Kommunionform

Aus FJM-Ritter
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Die Handkommunion

Sie wird vor allem in der evangelischen Kirche praktiziert, da es hier nur um eine gesegnete Speise von Brot und Wein, als Gedächtnismahl geht.

In der Handlung findet keine Konsekration (Umwandlung in die Gestalten von Leib und Blut Jesu) wegen dem fehlenden Weihepriestertum statt.

Luther leugnete u. a. die Wesensverwandlung und dauernde Gegenwart!

Tatsächlich hat es die Handkommunion auch in der katholischen Kirche gegeben aber in einer anderen Form.

Es wurde angeordnet beide Hände auszustrecken und mit beiden Händen einen Thron zu bilden, welche den König empfangen.

 Der Priester legte die Hostie auf die rechte Hand. Die Männer mussten die Hand anschließend mit der Zunge vor evtl. auf der Hand liegenden Partikeln reinigen.

Die Frauen hatten ein über der Hand liegendes Tuch (Korporale) und die hl. Hostie wurde ebenfalls mit der Zunge vom Tuch aufgenommen, das Tuch anschließend gereinigt.

Die Handkommunion belebten die Protestanten und später wurde sie von den Freimaurern gefördert.

Sie hielt sich bis zum 9. Jahrhundert, worauf dann die Mundkommunion wegen erheblicher Missbräuche eingeführt wurde ( die hl. Hostie wurde zu Zwecken magischer Rituale benützt)

Oft hört man heute die Behauptung, der moderne Kommunionempfang, die Spendung der heiligen Hostie auf die Hand sei schon in der urchristlichen Gemeinde praktiziert worden, sei also
nichts Neues. 

 A) Wie war es aber tatsächlich?

       1. Die an den Altar gebrachte, für die hl. Wandlung bereitgestellte Opfergabe war ein – aus primitiven Handmühlen stammendes – rauhes Brot. 
       2. Um die heilige Gabe austeilen zu können, musste sie der Priester auf einer grossen tellerförmigen Patene in Bröcklein brechen. Wie hätte er diese mit eigener Hand ehrfürchtig 
          in den  Mund der Empfänger bringen können „darum die genaue Weisung:  
          „Mache deine Linke zu einer Art Thron für die Rechte, die den König empfangen soll.“ (Cyrill von Jerusalem + 386)  
          8 vgl. Dominicae cenae, Nr. 11 
          9 vgl. Kongregation für die Glaubenslehre vom 2. 5. 1972, Prot. Nr. 89/71. 
          Notitiae, 1972, 227 Die dargereichte heilige Gabe wurde nicht mit den Fingern der rechten Hand aus der linken zu Munde geführt (wie das heute geschieht), sondern unmittelbar  
          aus der von der linken gestützten rechten Hand direkt mit dem Munde genommen. 
       3. Dazu wurde immer wieder gemahnt: „Gib aber wohl acht, dass dir von der heiligen Gabe (weil kostbarer als Gold und Edelstein) nicht das geringste entgleite!“ Darum musste 
          jeder Empfänger auch jedes auf der rechten Hand haftende Krümlein noch mit der Zunge aufnehmen. Welch ein Unterschied zwischen einst und heute.  
          Zusammenfassend: Gewiss hat man in der Urgemeinde das Allerheiligste den Gläubigen (weil nicht anders möglich) auf die Hand gegeben, aber nicht in die Finger. 
          Und sobald man das Hostienbrot in Scheibchenform herstellen konnte, ist man davon abgegangen, den heiligsten Leib des Herrn auf die Hand zu geben.  

 B) Wer also heute meint,
          die moderne Form des Kommunionempfangs mit dem Hinweis auf damals begründen zu können, sagt nur einen kleinen Teil der Wahrheit. Er verschweigt: Erstens, dass man heute (was
          noch nie der Fall war) die Finger nimmt. Zweitens, dass man dabei gegen ein Naturgesetz verstösst, dass nämlich der Mensch, was er in seine Finger bekommt, mit bestem Willen 
          nicht als etwas Aussergewöhnliches, geschweige denn als etwas Heiliges begreifen kann. Drittens, dass man es allem Anschein nach heute überhaupt aufgegeben hat, den 
          Empfängern den in der Urkirche lebendigen Glauben beizubringen, der Christus, den König, nicht bloß in der heiligen Hostie, sondern auch in allen Teilen und Teilchen sieht, 
          die heute bedenkenlos verstreut werden. Wann wird man endlich zugeben, dass diese noch nie dagewesene Form des Kommunionempfanges vom Unglauben stammt und immerfort zum 
          Unglauben verführt! 
          Q: Info Ritter der Unbefleckten Jahrgang 3 Ausgabe 34 – Mai 2003 

Zudem wird in der Instruktion 164 eine Patene gefordert:

93. Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen. (Somit ist eine Handkommunion schwer umzusetzen Instruktion164;Wer darf die Kommunion (nicht) empfangen; [1] Dekret über die Handkommunion; [2] Diskussion im Glaubensforum; [3])

