Kategorie:Stellungnahmen:Ablass
Was bedeutet es, einen Ablass zu gewinnen?
Früher haben die Menschen für begangene Sünden eine sichtbare Strafe bekommen. Diese dauerte halt mehrere Tage bis zu Jahren. Und eben um dieser Sündenstrafen wegen, mussten Seelen leiden, eben von der Gemeinschaft der Kirche getrennt - einem Teil oder ganz ausgeschlossen zu sein. Was der Petrus bindet bzw. löst, das geschehe auf Erden, so auch im Himmel. Und ich bin überzeugt, dass es GOTT gefällt, dass Menschen aus dem Leiden befreit werden können, wenn wir anstatt dieser zeitlichen Strafe, ein Opfer bringen.
Der Priester spricht bei der Beichte: "Sprich ein Gebet! [Vater unser, Ave Maria o.ä.]. So ist das Betrachten und Lesen der Heiligen Schrift, das Beten des Rosenkranzes bzw. bestimmte Gebete, auch ein Sühnewert. Dies kann man zur Wiedergutmachung beten. Eben um die Sündenstrafen - die Konsequenzen der Sünden - zu tilgen.
Im Beichtstuhl wird nur die Sünde losgesprochen, nicht aber die Konsequenzen. Diese müssen abgezahlt werden, wie die Heilige Schrift sagt: bis zum letzten Pfennig (Cent).
Nun hat das Jahr verschiedene Anlässe, wo man einen Teil- oder vollkommenen Ablass gewinnen kann - für sich selbst bzw. für die Verstorbenen, eben diese im Fegfeuer leidenden und auf ihre Erlösung wartenden Seelen.
Es ist ein Irrglaube, zu meinen, dass unsere Sünden ungebeichtet / ungesühnt in der Ewigkeit getilgt sind. Jede Sünde muss auf Erden gebeichtet werden. Nach dem letzten Atemzug ist es zu spät. Dasselbe gilt für die Konsequenzen der Sünden.
Ein Priester kann mich zwar von der Sünde lossprechen, nicht jedoch von den Konsequenzen der Sünde. Beispiel: Ich habe jemanden das Auge ausgeschlagen. Der Verletzte vergibt mir die Sünde - vielleicht sofort, die Konsequenz des verlorenen Auges bleibt!
So kann das Gebet eines Vater unser ausreichen, um die Konsequenzen der Sünden zu tilgen. Es kann aber auch unzureichend sein. Es liegt an mir, diese Konsequenzen auf Erden zu tilgen. Ist sie nicht getilgt - mangelte es an der notwendigen Liebe, dann muss ich es im Fegefeuer austragen - bezahlen. Und das oft noch viele hunderte Jahre. Es gibt Seelen, so wurde es mir gesagt, die schon von Anbeginn im Fegefeuer sind und verbleiben müssen, bis zum jüngsten Tag - eben weil es ihnen so sehr an der Liebe mangelte.
Oder es Seelen waren, die eigentlich den ewigen Tod (Hölle) erlitten hätten, wenn nicht jemand für diese stellvertretend gebetet und geopfert hätte.
Gottes Barmherzigkeit ist so groß, dass er uns teilhaben lässt an der Erlösung der Seelen. Er lädt uns ein, stellvertretend die Lasten zu tragen, für die, welche es nicht (mehr) können. Und so kann man täglich für sich bzw. einer Armen Seele einen vollkommenen Ablass gewinnen. Das sind die Schätze der Kirche, wie es Jesus mich lehrt, die wir nutzen können um uns (bzw. die uns Anvertrauten) zu erretten.
Das ist natürlich was ganz anderes als der s.g. Ablasshandel. Handeln können wir mit Gott nicht. Aber er hat uns Möglichkeiten eröffnet etwas für die Seelen zu tun. Für den einen reicht eine oder mehrere Heilige Messen, die für diese Seelen gefeiert werden. Andere brauchen halt mehr für ihre Erleichterung.
Sicher ist, wer die Heilige Messe - das Weihwasser - das Gebet geschmäht hat, wird lange Zeit keinen Anteil haben. Nicht das diese Opfer / Gebete vergebens sind. Gott teilt es jedem so zu wie es benötigt wird und auch dann, wenn er es für richtig hält.
