Zölibat: Unterschied zwischen den Versionen
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Dass diese Praxis, die Kleriker aus den Verheirateten zu erwählen, nicht unchristlich ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass Christus selbst seine Apostel aus den Verheirateten berufen hat: [[Petrus]], der verheiratet war, verlässt seine Frau, um Christus nachzufolgen. | Dass diese Praxis, die Kleriker aus den Verheirateten zu erwählen, nicht unchristlich ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass Christus selbst seine Apostel aus den Verheirateten berufen hat: [[Petrus - der Fels|Petrus]], der verheiratet war, verlässt seine Frau, um Christus nachzufolgen. | ||
Version vom 28. Mai 2024, 12:16 Uhr
Begriff Zoelibat
«Zölibat» kommt von «caelebs» - lat.: unverheiratet -, meint also unsprünglich das Gleiche wie «Jungfräulichkeit» und «Ehelosigkeit».
Es kann übrigens sowohl der Zölibat, als auch das Zölibat heißen - beides wäre richtig.
Beim Priesterzölibat und beim Zölibat der Ordensleute ist der Zölibat immer auch Pflichtzölibat, d.h., der Zölibat ist Voraussetzung für die Zulassung.
Aber: Entgegen dem Wortlaut («Pflichtzölibat») handelt es immer um eine freiwillige Übernahme der Ehelosigkeit. Der Priester oder Ordensmann oder -frau bindet sich frei - keiner wird, zumindest heutzutage, zum Eintritt in einen Orden gezwungen.
Im Unterschied zu den Ordensleuten, die die Ehelosigkeit geloben, ist der Zölibat der Priester lediglich ein Versprechen.
Das hat vor allem rechtlichen Konsequenzen; so kann ein Weltpriester von seinem Zölibatsversprechen leichter entbunden werden als ein Mönch, der die Ehelosigkeit in der feierlichen Profess gelobt hat.
Biblische GrundlageErster biblischer HinweisNur die folgenden Stellen deuten auf das Pflichtzölibat hin: Was hier zunächst eher danach aussieht, als würde das Pflichtzölibat widerlegt, ist tatsächlich die erste, frühe Praxis des Zölibats: In den Anfängen, in denen die Christen meist Bekehrungen im Erwachsenenalter hinter sich haben, gibt es kaum Unverheiratete, die zu den Ämtern zugelassen werden können. Die Priester und Bischöfe werden daher aus den Verheirateten genommen, mit der Auflage, nach der Weihe nicht noch einmal zu heiraten: Der Bischof sei nur Mann einer Frau. Damit war die Weihe eines in zweiter Ehe Lebenden, das Eingehen einer zweiter Ehe nach erfolgter Weihe und auch das Eingehen einer Ehe durch solche, die als Ehelose geweiht worden waren, verboten. Dass diese Praxis, die Kleriker aus den Verheirateten zu erwählen, nicht unchristlich ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass Christus selbst seine Apostel aus den Verheirateten berufen hat: Petrus, der verheiratet war, verlässt seine Frau, um Christus nachzufolgen.
Ebenso bei Lk 18, 28f: Da sagte Petrus: »Siehe, wir haben das Unsere verlassen und sind dir nachgefolgt.« 29 Er sprach zu ihnen: »Wahrlich, ich sage euch: Niemand hat Haus oder Frau oder Brüder oder Eltern oder Kinder verlassen um des Gottesreiches willen, 30 der nicht ein Vielfaches dafür erhält in der jetzigen Welt, in der kommenden aber ewiges Leben.« Paulus schreibt in 1 Kor 7, «Ich wünschte, alle Menschen wären wie ich selbst; doch ein jeder hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so.» Denn: «32 Möchte ich doch, daß ihr frei wäret von unruhiger Sorge. Der Unverheiratete sorgt sich um die Sache des Herrn, wie er gefalle dem Herrn; 33 der Verheiratete sorgt sich um die Sache der Welt, wie er gefalle der Frau, 34 und er ist geteilt. |
Die byzantinische (orthodoxe) Kirche
Hier hat die Tradition des Klerikerzölibats einen anderen Verlauf genommen. In der byzantinischen Kirche darf der Priester nach der Weihe keine Ehe mehr eingehen, aber vor der Weihe geschlossene Ehen weiterführen.
