Marianische Kongregationen

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Marianische Kongregationen sind religiöse Vereinigungen von Menschen gleichen Standes, welche die Kirche selbst im Namen Christi unter den Schutz der Mutter Gottes stellt. Sie haben den Zweck, aus ihren Mitgliedern besonders gute Christen zu machen. Dieser Zweck wird erreicht durch gemeinschaftlichen regelmäßigen Empfang der hl. Sakramente, durch die Macht des gegenseitigen Beispiels, durch das Beten miteinander und füreinander, nicht zuletzt aber auch durch den besonderen Schutz, den Maria denen angedeihen lassen muss, die ihr von der Kirche, der irdischen Stellvertreterin ihres Sohnes, feierlich Kraft ihrer Autorität geweiht sind. Es ergibt sich daraus als Pflicht der Mitglieder, das sie an den gemeinschaftlichen Kommunionen und Andachten der Kongregation pünktlich teilnehmen und die Mutter Gottes in besonderer Weise verehren müssen. Diese besondere Verehrung leisten sie durch die tägliche Verrichtung ihres Vereinsgebetes und durch das ernste Streben, ähnlich wie Maria, in Gott und mit Gott ihre gewöhnlichen Pflichten, besonders treu zu erfüllen und ihre Herzensreinheit besonders standhaft zu bewahren. So wird die Kongregation zu einer Schule der Charakterbildung und des praktischen christlichen Berufslebens. Nicht frömmelnde, ängstliche, unbrauchbare Seelen, sondern innerliche, fromme, starke, berufstüchtige Menschen will sie ranbilden. Darum wird sie auch gerade der Jugend auf das wärmste empfohlen. Gerade die Jugend soll in der gefährlichen Zeit ihrer innern und äußern Entwicklung sich treulich scharen und die Fahne der Gottesmutter und mit allem Edelsinn und aller Ritterlichkeit eines jungen, warmen Herzens Maria und sich selbst geloben, zu dieser Fahne unentwegt zu halten, niemals ihr Unehre zu bereiten. Die Leitung der Kongregation liegt in der Hand des Präses, der vom Bischof ernannt wird. Ihm zur Seite steht der Vorstand, welcher sich zusammensetzt aus den Präfekten und verschiedenen Assistenten, deren Zahl sich nach der Größe der Kongregation richtet. Der Präses wird zumal bei der Kongregation in größeren Pfarreien am besten jedem Assistenten einen bestimmten Bezirk zuweisen, für dessen Verwaltung er mit Hilfe von Förderern oder Vertrauensleuten sorgt. Der Vorstand soll in der Erledigung der Kongregationsgeschäfte eifrig und gewissenhaft mitarbeiten, durch gutes Beispiel und besonders treue Erfüllung der Vereinspflichten den anderen voranleuchten, vor allem aber in fruchtbarer und taktvoller Weise den Zusammenhang der Mitglieder untereinander und mit dem Präses lebendig erhalten. Der Präses, der erste Assistent und der Schriftführer werden jährlich gewählt. Wer Mitglied werden will, meldet sich zunächst beim Präses oder einem Vorstandsmitgliede an. Hat der Angemeldete sich mehrere Monate hindurch als treu und würdig bewährt, so wird er als eigentliches Mitglied aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt in entsprechend feierlicher Weise. Das Wesentliche dabei ist die Eintragung des Namens in das Kongregationsbuch. Die Neuaufgenommenen erhalten die Kongregationsmedaille und ein Aufnahmediplom. Wer die Pflichten der Kongregation fortgesetzt verletzt oder einen anstößigen Lebenswandel führt, wird ausgeschlossen. Es ist nicht zu leugnen, das die Kongregationen, die nun schon über 300 Jahre in der Kirche bestehen, ungemein viel Segen gestiftet haben. Sie sind verbreitet über die ganze Erde und ihre Mitglieder zählen nach Millionen. Sie wollen den Geist Jesu Christi, der sich im Leben Mariens so wunderbar offenbart, hineintragen in das Leben aller Berufe und Stände. Voll froher Zuversicht durfte deshalb unser heiliger Vater, Pius X., sagen: „Von den marianischen Kongregationen erhoffe ich mir alles Gute und alle Kräftigung der katholischen Kirche für die Zukunft.“ Deshalb hat auch die Kirche den Mitgliedern so reiche Ablässe bewilligt.


Ablässe für die Mitglieder einer Kongregation

1. Einen vollkommenen Ablass nach Empfang der hl. Sakramente a) am Tage der Aufnahme; b) in der Todesstunde; c) Weihnachten, Christi Himmelfahrt und an den Festen der unbefleckten Empfängnis, der Geburt, der Verkündigung, der Reinigung und der Himmelfahrt Mariens; d) auf dem Krankenbette, wenn der Präses sie zur Ergebung in den Willen Gottes ermahnt und vor einem Kruzifix drei Vater unser und Ave Maria beten lässt.

2. Einen unvollkommenen Ablass von sieben Jahren und sieben Quadragenen, wenn sie irgend einen Verstorbenen zu Grabe begleiten, wenn sie den Versammlungen oder religiösen Veranstaltungen der Kongregation beiwohnen, wenn sie an Werktagen die hl. Messe hören, wenn sie abends vor dem Schlafengehen ihr Gewissen erforschen, wenn sie Kranke besuchen über Feinde versöhnen. All diese Ablässe können fürbittweise den armen Seelen im Fegefeuer zugewendet werden.


Fußnote

Quelle: Aufwärts! Ein Gebetsbuch für junge Leute Ausgabe für Jünglinge Verlags - Anstalt Benzinger 1908