Nichteingetragen
Neben den "eingetragenen Vereinen", gibt es auch nicht "eingetragene Vereine" (= Zusammenschlüsse). Diese gültige Form ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Siehe dazu eingetragene Vereine
Neben den "eingetragenen Vereinen", gibt es auch nicht "eingetragene Vereine" (= Zusammenschlüsse). Diese gültige Form ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Siehe dazu eingetragene Vereine