Volksaltar

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Am Volksaltar feiert der Priester die Hl. Messe zum Volk zugewandt.

Eingeführt wurde er mit der Begründung, dass es ihn früher auch gegeben hätte.

Der Regensburger Liturgiewissenschaftler Klaus Gamber schrieb 1987 in seinem Buch “Zum Herrn hin“ : „Es läßt sich... mit Sicherheit nachweisen dass es sowohl in der Ost- als auch in der Westkirche nie eine Zelebration ,versus populum`(zum Volk hin) gegeben hat, sondern stets ein Hinwenden beim Gebet nach Osten, ,ad dominum` (zum Herrn hin).“

Der Volksaltar „geht vielmehr auf Martin Luther zurück“, der 1526 schreibt: „in der rechten Messe unter eitel Christen müsste der Altar nicht so bleiben und der Priester sich immer zum Volk kehren... Nun das erharre seiner Zeit.“

Um 1800 forderten dann Theologen auf Grund falscher theologischen Ansichten den Volksaltar.

Dies wurde bei so manchen Jugendgottesdiensten von Bischöfen geduldet, war aber bis zum 2. Vatikanischen Konzil nicht erlaubt. Immer wieder wurde die Stimmung erzeugt dass der Volksaltar ein Gehorsam gegenüber des 2. Vatikanischen Konzils sei, worin er aber nicht einmal erwähnt wurde. So kamen die anderen Priester die weiter am Hochaltar zelebrierten in Verdacht Konzilsgegner zu sein. Die Konzilsväter aber mahnten sogar: „Schließlich sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es.“ (SC23)


Q: Ik. Augsburg