Profess: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Klosterregeln]]
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Version vom 14. Januar 2014, 20:57 Uhr

Eine Profess auf lateinisch professio oder Ordensgelübte genannt ist ein Versprechen eines Anwärters Novizen in einem Kloster lebend. Dieser verspricht nach einer bestimmten Ordensregel zu leben. Des weiteren ist er einverstanden mit einen Leben im Gehorsam, der Armut, Keuschheit indem er Ehelos lebt. Zunächst lebt der Novize nach Ablegung der ersten einfachen Profess im Kloster auf Zeit. Mit eintreten ins Noviziat erhält der Gläubige ein Ordensgewand und erhält einen neuen Namen. Nach dem zeitlichen Gelübde legt er dann die ewiglich Profess ab. Je nach Ordensgemeinschaft wariert die Noviziatzeit bis zur ewigen Profess.

Bei den Franziskanerorden wird folgendes bei der ewigen Profess folgendes versprochen.

"Ich gelobe vor Gott, unserem heiligen und allmächtigen Vater, für die ganze Zeit meines Lebens in Gehorsam, ohne Eigentum und in Keuschheit zu leben, um so zur Vollkommenheit der Liebe zu gelangen im Dienste Gottes, der Kirche und der Menschen".


Siehe auch:

Klosterregel