Zoelibat
Begriff Zoelibat
«Zölibat» kommt von «caelebs» - lat.: unverheiratet -, meint also unsprünglich das Gleiche wie «Jungfräulichkeit» und «Ehelosigkeit».
Es kann übrigens sowohl der Zölibat, als auch das Zölibat heißen - beides wäre richtig.
Beim Priesterzölibat und beim Zölibat der Ordensleute ist der Zölibat immer auch Pflichtzölibat, d.h., der Zölibat ist Voraussetzung für die Zulassung.
Aber: Entgegen dem Wortlaut («Pflichtzölibat») handelt es immer um eine freiwillige Übernahme der Ehelosigkeit. Der Priester oder Ordensmann oder -frau bindet sich frei - keiner wird, zumindest heutzutage, zum Eintritt in einen Orden gezwungen.
Im Unterschied zu den Ordensleuten, die die Ehelosigkeit geloben, ist der Zölibat der Priester lediglich ein Versprechen.
Das hat vor allem rechtlichen Konsequenzen; so kann ein Weltpriester von seinem Zölibatsversprechen leichter entbunden werden als ein Mönch, der die Ehelosigkeit in der feierlichen Profess gelobt hat.
Biblische GrundlageErster biblischer HinweisNur die folgenden Stellen deuten auf das Pflichtzölibat hin: Was hier zunächst eher danach aussieht, als würde das Pflichtzölibat widerlegt, ist tatsächlich die erste, frühe Praxis des Zölibats: In den Anfängen, in denen die Christen meist Bekehrungen im Erwachsenenalter hinter sich haben, gibt es kaum Unverheiratete, die zu den Ämtern zugelassen werden können. Die Priester und Bischöfe werden daher aus den Verheirateten genommen, mit der Auflage, nach der Weihe nicht noch einmal zu heiraten: Der Bischof sei nur Mann einer Frau. Damit war die Weihe eines in zweiter Ehe Lebenden, das Eingehen einer zweiter Ehe nach erfolgter Weihe und auch das Eingehen einer Ehe durch solche, die als Ehelose geweiht worden waren, verboten. Dass diese Praxis, die Kleriker aus den Verheirateten zu erwählen, nicht unchristlich ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass Christus selbst seine Apostel aus den Verheirateten berufen hat: Petrus, der verheiratet war, verlässt seine Frau, um Christus nachzufolgen.
Ebenso bei Lk 18, 28f: Da sagte Petrus: »Siehe, wir haben das Unsere verlassen und sind dir nachgefolgt.« 29 Er sprach zu ihnen: »Wahrlich, ich sage euch: Niemand hat Haus oder Frau oder Brüder oder Eltern oder Kinder verlassen um des Gottesreiches willen, 30 der nicht ein Vielfaches dafür erhält in der jetzigen Welt, in der kommenden aber ewiges Leben.« Paulus schreibt in 1 Kor 7, «Ich wünschte, alle Menschen wären wie ich selbst; doch ein jeder hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so.» Denn: «32 Möchte ich doch, daß ihr frei wäret von unruhiger Sorge. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn, wie er gefalle dem Herrn; 33 der Verheiratete sorgt sich um die Sache der Welt, wie er gefalle der Frau, 34 und er ist geteilt. |
Die byzantinische (orthodoxe) Kirche
Hier hat die Tradition des Klerikerzölibats einen anderen Verlauf genommen. In der byzantinischen Kirche darf der Priester nach der Weihe keine Ehe mehr eingehen, aber vor der Weihe geschlossene Ehen weiterführen.
Es finden sich immer wieder Theologen, die daraus folgern, dass bis zur Trennung der byzantinischen Kirche die Tradition des Klerikerzölibats noch nicht festgelegt gewesen wäre. Anhand der Dokumente aus der damaligen Zeit wird aber deutlich, dass die byzantinische Kirche diese Tradition gegen die lateinische Kirche durchsetzte, also eine bereits bestehende Regelung für den östlichen Teil der damaligen Kirche lockerte. Rom duldete diese teilweise Aufhebung des Pflichtzölibats, hieß sie aber nicht gut. Erst nach der Trennung von Rom wurde diese Regelung für die Ostkirchen Gesetz.
Freiheit der Kirche
Der Pflichtzölibat hat seinen rechtlichen Grund in der Freiheit der Kirche, die zu Priestern zu erwählen, die sie für angemessen hält.
Es ist ja genauso wenig einzusehen, dass ein Priester Abitur haben muss, ein Studium absolviert haben muss und eine mindestens 4 jährige Seminarszeit hinter sich gebracht haben muss. All dies sind keine theologischen Notwendigkeiten, sondern Bedingungen, die in der Freiheit der Erwählung durch die Kirche begründet werden, also letztlich in der Freiheit des Bischofs.
