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Ein beim zuständigen Vereinsregister (VR) eingetragener Verein (eV), der von mindestens sieben (7) Mitgliedern gegründet wurde.

Die Mitgliederversammlungvertretung (Vorstand) [durch einen Notar] legt neben der Einladung ein Gründungsprotokoll vor, in dem der Gründungswille, die Satzung beschlossen, die Wahl des Vorstandes niedergeschrieben sind. Ebenso doe Satzung liegt liegt dem Vereinsregister vor.





Link: Vereinsrecht im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland (BRD)

Info: Vereinsregister für unsere Zuständigkeit: Ahaus/NRW