Kategorie:Stellungnahmen:Portiunkula-Ablass

Aus FJM-Ritter
Version vom 12. Juni 2024, 12:46 Uhr von Sr.Theresia (Diskussion | Beiträge) (→‎Portiunkula-Ablass - 2. August)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Portiunkula-Ablass - 2. August

Die Portiunkula-Kapelle, uralt in ihrem Bau und ehrwürdig durch Engelserscheinungen, die dort geschahen, gehörte einst den Benediktinern vom Subasio. Sie lag auf einem Gebiet, das "Portiunkula" genannt wurde. In der Folge ging der Name auf das Kirchlein über. Lange Zeit stand es verlassen, bis es der hI. Franziskus wiederherstellte. Hier erkannte er klar seine Berufung und hier gründete er (1209) den Orden der Minderbrüder. "Hier nahm er seinen Aufenthalt", so erzählt der hl. Bonaventura, "ob seiner Ehrfurcht vor den Engeln und der großen Liebe zur Mutter Christi", der das Kirchlein geweiht war. Die Benediktinern schenkten ihm Platz und Kapelle, damit er daraus den Mittelpunkt seines neuen Ordens mache.

1216 erhielt Franziskus hier in einer Vision vom Herrn selbst den Portiunkula-Ablass, der von Papst Honorius III. gebilligt wurde und den alle G1äubigen nicht nur am 2. und 15. August und am 4. Oktober, gewinnen können, sondern auch noch ein anderes Mal an einem beliebigen Tag des Jahres. Zu Portiunkula, das der Mittelpunkt der franziskanischen Welt war und ist, versammelte der hl. Franziskus alljährlich seine Brüder zu den Kapiteln (Versammlungen), um mit ihnen über die Regel zu sprechen und sie mit neuem Eifer zu erfüllen.

Der Portiunkula-Ablass kann (nach freier Wahl der Gläubigen) am 2. August oder am darauf folgenden Sonntag (ab 12 Uhr des Vortages bis 24 Uhr des betreffenden Tages) in allen Pfarrkirchen und diesen gleichgestellten Kirchen (Kuratiekirchen) der Diözese sowie in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien gewonnen werden (jedoch nur einmal als vollkommener Ablass). Er kann auch für Verstorbene, nicht aber für andere noch lebende Mitmenschen gewonnen werden.

Bedingungen:

  1. Empfang des Bußsakramentes (mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde) und der Eucharistie sowie Gebet nach Meinung des Hl. Vaters (= Gebet nach freier Wahl, oder ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria).
  2. Besuch einer Pfarrkirche (oder dieser gleichgestellten Kirche, s. o.) mit dem Gebet Vaterunser und dem Glaubensbekenntnis. Die unter 1. genannten Bedingungen können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbesuch erfüllt werden. Jedoch sollten der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters sinnvollerweise am Ablasstag selber geschehen. Eine weitere Voraussetzung zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses ist, dass man sich innerlich frei macht von jeder Anhänglichkeit an eine Sünde, auch an eine bewusste lässliche Sünde. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass (Gott will uns ganz, nicht halb; so verlangt der vollkommene Ablass entschiedene Umkehr, ganze Hinwendung zu Gott, Rückkehr zu jener ersten Liebe, die Christus das große erste Gebot nennt).

Worum geht es beim rechten Verständnis des Ablasses?

Die theologische Definition des Ablasses lautet: Der Ablass ist ein Nachlass zeitlicher Strafen für Sünden, die hinsichtlich der Schuld von Gott bereits vergeben worden sind.

Der Ablass gehört zur Bußpraxis der Kirche. Die Kirche tritt für den Gläubigen, der im Bußsakrament mit Gott versöhnt wurde, ein, dass er von Strafen, die er sich durch seine Schuld möglicherweise zugezogen hat, befreit werde.

Diese Kategorie enthält zurzeit keine Seiten oder Medien.