinschaften zu überwinden. Diese Pastoral muss die Entfaltung dessen fördern, was dem Glauben der Partner gemeinsam ist und die Achtung vor dem, was sie trennt. 1637 Bei Kultverschiedenheit hat der katholische Partner eine besondere Aufgabe, denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch ihren gläubigen Mann geheiligt (1 Kor 7,14). Für den christlichen Ehepartner und für die Kirche ist es eine große Freude, wenn diese Heiligung zur freiwilligen Bekehrung des anderen Partners zum christlichen Glauben führt [Vgl. 1 Kor 7,16]. Die aufrichtige eheliche Liebe, die schlichte, geduldige Ausübung der Familientugenden und beharrliches Gebet können den nichtchristlichen Ehepartner darauf vorbereiten, die Gnade der Bekehrung anzunehmen.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.