Eine erlöste Seele kann die ihm zugedachten Opfer weiterverteilen. Am besten kann man es dem hl. Josef und der Gottesmutter anvertrauen. Diese wissen, wer es jetzt am dringendsten braucht. Das ist wahre Nächstenliebe, wenn wir nicht erst an uns denken - sondern an die Seelen, die verloren gehen könnten, aber dank deines bereitwilligen Opfers erst an diese armen beklagenswerten Seelen denkst.
Noch einmal: man kann mit einer Andacht Anbetung (1/4 Stunde); Gebet - Feier der Hl. Messe und verschiedenen Gebetchen bis zu einem Vollkommenen Ablass am Tag gewinnen. Für sich selbst oder für eine bereits verstorbene Seele. Mehr dazu gerne später ... Die Gute Meinung: Möge alles was ich heute tu den Sühnewert des Psalters - des vollkommenen Ablasses haben und so schenke ich es der Unbefleckten Empfängnis und dem Hl. Josef, dass er sich der Ärmsten Seelen annehmen möge. Glaubensbekenntnis, Sakramentsverehrung; Vater unser ..., Ave Maria, Ehre sei dem Vater, in der Meinung des Heiligen Vaters Papst N.N. (Br. Johannes – Marcus FJM)
Ablass als göttliche Amnestie!
Die Lehre vom Ablass ist etwas ganz Großes und Tröstliches. Sie besagt, dass Gott uns durch kirchliche Ablassverleihung die konsequente Strafe für unsere lässlichen Sünden – das Fegefeuer – ersparen will. Der Ablass ist also eine Art göttliche >>Amnestie<<. Die Ablasslehre besagt auch, dass es möglich ist, unseren lieben Verstorbenen helfen zu können, indem wir ihnen fürbittweise einen Ablass zukommen lassen, um ihre Leidenszeit abzukürzen. Der Ablass ist der Nachlass von Sündenstrafen, die unsere Verstorbenen im Fegefeuer abbüßen müssen. Wäre es da nicht unterlassene Hilfeleistung, wenn wir nicht regelmäßig und häufig Ablässe gewinnen und sie den Verstorbenen zukommen ließen?
Bedingungen und Voraussetzungen zur Ablassgewinnung!
Ablässe für sich oder für Verstorbene zu gewinnen, ist im Grunde ganz einfach. Zunächst soll hier auf die >>vollkommenen Ablässe>> hingewiesen werden, die von allen Sündenstrafen befreien. Teilablässe bewirken einen Teilerlass der Sündenstrafen.
Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses müssen (gemäß Ablassnorm Nr.20) generell fünf Bedingungen eingehalten werden:
- Sakramentale Beichte (mindestens monatliche Beichte)
- Entschlossene Abkehr von jeder Sünde, also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben. (ganz wichtig ist die aufrichtige Reue.)
- Kommunionempfang, also die sakramentale Vereinigung mit Jesus Christus in der Heiligen Eucharistie.
- Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters, also Gebet für den Stellvertreter Christi auf Erden, der den Nachlass von Sündenstrafen gewähren kann. (z.B. Glaubensbekenntnis, Vater unser, Gegrüßet seist du Maria, Ehre sei dem Vater).
- Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein Ablassgebet).
Außerdem gibt es nach kirchlichem Recht (c. 996 CIC; ) fünf Voraussetzungen zur Erlangung von Ablässen.
- Wer einen Ablass gewinnen will, muss getaufter Christ sein.
- Er darf nicht exkommuniziert sein.
- Er muss sich wenigstens beim Abschluss der vorgeschriebenen werke im Stande der Gnade befinden.
- Er muss die Absicht haben, Ablässe zu gewinnen.
- Er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.
TÄGLICHE VOLLKOMMENE ABLÄSSE!
Die Kirche ist sehr großzügig bei der Gewährung von Ablässen; dies zeigt sich besonders bei den Gewährungen, die mit Werken verbunden sind, durch die der Gläubige - und zwar jeder für sich allein und an allen Tagen des Jahres – einen vollkommenen Ablass erlangen kann…
Die besagten Werke sind:
- die Anbetung des Allerheiligsten Altarssakramentes, wenigstens eine halbe Stunde lang;
- die Kreuzwegandacht;
- das Rosenkranzgebet oder der Hymnus „Akathistos“ in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, einer religiösen Gemeinschaft, einer christlichen Vereinigung und überhaupt, wenn mehrere zu einem ehrenhaften Zweck zusammenkommen;
- die andächtige Lesung der Heiligen Schrift, wenigstens eine halbe Stunde lang.