Nach dem II. Vatikanischen Konsil wurde die Handkommunion trotz erhebliche Widerstände von Papst Paul VI. unter besonderer Berücksichtigung - wo es Brauch ist - zugelassen, und eine qualifitzierte Mehrheit von Bischöfen sollte insgesamt darüber befinden. Diese qualifizierte Mehrheit ist bis zum heutigen Tage nicht zusammengekommen und damit die Handkommunion nicht offiziell eingeführt. Die einzig kirchliche erlaubte Form des Kommunionempfangs /-spendung ist immer noch die kniende Mundkommunion. Zwangsweise wurde sie im deutschen Sprachraum eingeführt, in dem man Kommunionbänke rausgerissen und die Gläubigen zwang stehend Handkommunion zu machen. Schwere Missbräuche und zugleich einen rapiden Abfall der eucharistischen Frömmigkeit ist seither wieder zu beobachten.

Seit Existieren der Handkommunion treten Fälle von Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Hl. Eucharistie in einer bis dahin nicht dagewesenen Art und Häufigkeit auf: z. B. mehr als ein halbes Dutzend Hl. Hostien in Gesangbüchern nach einer Schülermesse in einem Ort bei Neuss. Schlimmste Sakrilegien und Handel mit gestohlenen Hl. Hostien für satanische Zwecke häufen sich. Dem Apostolischen Stuhl wurden Fälle schwerer Profanierung auf Grund der Handkommunion gemeldet.[4]

(vgl. auch Aussagen von Papst Benedikt XVI. zu verschiedenen Anlässen (Fronleichnam und Weltjugendtag 2009) über die große Ehrfurchtslosigkeit gegen über der Eucharistie hervorgehoben, weshalb der Papst nun mehr nur noch kniende Mundkommuion austeilen werde.)


Mundkommunion

Hier wird der Leib des Herrn vom Priester direkt in den Mund gelegt Dies praktizierte man bis 1970. Nach den vielen Argumenten die gegen die Handkommunion sprechen, kann man nicht anders, als den Leib des Herrn kniend mit dem Mund zu empfangen. Da wir die Beschenkten und Gott der Schenkende ist,ist es uns unmöglich die Hl. Hostie einfach zunehmen. Die Heiligkeit dieses wertvollen Schatzes, der Gott selber ist - verdient die Höchste Liebe und Ehrfurcht die der Mensch geben kann. Und damit auch kein Teilchen von dieser göttlichen Marterie verlorengeht, ist die Mundkommunion die sicherste, liebevollste und demütigste Art unseren großen Gott in ganzer Hingabe aufzunehmen.


die Heiligkeit der göttlichen Gabe wird uns besonders im außerordentlichen Messritus gezeigt, wie es P. Martin Ramm beschreibt:...... sei noch hingewiesen auf die Haltung der Finger des Priesters nach der Konsekration, denn die Rubriken des Missale schreiben vor, daß der Priester ab dem Moment, wo er zum ersten Mal den Leib des Herrn berührt hat, bis zur Reinigung der Finger nach der Kommunion (= Ablution) Daumen und Zeigefinger nicht mehr auseinander tun und zu nichts anderem mehr gebrauchen darf, außer um die Hostie zu berühren. Hieraus spricht eine ganz feine Ehrfurcht, sowohl vor dem Leib des Herrn, als auch vor den geweihten Händen des Priesters, denen es vorbehalten ist, die konsekrierten Gestalten zu berühren. Als der Bischof bei der Priesterweihe Daumen und Zeigefinger des Neupriesters salbte, sprach er die Worte: „Weihen und heiligen mögest du, o Herr, diese Hände durch diese Salbung und unsere Segnung!“ Mögen wir heute diese Ehrfurcht wieder lernen!

Q: P. Martin Ramm


Weil es zur ehrfürchtigen Behandlung dieses Sakramentes gehört, dass es mit nichts in Berührung gebracht wird, was nicht durch Weihe geheiligt ist. So werden das Coporale (= Hostielinnen) und der Kelch, und ganz besonders die Priesterhände eigens geweiht, um dieses Sakrament berühren zu dürfen. Deshalb ist niemand anderem ein Berühren dieses Sakramentes erlaubt, als ausschließlich dem Priester; außer, zwingende Notwendigkeit läge vor, etwa wenn das Sakrament in den Schmutz fiele (ohne dass ein Priester zu erreichen wäre), oder aus einem anderen, ähnlich zwingenden Grund.

Hieraus ergibt sich für jeden glaubenstreuen Katholiken ganz klar, was von der sog. „Handkommunion“, vom „Kommunionhelferdienst durch Laien (Frauen! | auch mit „bischöflicher Genehmigung“), und von der „Selbstspendung“ dieses Sakramentes zu halten ist.

Q: Wolfgang E. Bastian

Entsprechen der besagten Instruktion (164) und anderen Liturgiebestimmungen, ist die Laienspendung nur im Notfall erlaubt. Einen grundlegenden Pauschleinsatz der Laienspender war, ist und bleibt nach kirchlichem Recht unzulässig!


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