Eingetragen
Ein beim zuständigen Vereinsregister (VR) eingetragener Verein (eV), der von mindestens sieben (7) Mitgliedern gegründet wurde.
Die Mitgliederversammlungvertretung (Vorstand) [durch einen Notar] legt neben der Einladung ein Gründungsprotokoll vor, in dem der Gründungswille, die Satzung beschlossen, die Wahl des Vorstandes niedergeschrieben sind. Ebenso doe Satzung liegt liegt dem Vereinsregister vor.
Link: Vereinsrecht im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
Info: Vereinsregister für unsere Zuständigkeit: Ahaus/NRW