Es finden sich immer wieder Theologen, die daraus folgern, dass bis zur Trennung der byzantinischen Kirche die Tradition des Klerikerzölibats noch nicht festgelegt gewesen wäre. Anhand der Dokumente aus der damaligen Zeit wird aber deutlich, dass die byzantinische Kirche diese Tradition gegen die lateinische Kirche durchsetzte, also eine bereits bestehende Regelung für den östlichen Teil der damaligen Kirche lockerte. Rom duldete diese teilweise Aufhebung des Pflichtzölibats, hieß sie aber nicht gut. Erst nach der Trennung von Rom wurde diese Regelung für die Ostkirchen Gesetz.
Freiheit der Kirche
Der Pflichtzölibat hat seinen rechtlichen Grund in der Freiheit der Kirche, die zu Priestern zu erwählen, die sie für angemessen hält.
Es ist ja genauso wenig einzusehen, dass ein Priester Abitur haben muss, ein Studium absolviert haben muss und eine mindestens 4 jährige Seminarszeit hinter sich gebracht haben muss. All dies sind keine theologischen Notwendigkeiten, sondern Bedingungen, die in der Freiheit der Erwählung durch die Kirche begründet werden, also letztlich in der Freiheit des Bischofs.
Der Bischof erwählt seine Priester frei - und in der kaholischen Kirche ist es Tradition, dass die Priester aus dem Kreis der Ehelosen erwählt werden.
Es gibt also kein Recht auf Weihe. Der Bischof ist frei, Kriterien aufzustellen und nach diesem die Zulassung zur Weihe zu regeln, und dennoch frei, sich über diese von ihm aufgestellten Regeln in Ausnahmefällen hinwegzusetzen.
Ein solches Auswahlkriterium ist nun einmal das Zölibat, nur liegt die Freiheit hier nicht mehr bei jeden einzelnen Bischof, sondern bei der Gesamtheit der Bischöfe.
Aber das ist nur die rechtlichen Grundlegung, die Begründung für die Möglichkeit, selbst Kriterium aufzustellen. Daran schließt sich ja sofort die Frage an, worin der Sinn liegt, die Priester nur aus diesem Kreis zu erwählen?
Die Bischöfe haben dieses Kriterium aus guten Gründen aufgestellt. Es geht um die Zeit, die Verfügbarkeit, die Freiheit des Priesters und um seine Lebensform als Zeichen für die Welt - nur sind diese Gründe nicht die wichtigsten.
Viel wichtiger ist: Die freiwillige Ehelosigkeit ist ein Kriterium der Liebe.
Um des Reiches Gottes willen
Die Jungfräulichkeit als bloßes Zeichen für eine zukünftige Wirklichkeit ist ein nichtssagendes Zeichen. Die gelebte Jungfräulichkeit als Zeichen für das bereits gegenwärtige, angebrochene Reich Gottes, in dem unsere irdischen Maßstäbe bereits auf den Kopf gestellt sind, als lebendiges Zeichen für die Möglichkeit, auch auf Erden schon den Vorgeschmack des Himmels zu erfahren - und darin dann die Hoffnung auf die noch größere Herrlichkeit ausdrückend - so wird Jungfräulichkeit zum rechten Symbol.
(Lk 18, 29 Er sprach zu ihnen: »Wahrlich, ich sage euch: Niemand hat Haus oder Frau oder Brüder oder Eltern oder Kinder verlassen um des Gottesreiches willen, 30 der nicht ein Vielfaches dafür erhält in der jetzigen Welt, in der kommenden aber ewiges Leben.«
Kriterium der Liebe
Das Entscheidende eines Priesters ist - eben im Gegensatz zum ev. Pfarrer - seine Christusrepräsentation. Er stellt sein Leben, seinen Leib und seinen Geist dem Herrn zur Verfügung, um ihn in der Gemeinde, in den Sakramenten und in der Seelsorge gegenwärtig werden zu lassen. Nach Ansicht der Kirche (zu allen Zeiten) ist zu diesem totalen Dienst in Christus an der Gemeinde eine totale, ungeteilte und unreservierte Liebe zu Christus die eigentliche, nicht verzichtbare Voraussetzung zum Dienst des Priesters. Diese Liebe ist letztlich entscheidend.
