Geschaeftsfuehrer: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Geschäftsführer ist eine Person, die einem Verein bzw.einem Betrieb vorsteht. Der Geschäftsführer vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich…“ |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein Geschäftsführer ist eine Person, die einem Verein bzw.einem Betrieb vorsteht. Der Geschäftsführer vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. | Ein Geschäftsführer ist eine Person, die einem Verein bzw.einem Betrieb vorsteht. | ||
Der Geschäftsführer vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. | |||
Bei eingetragenen Vereinen obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand. | Bei eingetragenen Vereinen obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand. |
Aktuelle Version vom 12. Februar 2022, 14:08 Uhr
Ein Geschäftsführer ist eine Person, die einem Verein bzw.einem Betrieb vorsteht.
Der Geschäftsführer vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Bei eingetragenen Vereinen obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand.