Vorstand

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Vereine wählen einen Vorstand.

Zum Vorstand gehört ein Vorsitzender, ein Stellvertreter und ein Kassenwart.

Je nach Verein gibt es noch weitere Personen, die den Vorstand bilden.

Der jeweilige Verei hat das in seinen Statuten geregelt.

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.