Ehe: Unterschied zwischen den Versionen
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Das heilige Sakrament der Ehe ist jenes Sakrament, wodurch zwei christliche Personen, Mann und Weib, sich miteinander verheiraten und von Gott die Gnade erhalten, | Das heilige Sakrament der Ehe ist jenes Sakrament, wodurch zwei christliche Personen, Mann und Weib, sich miteinander verheiraten und von Gott die Gnade erhalten, [[Bild:Ehe.jpg|gerahmt|right|thumb|300px|Die Ehe]] | ||
die Pflichten ihres Standes bis in den Tod getreu zu erfüllen. | die Pflichten ihres Standes bis in den Tod getreu zu erfüllen. | ||
Das sichtbare Zeichen beim Sakramente der Ehe besteht darin, dass die beiden Brautleute vor ihrem Pfarrer oder einem anderen bevollmächtigten Priester, | Das sichtbare Zeichen beim Sakramente der Ehe besteht darin, dass die beiden Brautleute vor ihrem Pfarrer oder einem anderen bevollmächtigten Priester, |
Version vom 14. März 2009, 22:30 Uhr
Die Ehe ein Sakrament
Das heilige Sakrament der Ehe ist jenes Sakrament, wodurch zwei christliche Personen, Mann und Weib, sich miteinander verheiraten und von Gott die Gnade erhalten,
die Pflichten ihres Standes bis in den Tod getreu zu erfüllen. Das sichtbare Zeichen beim Sakramente der Ehe besteht darin, dass die beiden Brautleute vor ihrem Pfarrer oder einem anderen bevollmächtigten Priester, sowie zwei Zeugen ihre gegenseitige Einwilligung zur Ehe erklären, worauf der Priester ihren Bund gutheißt und einsegnet.
Wirkung
Dieses heilige Sakrament vermehrt
- In den Brautleuten die heilig machende Gnade;
- Es teilt ihnen die besondere Gnade mit, die Pflichten des Ehestandes getreu erfüllen und die Beschwerden desselben geduldig tragen zu können.
Der heilige Apostel Paulus sagt schon von der in der Kirche eingegangenen Ehe, dass dieselbe ein großes Sakrament sei, und vergleicht sie mit der so heiligen Verbindung, welche zwischen Christus und seiner Kirche besteht. Das hätte er nicht sagen können, wenn nicht Jesus dieses Sakrament eingesetzt hätte. „Dieses ist ein großes Sakrament, ich sage aber, in Christus und in der Kirche.“ (Eph. 5,32.)
Ehegebote
Die Eheleute sollen
- In Eintracht, Liebe und ehelicher Treue miteinander leben, bis der Tod sie scheidet;
- Sich gegenseitig durch gottseligen Wandel erbauen;
- Ihre Kinder in der Gottesfurcht gemeinschaftlich erziehen;
- Der Mann soll das Weib nähren und schützen, das Weib soll dem Manne in allem, was recht und ehrbar ist, gehorchen.
„So wie die Kirche Christus dem Herrn unterworfen ist, so auch seien es die Weiber ihren Männern in allem,“ d.h. was recht und ehrbar ist. (Eph.5,24.)
Merke
Jene, die in den Ehestand zu treten gedenken, haben sich zu merken. Sie sollen:
- nicht leichtsinnig sich verloben; Drum prüfe wer sich ewig bindet!
- gehörig unterrichtet und frei von Ehehindernissen sein;
- in dem Brautstande keusch leben;
- mit reiner, gottgefälliger Absicht in den Ehestand treten und
- vor ihrer Verehelichung würdig beichten und kommunizieren.
Die heilige Schrift sagt: Wir sind Kinder der Heiligen und dürfen nicht so zusammenkommen, wie die Heiden, welche Gott nicht kennen.“ (Tob. 8,5.)
Ehehindernisse
Zum gültigen empfange des heiligen Sakramentes der Ehe muß man frei sein von den Ehehindernissen oder Dispens erlangen.
Die Ehehindernisse sind zweierlei:
- solche, welche die Ehe unerlaubt machen, z. B. die verbotene Zeit, das einfache Gelübde der Keuschheit;
- solche, welche dieselbe auch ungültig machen, z. B. Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft bis zum vierten Grade einschließlich, geistliche Verwandtschaft, Priesterweihe.
Mischehen
Bei gemischten Ehen zwischen katholischen und nichtkatholischen Christen ist wohl zu bedenken, dass die Kirche gemischte Ehen von jeher aus sehr wichtigen Gründen missbilligt hat und niemals zugibt, wenn nicht vorher die katholische Erziehung aller Kinder festgestellt worden und die Ausübung des Glaubens für den katholischen Teil gewährt ist.
Fortsetung in kürze