Fegefeuer

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Fegefeuer

Die abschließende Läuterung — das Purgatorium

1030 Wer in der Gnade und Freundschaft Gottes stirbt, aber noch nicht vollkommen geläutert ist, ist zwar seines ewigen Heiles sicher, macht aber nach dem Tod eine Läuterung durch, um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels eingehen zu können. 1031 Die Kirche nennt diese abschließende Läuterung der Auserwählten, die von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden ist, Purgatorium [Fegefeuer]. Sie hat die Glaubenslehre in bezug auf das Purgatorium vor allem auf den Konzilien von Florenz und Trient formuliert. Im Anschluss an gewisse Schrifttexte spricht die Überlieferung der Kirche von einem Läuterungsfeuer:


„Man muss glauben, dass es vor dem Gericht für gewisse leichte Sünden noch ein Reinigungsfeuer gibt, well die ewige Wahrheit sagt, dass, wenn jemand wider den Heiligen Geist lästert, ihm .weder in dieser noch in der zu künftigen Welt vergeben wird (Mt 12,32). Aus diesem Ausspruch geht hervor. Das einige Sünden in dieser, andere in jener Welt nachgelassen werden können" (Gregor d. Gr., dial.4,39).

1032 Diese Lehre stützt sich auch auf die Praxis, für die Verstorbenen zu beten, von der schon die Heilige Schrift spricht: „Darum veranstaltete [Judas der Makkabäer] das Sühnopfer für die Verstorbenen, damit sie von der Sünde befreit werden" (2 Makk 12,45). Schon seit frühester Zeit hat die Kirche das Andenken an die Verstorbenen in Ehren gehalten und für sie Fürbitten und 1371 insbesondere das eucharistische Opfer dargebracht, damit sie geläutert werden und zur beseligenden Gottesschau gelangen können. Die Kirche 1470 empfiehlt auch Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen.


„Bringen wir ihnen Hilfe und halten wir ein Gedächtnis an sie. Wenn doch die Söhne Ijobs durch das von ihrem Vater dargebrachte Opfer geläutert wurden, wie sollten wir dann daran zweifeln, dass unsere Opfergaben für die Tölen ihnen Trost bringen? Zögern wir nicht, den Verstorbenen Hilfe zu bringen und unsere Gebete für sie aufzuopfern" (Johannes Chrysostomus, hom. in 1 Cor. 41,5).


Fußnote

Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche S.294

Rechte der deutschen Ausgabe R. Oldenbourg Verlag München