Imprimatur: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FJM-Ritter
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Bei theologischen Werken bezeichnet das Imprimatur die Druckgenehmigung durch einen Bischof der römisch-katholischen Kirche. Bis zum Zweiten Vatikanischen Kon…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:


Q: http://de.wikipedia.org/wiki/Imprimatur
Q: http://de.wikipedia.org/wiki/Imprimatur
[[Kategorie:Lehramt]]

Aktuelle Version vom 9. Februar 2016, 17:45 Uhr

Bei theologischen Werken bezeichnet das Imprimatur die Druckgenehmigung durch einen Bischof der römisch-katholischen Kirche. Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil brauchte jede Buchveröffentlichung von Lehrern der katholischen Theologie, Priestern und Ordensangehörigen das Imprimatur. Es wurde auch durch einen, meist auf die Rückseite des Titelblattes eingedruckten Vermerk Nihil obstat (lat. es steht nichts entgegen) kenntlich gemacht. Heute wird es nur noch auf ausdrückliche Bitte eines Verfassers gewährt. Die Veröffentlichungen der durch das kirchliche Lehramt autorisierten Theologen unterliegen nach wie vor der Beurteilung und gegebenenfalls Beanstandung durch die Glaubenskongregation.

Q: http://de.wikipedia.org/wiki/Imprimatur