Richter

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DAS BUCH DER RICHTER

Als Richter bezeichnet man jene Männer zwischen Josua und dem Aufkommen des Königtums, die in höchster Not und Gefahr die einbrechenden Volks- und Stammesfeinde vertrieben und ihrem Volk oder Stamm die Freiheit wiedergewannen. Sie sind also in erster Linie »Retter«. Sie erfreuten sich besonderer Berufung und außerordentlicher Gnadengaben Gottes. Ihre Sendung erstreckte sich aber nicht auf ganz Israel, sondern nur auf einzelne Teile. Denn Israel bildete in jener Zeit noch keine geschlossene Einheit. Jeder Stamm hatte weitgehende Selbständigkeit. Das Richterbuch, das bereits vorhandene Einzelgeschichten zusammenfaßt, beginnt mit einer Einleitung, die man eine kurze Wiederholung des Josuabuches nennen kann (1,1-2,10). Ausgehend von dem Grundsatz »Geschichte ist göttliches Gericht«, erzählen uns die folgenden Kapitel Kämpfe der Israeliten mit einheimischen und benachbarten heidnischen Völkern (2,11-16,31). Trüb sind die politischen, sozialen und religiösen Zustände. Oft genug sind wir erschüttert, wenn wir von sittlichen Verirrungen und Grausamkeiten in der Kriegführung hören. Es geht im wesentlichen um sechs große und die gleiche Anzahl kleiner Richter. Sie werden in der Stunde der Not, welche die Folge des Abfalls ist, vom Herrn als Retter vor den Feinden gesandt. Abimelech, der Sohn Gideons, paßt allerdings in diesen Rahmen nicht hinein (Kap. 9). Ebenso erzählen uns die Kapitel 17-21 nicht von Richtern, sondern nur von dem Zeitalter, in dem die Richter lebten und wirkten, und zeichnen die religiös-sittlichen Zustände jener Epoche. Alle Erzählungen des Richterbuches sind offenbar in der Königszeit auf der Grundlage älteren Materials von einem Sammler zusammengestellt worden, der die Geschehnisse teils billigt, teils geißelt, in jedem Falle aber eine erzieherische Wirkung im Sinne der prophetischen Verkündigung ausüben will.