Ablass

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Die Ablässe Die Lehre über die Ablasse und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakraments zusammen. Was ist der Ablass?

„Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt zuwendet."

„Der Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht." Ablässe können den Lebenden den Verstorbenen zugewendet werden (Paul VI., Ap. Konst. „Indulgentiarum doctrina" norma 1-3) Wer gewährt den Ablass?

Gott erlässt Sündenstrafen durch die Kirche. Der Ablas wird gewährt durch die Kirche, die Kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde-Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit der Erlass der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit, der buße und der Nächstenliebe anregen. Ablass für Verstorbene

Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der heiligen sind, können wir ihnen unter anderen dadurch zu Hilfe kommen, dass wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen.

Quelle: Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche S.401 oben und S.403 oben Rechte der deutschen Ausgabe R. Oldenbourg Verlag München