Eingetragen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Admin (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein beim zuständigen Vereinsregister (''[http://fjm.ecclesiaeveritas.net/index.php/ | Ein beim zuständigen Vereinsregister (''[http://fjm.ecclesiaeveritas.net/index.php/Abkuerzung VR]'') eingetragener Verein (''[http://fjm.ecclesiaeveritas.net/index.php/Abkuerzung eV]''), der von mindestens sieben (''7'') Mitgliedern gegründet wurde. | ||
Die Mitgliederversammlungvertretung, der (''Vorstand''), durch einen Notar) legt neben der Einladung ein Gründungsprotokoll vor, in dem der Gründungswille, die [[Satzung]] beschlossen, die Wahl des Vorstandes niedergeschrieben sind. Ebenso doe Satzung liegt liegt dem Vereinsregister vor. | Die Mitgliederversammlungvertretung, der (''Vorstand''), durch einen Notar) legt neben der Einladung ein Gründungsprotokoll vor, in dem der Gründungswille, die [[Satzung]] beschlossen, die Wahl des Vorstandes niedergeschrieben sind. Ebenso doe Satzung liegt liegt dem Vereinsregister vor. | ||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
---- | ---- | ||
Link: [http://br-thomas-apostolat.de/pdf/BRD-Vereinsrecht.pdf Vereinsrecht] im Bürgerlichem Gesetzbuch (''[http://fjm.ecclesiaeveritas.net/index.php/ | Link: [http://br-thomas-apostolat.de/pdf/BRD-Vereinsrecht.pdf Vereinsrecht] im Bürgerlichem Gesetzbuch (''[http://fjm.ecclesiaeveritas.net/index.php/Abkuerzung BGB]'') der Bundesrepublik Deutschland (''[http://fjm.ecclesiaeveritas.net/index.php/Abkuerzung BRD]'') | ||
Info: Vereinsregister für unsere Zuständigkeit: Ahaus/NRW | Info: Vereinsregister für unsere Zuständigkeit: Ahaus/NRW |
Version vom 26. Januar 2009, 04:14 Uhr
Ein beim zuständigen Vereinsregister (VR) eingetragener Verein (eV), der von mindestens sieben (7) Mitgliedern gegründet wurde.
Die Mitgliederversammlungvertretung, der (Vorstand), durch einen Notar) legt neben der Einladung ein Gründungsprotokoll vor, in dem der Gründungswille, die Satzung beschlossen, die Wahl des Vorstandes niedergeschrieben sind. Ebenso doe Satzung liegt liegt dem Vereinsregister vor.
Link: Vereinsrecht im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
Info: Vereinsregister für unsere Zuständigkeit: Ahaus/NRW