Geschaeftsfuehrer: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Geschäftsführer ist eine Person, die einem Verein bzw.einem Betrieb vorsteht. Der Geschäftsführer vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Ein Geschäftsführer ist eine Person, die einem Verein bzw.einem Betrieb vorsteht.  
 
Der Geschäftsführer vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
 
Bei eingetragenen Vereinen obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand.
Bei eingetragenen Vereinen obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand.

Aktuelle Version vom 12. Februar 2022, 14:08 Uhr

Ein Geschäftsführer ist eine Person, die einem Verein bzw.einem Betrieb vorsteht.

Der Geschäftsführer vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Bei eingetragenen Vereinen obliegt die Geschäftsführung dem Vorstand.