Der Bischof erwählt seine Priester frei - und in der kaholischen Kirche ist es Tradition, dass die Priester aus dem Kreis der Ehelosen erwählt werden.
Es gibt also kein Recht auf Weihe. Der Bischof ist frei, Kriterien aufzustellen und nach diesem die Zulassung zur Weihe zu regeln, und dennoch frei, sich über diese von ihm aufgestellten Regeln in Ausnahmefällen hinwegzusetzen.
Ein solches Auswahlkriterium ist nun einmal das Zölibat, nur liegt die Freiheit hier nicht mehr bei jeden einzelnen Bischof, sondern bei der Gesamtheit der Bischöfe.
Aber das ist nur die rechtlichen Grundlegung, die Begründung für die Möglichkeit, selbst Kriterium aufzustellen. Daran schließt sich ja sofort die Frage an, worin der Sinn liegt, die Priester nur aus diesem Kreis zu erwählen?
Die Bischöfe haben dieses Kriterium aus guten Gründen aufgestellt. Es geht um die Zeit, die Verfügbarkeit, die Freiheit des Priesters und um seine Lebensform als Zeichen für die Welt - nur sind diese Gründe nicht die wichtigsten.
Viel wichtiger ist: Die freiwillige Ehelosigkeit ist ein Kriterium der Liebe.
Die frühe lateinische KircheDie erste amtliche Stellungnahme zum Zölibat findet sich um 310 in Spanien, auf der Synode von Elvira. Can 33.: Es lässt sich klar zeigen, dass dieses Gesetz keine Neuerung darstellt, sondern nur eine Betonung einer bisherigen Praxis darstellt. Es gibt also bereits um 310 eine schon längere Tradition des Pflichtzölibats. Auf dem 2. Afrikanischen Konzil im Jahre 390 wurde zum ersten Mal der folgende Text verabschiedet: «Wir alle sind uns darüber einig, dass Bischof, Priester und Diakon, die Schützer der Keuschheit, sich auch selbst ihrer Ehefrauen enthalten, damit in allem und von allen, die dem Altare dienen, Keuschheit beobachtet werde.» (Keuschheit = Enthaltsamkeit) (Stickler, S. 18) Aus dem vollständigen Text geht hervor, dass ein großer Teil (nicht die Mehrheit!) der afrikanischen Kleriker vor der Weihe verheiratet waren. Nach der Weihe mussten sie aber enthaltsam leben. Das Afrikanische Konzil beruft sich ausdrücklich auf die Apostellehre, die Beobachtung der Tradition der Vergangenheit und auf die einstimmige Bestätigung durch die gesamte afrikanische Kirche. Seit der Synode von Elvira (310) finden sich ununterbrochen weitere Textzeugen, die die Pflicht zur Ehelosigkeit der Kleriker zum Gesetz erheben. Sie sollen hier nicht weiter angeführt werden. Auf dem II. Lateranum von 1139 wurde feierlich ausgesprochen, dass die von den höheren Klerikern geschlossenen Ehen nicht nur unerlaubt, sondern auch ungültig seien. Diese Äußerung des Konzils hat zu dem Missverständnis geführt, dass das Klerikerzölibat erst seit 1139 gilt. Tatsächlich wurde auf diesem Konzil nicht das Pflichtzölibat eingeführt, sondern zum trennenden Ehehindernis erhoben. Die Existenz des Zölibatsgesetzes wird beim II. Lateranum vorausgesetzt. Die ersten Bestimmungen zum Zölibat, die von einem Konzil erlassen wurden, finden sich bereits um 423, auf dem Konzil von Nicea. Die Hinweise auf die Zeiten, in denen die Zölibatsbestimmungen weniger oder gar nicht eingehalten wurden, sind sehr interessant, vor allem, wenn man sie mit damaligen theologischen Aussagen zur Ehelosigkeit und zur Geschlechtlichkeit in Beziehung setzt. Über den Daumen gepeilt, lässt sich sagen: Je laxer die Beobachtung des Zölibatsgesetzes, desto strenger und «leibfeindlicher» die Theologie. - Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die Visitationsberichte früherer Zeit. Aus ihnen wird zum einen deutlich, dass die Nichtbeachtung des Zölibats meist Folge eines allgemeinen religiösen Niedergangs ist: Es wird dort von Gemeinden berichtet, in denen kein Messbuch mehr aufzufinden war, seit Jahren keine Messe mehr gefeiert wurde, keine Taufe und auch keine Hochzeit. In eben diesen Gemeinden hatte niemand etwas dagegen, dass der Pfarrer mehrere Konkubinen unterhielt. |