Markus u. Marcellianus: Unterschied zwischen den Versionen
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Die hhl. Markus und Marcellianus blieben in der Stadt und wurden von dem [[:Kategorie:Papst|Papst]] | Die hhl. Markus und Marcellianus blieben in der Stadt und wurden von dem [[:Kategorie:Papst|Papst]] Kajus zu Diakonen ordiniert und hielten sich mit andern Gläubigen im Hause eines gewissen Hofbeamten, Namens Castulus, auf, bis sie von Torquatus, einem abgefallenen Christen, verraten und dem Präses Fabianus übergeben wurden. Dieser ließ sie festnehmen und beide mit eisernen Nägeln an einen Pfahl heften. Sie sangen ungeachtet ihrer Schmerzen einmütig das Lob des Herrn. | ||
Schließlich ließ sie der Präfekt durch Lanzenstiche töten. Ihre Leichname wurden an einem Ort, der zwischen der appischen und ardeatinischen Straße lag, beigesetzt. | Schließlich ließ sie der Präfekt durch Lanzenstiche töten. Ihre Leichname wurden an einem Ort, der zwischen der appischen und ardeatinischen Straße lag, beigesetzt. |
Version vom 16. Juni 2015, 19:02 Uhr
Fest
Lebensbeschreibung
Diese hhl. Zwillingsbrüder und Märtyrer gehören zu dem Triumphzuge des hl. Sebastian, der sie zu Christus bekehrt und im Glauben gestärkt hat. Als sie der Verachtung der Götter und der kaiserlichen Befehle angeklagt, und wegen ihres christlichen Bekenntnisses zum Tode verurteilt wurden, erlangten die reichen und deshalb einflussreichen Eltern Tranquillinus und Marcia für sie vom Präfekten Chromatius einen Aufschub von dreißig Tagen. Sie wurden demnach mit sechszehn heidnischen Gefangenen höheren Standes aus dem öffentlichen Gefängnisse in das Haus des Gerichtsschreibers Nikostratus gebracht und daselbst in anständigerer Haft gehalten.
Der Vater, ein silberhaariger Greis, von Alter gebeugt, von Gicht gelähmt; die Mutter, eine edle Gestalt von würdevollem Wesen, Gattinnen und Kinder, Freunde und Verwandte - alle kamen Tag für Tag und bedrängten und bestürmten die beiden Bekenner mit den Waffen der Freundschaft und der Liebe. Schmerzgebrochen jammerte der Vater:
Mit aufgelöstem Haare, mit zerrissenem Gewande lag die Mutter zu ihren Füßen:
So sprachen auch die Gattinnen, schluchzten laut und zeigten auf die weinenden Kinder: »Was soll aus uns, was aus diesen werden, unglückliche Witwen, verlassene Waisen - und durch eure Schuld? Gedenket der Liebe, habet Mitleid und Erbarmen.«
Da erschien der hl. Sebastian, und bewirkte durch seine Zusprache und durch die Heilung der Gemahlin des Gefängniswärters Nikostratus, die durch eine Krankheit die Sprache verloren hatte, dass Vater und Mutter, die zwei Frauen, Nikostratus und seine Gattin Zoe, die Anwesenden alle - achtundsechzig Personen - den Namen Christi anriefen. Sie empfingen von einem Priester Polykarpus, der sich heimlich in Rom aufhielt, den christlichen Unterricht und die heilige Taufe, in welcher der alte Vater auch die leibliche Genesung fand. Hiedurch wurde auch Chromatius bekehrt; er empfing die hl. Taufe und setzte die beiden Gefangenen heimlich in Freiheit, legte sein Amt nieder und zog sich mit vielen Christen auf seine entlegenen Güter zurück.
Die hhl. Markus und Marcellianus blieben in der Stadt und wurden von dem Papst Kajus zu Diakonen ordiniert und hielten sich mit andern Gläubigen im Hause eines gewissen Hofbeamten, Namens Castulus, auf, bis sie von Torquatus, einem abgefallenen Christen, verraten und dem Präses Fabianus übergeben wurden. Dieser ließ sie festnehmen und beide mit eisernen Nägeln an einen Pfahl heften. Sie sangen ungeachtet ihrer Schmerzen einmütig das Lob des Herrn.
Schließlich ließ sie der Präfekt durch Lanzenstiche töten. Ihre Leichname wurden an einem Ort, der zwischen der appischen und ardeatinischen Straße lag, beigesetzt.
Ihr Todesjahr ist wahrscheinlich das J. 286 oder 287. Gegenwärtig (Piazza I. 120) werden ihre hhl. Leiber in der Kirche der hhl. Kosmas und Damian aufbewahrt.
(Quelle: nach Vollständiges Heiligen-Lexikon von J.E. Stadler, F.J.Heim und J.N. Ginal, Augsburg 1858-1882, digitalisiert und mit freundlicher Genehmigung von Digitale Bibliothek, Verlag Directmedia Publisching GmbH, CD DB 106, http://www.zeno.org, von FJM überarbeitete Fassung)