Wer mindestens monatlich beichten geht, sich von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde lossagt, täglich das Sakrament der Heiligen Eucharistie empfängt und ein Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters ( z.B. Glaubensbekenntnis, Vater unser, Gegrüßet seist du Maria, Ehre sei dem Vater..) betet, kann jeden Tag einen vollkommenen Ablass gewinnen , den er entweder für sich selbst gewinnen oder den Verstorbenen zuwenden kann; dazu ist entweder eine halbsündige eucharistische Anbetung erforderlich oder eine halbstündliche geistliche Lesung der Heiligen Schrift oder eine Kreuzwegandacht an den 14 Stationen oder das Rosenkranzgebet bzw. der Hymnus „Akathistos“ in einer Kirche, in der Familie oder in frommer Gemeinschaft.
(Quelle: Der Ablass in Lehre und Praxis, Stella Maris Verlag, v. Peter Christoph Düren))
Ich schenke jeden Ablass unserer Mutter Maria, da sie ja weiß, welche Seele JETZT am dringendsten unserer Hilfe bedarf.
Von Allerheiligen, 1. November, bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
Bedingungen:
- Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters. (z.B. Glaubensbekenntnis, Vater unser, Gegrüßet seist du Maria, Ehre sei dem Vater…)
- a. Am Allerseelentag (auch am 1. Nov. ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, ( z.B. Glaubensbekenntnis, Vater unser, Gegrüßet seist du Maria, Ehre sei dem Vater… in der Meinung des Heiligen Vaters.)
- b. Vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
In einem anderen Ablassbüchlein, Marianisches Schriftenwerk, stand folgendes für Allerseelen:
An Allerseelen, 2. November, ist in allen Kirchen und Kapellen ein oftmaliger vollkommener Ablass gewährt, aber nur für die Armen Seelen;
Bedingungen: Beichte, Kommunion und beim Kirchenbesuch 6 Vater unser, 6 Gegrüßet seist du Maria, 6 Ehre sei dem Vater.
An den festgesetzten Tagen kann also der Portiunkula - und Allerseelenablass bei jedem Kirchenbesuch gewonnen werden. Für die Unterbrechung des Kirchenbesuches genügt ein kurzes Verlassen der Kirche, sei es ins Freie, in die Sakristei oder Vorhalle.
[E.Ind.698]
Die Kranken und alle, die nicht imstande sind, ihre Wohnung zu verlasssen, können ja bekanntlich den Ablass dadurch gewinnen, dass sie sich geistig mit denen verbinden, die das vorgeschriebene Werk in ordentlicher Weise erfüllen, und dass sie Gott ihre Gebete, (Ablassgebete) Leiden und Entbehrungen aufopfern. (Apost. Pönitentiarie, 29.11.1998).
Bezüglich aller übrigen Ablässe gilt für die Kranken:
Die Beichtväter sind bevollmächtigt, das für die Gewinnung eines Ablasses vorgeschriebene Werk oder die Bedingungen für all jene umzuwandeln, die zufolge rechtmäßiger Verhinderung diese nicht erfüllen können.
Quelle: Ablassbüchlein. Marianisches Schriftenwerk CH-4632 Trimbach)
Gewinnt einen vollkommenen Ablass, wem auch nur die geringste lässliche Sünde nicht leidtut?
NIEMALS!!!
Kein Ablass der Strafe, ohne dass zuvor die Schuld aufrichtig bereut wurde. Jedoch kommt einem bei ungenügender Reue der vollkommene Ablass soweit zugute, als die Seele dafür empfänglich ist: der Ablass erstreckt sich auf alle wahrhaft bereuten Sünden, can.926.
Demnach wird ein vollkommener Ablass wohl ziemlich selten ganz gewonnen. Unsere Reue ist wohl selten umfassend genug. Denn Sünde schafft Gewohnheit, und an Gewohnheit klebt der Mensch.
(Quelle: Ablassbüchlein: Marianisches Schriftenwerk CH-4632 Trimbach)
[[Kategorie:Stellungnahmen]
Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.