Misericordia Dei: Unterschied zwischen den Versionen
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Er hebt vor, wie von der '''FJM''' durch den Leiter schon zuvor im ''Ritter der Unbefleckten'' aufgezeigt, dass die vieler Orts eingeführte Praxis der '''[[Bußgottesdienste]]''' mit ''[[Generalabsolution]]'' keine gültige sakramentale Lossprechnung beinhaltet (''von Nofall - z.B. Kriegssituation - abgesehen''). | Er hebt vor, wie von der '''FJM''' durch den Leiter schon zuvor im ''Ritter der Unbefleckten'' aufgezeigt, dass die vieler Orts eingeführte Praxis der '''[[Bußgottesdienste]]''' mit ''[[Generalabsolution]]'' keine gültige sakramentale Lossprechnung beinhaltet (''von Nofall - z.B. Kriegssituation - abgesehen''). | ||
Version vom 3. Januar 2009, 18:35 Uhr
Gegen die vieler Orts abgeschaffte Praxis der sakramentalen, der Heiligen Beichte hat Papst Johannes Paul II. am 7. April 2002 (Barmherzigkeitssonntag), eine Antwort geschenkt. Er hebt vor, wie von der FJM durch den Leiter schon zuvor im Ritter der Unbefleckten aufgezeigt, dass die vieler Orts eingeführte Praxis der Bußgottesdienste mit Generalabsolution keine gültige sakramentale Lossprechnung beinhaltet (von Nofall - z.B. Kriegssituation - abgesehen).
Q: Volltext: Misericordia Dei, Instruktion 153
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