Profess: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Profess auf lateinisch professio oder Ordensgelübte genannt ist ein Versprechen eines Anwärters Novizen in einem Kloster lebend. Dieser
Eine Profess, auf lateinisch professio oder Ordensgelübde genannt, ist ein Versprechen eines Anwärters Novizen in einem Kloster lebend. Dieser
verspricht nach einer bestimmten Ordensregel zu leben. Des weiteren ist
verspricht nach einer bestimmten Ordensregel zu leben. Des weiteren ist
er einverstanden mit einen Leben im [[Gehorsam]], der Armut, [[Keuschheit]]
er einverstanden mit einen Leben im [[Gehorsam]], der Armut, [[Keuschheit]]
indem er Ehelos lebt. Zunächst lebt der Novize nach Ablegung der ersten  
indem er ehelos lebt. Zunächst lebt der Novize nach Ablegung der ersten  
einfachen Profess im Kloster auf [[Zeit]]. Mit eintreten ins Noviziat erhält der  
einfachen Profess im Kloster auf [[Zeit]]. Mit eintreten ins Noviziat erhält der  
Gläubige ein Ordensgewand und erhält einen neuen Namen. Nach dem   
Gläubige ein Ordensgewand und erhält einen neuen Namen. Nach dem   
zeitlichen Gelübde legt er dann die ewiglich Profess ab. Je nach Ordensgemeinschaft wariert die Noviziatzeit bis zur ewigen Profess.
zeitlichen Gelübde legt er dann die ewiglich Profess ab. Je nach Ordensgemeinschaft variert die Noviziatzeit bis zur ewigen Profess.


Bei den Franziskanerorden wird folgendes bei der ewigen Profess folgendes versprochen.
Bei den Franziskanerorden wird bei der ewigen Profess folgendes versprochen.


"Ich gelobe vor Gott, unserem heiligen und allmächtigen Vater, für die ganze Zeit meines Lebens in Gehorsam, ohne Eigentum und in Keuschheit zu leben, um so zur Vollkommenheit der Liebe zu gelangen im Dienste Gottes, der Kirche und der Menschen".
"Ich gelobe vor Gott, unserem heiligen und allmächtigen Vater, für die ganze Zeit meines Lebens in Gehorsam, ohne Eigentum und in Keuschheit zu leben, um so zur Vollkommenheit der Liebe zu gelangen im Dienste Gottes, der Kirche und der Menschen".
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Siehe auch:
Siehe auch:


[[Klosterregeln]]
[[Klosterregel]]
[[Kategorie: Kloesterliche Gemeinschaften]]

Aktuelle Version vom 26. April 2023, 12:41 Uhr

Eine Profess, auf lateinisch professio oder Ordensgelübde genannt, ist ein Versprechen eines Anwärters Novizen in einem Kloster lebend. Dieser verspricht nach einer bestimmten Ordensregel zu leben. Des weiteren ist er einverstanden mit einen Leben im Gehorsam, der Armut, Keuschheit indem er ehelos lebt. Zunächst lebt der Novize nach Ablegung der ersten einfachen Profess im Kloster auf Zeit. Mit eintreten ins Noviziat erhält der Gläubige ein Ordensgewand und erhält einen neuen Namen. Nach dem zeitlichen Gelübde legt er dann die ewiglich Profess ab. Je nach Ordensgemeinschaft variert die Noviziatzeit bis zur ewigen Profess.

Bei den Franziskanerorden wird bei der ewigen Profess folgendes versprochen.

"Ich gelobe vor Gott, unserem heiligen und allmächtigen Vater, für die ganze Zeit meines Lebens in Gehorsam, ohne Eigentum und in Keuschheit zu leben, um so zur Vollkommenheit der Liebe zu gelangen im Dienste Gottes, der Kirche und der Menschen".


Siehe auch:

Klosterregel