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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2019, 06:36 Uhr
DAS GEWISSEN
Was ist das Gewissen ?
„Im Innersten seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muss und dessen Stimme ihn immer anruft, das Gute zu lieben und zu tun und das Böse zu meiden und so, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt ... Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist...
Und das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen, in dem er allein ist mit Gott, dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt“ (GS 16). (KKK 1776)
Was versteht man unter dem Gewissensurteil ?
Im Innersten der Person wirkt das Gewissen.
Es gebietet zum gegebenen Zeitpunkt, das Gute zu tun und das Böse zu unterlassen.
Es urteilt auch über die konkreten Entscheidungen, indem es den guten zustimmt, die schlechten missbilligt.
Es bezeugt die Wahrheit im Hinblick auf das höchste Gut, auf Gott, von dem der Mensch angezogen wird und dessen Gebote er empfängt.
Wenn er auf das Gewissen hört, kann der kluge Mensch die Stimme Gottes vernehmen, die darin spricht. (KKK 1777)
Wie wird das Gewissen gebildet ?
Das Gewissen muss geformt und das sittliche Urteil erhellt werden.
Ein gut gebildetes Gewissen urteilt richtig und wahrhaftig.
Es folgt bei seinen Urteilen der Vernunft und richtet sich nach dem wahren Gut, das durch die Weisheit des Schöpfers gewollt ist.
Für uns Menschen, die schlechten Einflüssen unterworfen und stets versucht sind, dem eigenen Urteil den Vorzug zu geben und die Lehren der kirchlichen Autorität zurückzuweisen, ist die Gewissenserziehung unerlässlich.
Die Erziehung des Gewissens ist eine lebenslange Aufgabe. Bei der Gewissensbildung ist das Wort Gottes Licht auf unserem Weg.
Wir müssen es uns im Glauben und Gebet zu eigen machen und in die Tat umsetzen.
Auch sollen wir unser Gewissen im Blick auf das Kreuz des Herrn prüfen. Wir werden dabei durch die Gaben des Heiligen Geistes und das Zeugnis und die Ratschläge anderer unterstützt und durch die Lehre der kirchlichen Autorität geleitet [Vgl. DH 14]. (KKK 1783-1785)
Was heißt Gewissensentscheidung ?
Vor eine sittliche Entscheidung gestellt, kann das Gewissen in Übereinstimmung mit der Vernunft und dem göttlichen Gesetz richtig urteilen oder, falls es sich an beides nicht hält, irren.
Der Mensch steht zuweilen vor Situationen, die das Gewissensurteil unsicher und die Entscheidung schwierig machen. Er soll jedoch stets nach dem Richtigen und Guten suchen und den Willen Gottes, der im göttlichen Gesetz zum Ausdruck kommt, erkennen.
Zu diesem Zweck bemüht sich der Mensch, seine Erfahrungen und die Zeichen der Zeit mit Hilfe der Tugend der Klugheit, der Ratschläge sachkundiger Menschen und mit Hilfe des Heiligen Geistes und seiner Gaben richtig zu deuten.
Die „Goldene Regel"
„Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen“ (Mt 7,12) Die christliche Liebe achtet immer den Nächsten und sein Gewissen. (KKK 1786-1789)
in allen Fällen gelten folgende Regeln:
Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit daraus etwas Gutes hervorgehe.
Was versteht man unter "irrendem Gewissen" ?
Dem sicheren Urteil seines Gewissens muss der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewusst dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst.
Es kann jedoch vorkommen, dass das Gewissen über Handlungen, die jemand plant oder bereits ausgeführt hat, aus Unwissenheit Fehlurteile fällt.
An dieser Unkenntnis ist der betreffende Mensch oft selbst schuld, z. B. dann, wenn er „sich zuwenig darum müht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen aufgrund der Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird“ (GS 16).
In diesem Fall ist er für das Böse, das er tut, verantwortlich.
Unkenntnis über Christus und sein Evangelium, schlechte Beispiele anderer Leute, Verstrickung in Leidenschaften, Anspruch auf eine falsch verstandene Gewissensautonomie, Zurückweisung der Autorität der Kirche und ihrer Lehre, Mangel an Umkehrwillen und christlicher Liebe können der Grund für Fehlurteile im sittlichen Verhalten sein. Wenn hingegen die Unkenntnis unüberwindlich oder der Betreffende für das Fehlurteil nicht verantwortlich ist, kann ihm seine böse Tat nicht zur Last gelegt werden.
Trotzdem bleibt sie etwas Böses, ein Mangel, eine Unordnung. Aus diesem Grund müssen wir uns bemühen, Irrtümer des Gewissens zu beheben. (KKK 1790-1793)
Q: Priesternetzwerk