Kategorie:Kloesterliche Gemeinschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. April 2009, 22:41 Uhr

Das katholische Ordenswesen.

Die geistlichen Orden sind eine der erhabensten Erscheinungen der christlichen Religion und nichts anderes als eine Genossenschaft von Männern und Frauen, die, unter gewissen Regeln vereinigt, zusammenleben, um die von Christus dem Herrn empfohlenen „evangelischen Räte“ des Gehorsams, der Keuschheit und der Armut zu befolgen und auszuüben. Dieser Zweck schließt zunächst in sich die Idee der eigenen Vervollkommnung. Er verlangt großen Mut, den Mut, allem zu entsagen, was unser Herz liebt; sich selbst, dem Sinnengenuß und dem Besitz. Aber er umfasst auch in hohem Grade die Liebe und Tätigkeit für die Mitmenschen. Wer frei ist von allen irdischen und leiblichen Banden, der kann sich am besten andern widmen. Die Beobachtung der Gebote Gottes ist für alle Christen, die zum Leben gelangen wollen, unerlässlich; die Ordensleute dagegen schlagen einen schwierigen Weg ein, den Weg der evangelischen Räte, den Weg der Vollkommenheit. Sie folgen unentwegt den Worten des göttlichen Lehrmeisters: „ Wenn du vollkommen sein willst, so gehe hin, verkaufe alles, was du hast, gib es den Armen und folge mir nach.“ Solche Menschen begegnen uns schon in den ersten Jahrhunderten des Christentums. Kaum hat dieselbe an Zahl der Bekenner zugenommen, so finden wir Gläubige, die, nach höherer Vollkommenheit verlangend, die Städte und den Umgang mit der Welt verlassen und an einsamen Orten in Gebet und Entsagung ihr Leben verbringen. Selbst in den Zeiten der bald beginnenden Christenverfolgungen dauerte diese Lebensweise vieler Christen fort, Ja sie mussten in der Einsamkeit Zuflucht suchen, weil sie in der Welt wie wilde Tiere gehetzt werden. Die Felsen Arabiens, die unzugänglichen Schluchten Ägyptens nahmen Scharen von Flüchtlingen auf, die in den Höhlen wilder Tiere, in verlassenen Gräbern eine Stätte des Gebetes und Gottesdienstes suchten. Und bald bevölkerten sich diese Wüsteneien mit unzähligen religiösen Genossenschaften. Nachdem die Kirche den Frieden gefunden hatte und sie alle ihre göttlichen Keime entwickeln konnte, hat sie ihre Klöster auch in die Welt eingeführt, und diese sind fortan nie mehr aus der Kirche verschwunden. „Die Mönche und die Eichen sind unsterblich.“ (Franz. Kanzelredner Lacordaire) Was haben die religiösen Genossenschaften gewirkt in der Welt? Man könnte nicht bloß ganze Bände, sonder Bibliotheken füllen, wollte man das Große und segensreiche alles beschreiben, das die Einsiedler und Mönche geleistet und geschaffen haben.


Es gibt viele Formen von klösterliche Gemeinschaften.


  1. Franziskaner
  2. Benediktiner
  3. Karthäuser
  4. Trappisten
  5. Karmeliterinnen
  6. Klarissinnen
  7. Salesianerinnen



unter den privaten -kirchlich (noch) nicht anerkannten- Gemeinschaften zählt zum Beispiel auch die FJM.


Eine Grundlage klösterlicher Gemeinschaft sind die eigenen Konstitutionen (Regeln, Satzungen, Statuten) und das Ordenskatechismus sollte auch als Baustein nicht fehlen. Zwei Grundlagen unterliegen die (privaten) Gemeinschaften ganz sicher, nämlich dem Kirchenrecht und der staatlichen Gesetzgebung.


Link

Q: FJM:Kirchenrecht; Q: Bundesjustizministerium:Rechtsform der BRD

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