Als Kriterium zur Zulassung ist aber gerade das Entscheidende, nämlich die Liebe, nicht prüfbar. Ein verheirateter Christ ist zwar durch seine Ehe in keiner Weise in der Liebe zu Christus behindert, aber er kann seine Ehe auch ohne Gott leben. Die Ehe kann, wird aber nicht immer das deutliche Kriterium für die Liebe zu Gott sein. Ein Zölibatärer setzt eben alles auf eine Karte: Nur aus der Liebe zu Gott kann er leben, wie bisher öfter gesagt, ist die Jungfräulichkeit nur dann eine lebbare Lebensform, wenn sie eine Liebesbeziehung ist. Und genau solche Menschen möchte die Kirche zu ihren Priestern erwählen: Menschen, die in der ausdrücklichen Liebesbeziehung zu Gott stehen.
Das Zölibat ist aber nicht nur Kriterium zur Zulassung, sondern auch Grund und Anregung zur Intensivierung dieser Liebe - Grund und Anregung sowohl für andere (als eschatologische Zeichen, die Bedeutung für die Ehe, im Dienste der Kirche - wie oben gezeigt), aber auch für sich selbst: Der Zölibatäre wird zunächst immer wieder auf seine Liebesbeziehung zu Christus zurückgeworfen - auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass er sich Ersatzbefriedigungen sucht. Zunächst aber steht er allein und schutzlos vor Gott. Er ist seiner Liebe gnadenhaft ausgesetzt.
Diese intensive, ausdrückliche und augenfällige Liebesbeziehung zu unserem Gott ist die Voraussetzung, die Grundbedingung für die Ausfüllen des Priesterberufes. Sie ist für einen guten Priester unverzichtbar, sie ist die Befähigung zum Priesteramt, sie ist der bleibende Grund für ein begnadetes priesterliches Wirken.
Das Zölibat ist die Voraussetzung zur Zulassung, weil die Liebe zu Christus die Grundlage für einen guten Priester ist. Der Bischof könnte für diese Liebe einen anderen Prüfstein finden (Hand ab), aber keinen, der so im Inneren mit dem Dienst des Priesters verbunden ist, ihn belebt, bereichert und zum Zeugnis wird.
Denn dieser Verzicht aus Liebe hat seine innere Beziehung zu dem, zu dessen Gunsten verzichtet wird. Ein Beispiel: Eine Frau, die für ihren Mann das Essen bereitet, Kartoffeln schält und sich dabei in den Finger schneidet, kann diese Verwundung aus Liebe zu ihrem Mann verwinden. Würde sie sich aber einfach aus einer Laune heraus in den Finger schneiden, mit der Begründung, sie täte es aus Liebe zu ihrem Mann, so fehlt der innere Bezug zwischen dem, was sie tut, und dem, warum sie es tut.
Das Zölibat ist also schon ein Opfer, ein Verzicht, das als Kriterium herangezogen werden kann, aber es hat einen tiefen, inneren Bezug zu dem, wofür dieses Opfer gebracht wird.
«Der Zölibat ist die Hürde, über die man springen muss, um in die Hand Gottes zu fallen.» Dies ist nur mit einer Glaubensentscheidung möglich, die sich der Bischof von seinen Priestern wünscht.
Der Zölibatäre verlässt - ebenso wie die Apostel - alles, was das Seine ist, er gibt sich restlos Gott hin. Diese Hingabe gehört mit zum Wesen dessen, was der Priester in der Feier der Eucharistie vollzieht, für die Welt. (Der Verheiratete vollzieht ebenso einen Dienst der Hingabe - mit nicht geringerer Intensität - an der Welt.)
Der Zölibat ist die angemessene Lebensform des Priesters.
Neurose?
Die Jungfräulichkeit als solche ist allerdings erwiesenermaßen keine Neurose und führt auch nicht zur Neurose.
Deshalb wäre es falsch, davon zu sprechen, dass der Zölibatäre seinen Sexualtrieb unterdrückt, ihn leugnet oder verdrängt. Vielmehr «versiegelt» er einen bestimmten Bereich.
Es gehört zur Natur des Menschen, seine eigenen Triebe zu ordnen. Ein Triebverzicht ist deshalb nicht «unnatürlich» oder «widernatürlich». Hinter diesem Argument der «Unnatürlichkeit» und des «krankhaften Triebverzichtes» steckt ein Menschenbild, dass von Freud kommt und in der modernen Psychologie schon lange als überholt gilt.
Die Einordnung der eigenen Natürlichkeit in die freie, bewusste Gestaltung des eigenen Lebens ist Voraussetzung für ein menschliches und sittliches Sein des Menschen.
Scheitern
Die Erfahrung zeigt, dass in dem größten Teil der Fälle, in denen ein Priester sein Amt aufgibt, eine Glaubenskrise Auslöser war, Identität und Spiritualität in eine Krise gekommen waren. Oft finden diese verunsicherten Priester dann Halt in einer Beziehung zu einer Frau, nur selten ist aber die Beziehung zu einer Frau Auslöser der Krise.
Q: [1]
Die frühe lateinische KircheDie erste amtliche Stellungnahme zum Zölibat findet sich um 310 in Spanien, auf der Synode von Elvira. Can 33.: Es lässt sich klar zeigen, dass dieses Gesetz keine Neuerung darstellt, sondern nur eine Betonung einer bisherigen Praxis darstellt. Es gibt also bereits um 310 eine schon längere Tradition des Pflichtzölibats. Auf dem 2. Afrikanischen Konzil im Jahre 390 wurde zum ersten Mal der folgende Text verabschiedet: «Wir alle sind uns darüber einig, dass Bischof, Priester und Diakon, die Schützer der Keuschheit, sich auch selbst ihrer Ehefrauen enthalten, damit in allem und von allen, die dem Altare dienen, Keuschheit beobachtet werde.» (Keuschheit = Enthaltsamkeit) (Stickler, S. 18) Aus dem vollständigen Text geht hervor, dass ein großer Teil (nicht die Mehrheit!) der afrikanischen Kleriker vor der Weihe verheiratet waren. Nach der Weihe mussten sie aber enthaltsam leben. Das Afrikanische Konzil beruft sich ausdrücklich auf die Apostellehre, die Beobachtung der Tradition der Vergangenheit und auf die einstimmige Bestätigung durch die gesamte afrikanische Kirche. Seit der Synode von Elvira (310) finden sich ununterbrochen weitere Textzeugen, die die Pflicht zur Ehelosigkeit der Kleriker zum Gesetz erheben. Sie sollen hier nicht weiter angeführt werden. Auf dem II. Lateranum von 1139 wurde feierlich ausgesprochen, dass die von den höheren Klerikern geschlossenen Ehen nicht nur unerlaubt, sondern auch ungültig seien. Diese Äußerung des Konzils hat zu dem Missverständnis geführt, dass das Klerikerzölibat erst seit 1139 gilt. Tatsächlich wurde auf diesem Konzil nicht das Pflichtzölibat eingeführt, sondern zum trennenden Ehehindernis erhoben. Die Existenz des Zölibatsgesetzes wird beim II. Lateranum vorausgesetzt. Die ersten Bestimmungen zum Zölibat, die von einem Konzil erlassen wurden, finden sich bereits um 423, auf dem Konzil von Nicea. Die Hinweise auf die Zeiten, in denen die Zölibatsbestimmungen weniger oder gar nicht eingehalten wurden, sind sehr interessant, vor allem, wenn man sie mit damaligen theologischen Aussagen zur Ehelosigkeit und zur Geschlechtlichkeit in Beziehung setzt. Über den Daumen gepeilt, lässt sich sagen: Je laxer die Beobachtung des Zölibatsgesetzes, desto strenger und «leibfeindlicher» die Theologie. - Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die Visitationsberichte früherer Zeit. Aus ihnen wird zum einen deutlich, dass die Nichtbeachtung des Zölibats meist Folge eines allgemeinen religiösen Niedergangs ist: Es wird dort von Gemeinden berichtet, in denen kein Messbuch mehr aufzufinden war, seit Jahren keine Messe mehr gefeiert wurde, keine Taufe und auch keine Hochzeit. In eben diesen Gemeinden hatte niemand etwas dagegen, dass der Pfarrer mehrere Konkubinen unterhielt. |