Krankensalbung
Die Krankensalbung/letzte Ölung
Bibelstelle/KKK
Jak.5,14-16
14 Ist unter euch jemand krank, so rufe er die Presbyter der Gemeinde; die sollen über ihn beten und ihn mit Öl salben im Namen des Herrn, 15 und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken zum Heile sein, und der Herr wird ihn aufrichten, und wenn er Sünden begangen hat, wird ihm vergeben werden. 16 Bekennt also einander die Sünden und betet füreinander, damit ihr geheilt werdet. Viel vermag das hingebende Gebet des Gerechten.
„Durch sein Leiden und seinen Tod am Kreuz hat Christus dem Leiden einen neuen Sinn gegeben: es kann uns nun ihm gleichgestalten und uns mit seinem erlösenden Leiden vereinen.” (KKK 1505) Solch eine besondere Vereinigung des Kranken mit dem leidenden Christus bewirkt das Sakrament der Krankensalbung: „Er wird gewissermaßen dazu geweiht, durch die Gleichgestaltung mit dem erlösenden Leiden des Heilands Frucht zu tragen. Das Leiden, Folge der Erbsünde, erhält einen neuen Sinn: es wird zur Teilnahme am Heilswerk Jesu.” (KKK 1521)
Ritus:
Das Sakrament kann nur von einem Priester gültig gespendet werden [vgl. CIC can 1003]. Im klassischen Ritus der Krankensalbung streckt der Priester nach einigen einleitenden Gebeten seine Hand über dem Kranken aus und gebietet unter Anrufung der himmlischen Heerscharen den Mächten der Finsternis. Dann salbt er mit dem vom Bischof geweihten Öl die Sinne des Kranken: zuerst die Augen, dann die Ohren, die Nase, den Mund, die Hände und die Füße, wobei er jeweils spricht: „Durch diese heilige Salbung und seine mildreichste Erbarmung verzeihe dir der Herr, was immer du [mit den Augen, mit den Ohren, mit dem Mund ...] gesündigt hast.” [Für den neuen Ritus vgl. KKK 1513.]
Die Krankensalbung vermittelt eine heilende Kraft für Seele und Leib. Diese ist angedeutet im Zeichen des Öls, denn wie Öl in einer Wunde lindernd und heilend wirkt, so richtet das Sakrament den Kranken auf, vermittelt geistigen Trost, heilt seelische Wunden, tilgt Sünden und stärkt ihn insbesondere für den letzten Kampf. Es vermehrt in ihm auch die heiligmachende Gnade und verleiht ihm ein Anrecht auf alle helfenden Gnaden, deren er in seiner leib-seelischen Not bedarf. Die Wirkungen des Sakramentes dauern so lange wie die Krankheit dauert.
Bedingungen:
1) Der Empfänger muss den Vernunftgebrauch bereits erlangt haben. Wird ein Priester zu sterbenden unmündigen Kindern gerufen, wird er keine Krankensalbung, sondern allenfalls die Nottaufe und/oder die Notfirmung spenden.
2) Der Empfänger muss gefährlich [periculose] erkrankt sein oder sich wegen Altersschwäche in Lebensgefahr befinden. Bei gewöhnlichen Erkrankungen ohne lebensbedrohlichen Charakter wird der Priester einen Krankensegen sprechen.
3) Der Empfänger muss noch leben. Einem Bewusstlosen kann das Sakrament gespendet werden, wenn mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er es begehrt haben würde.
Für den Fall eines Zweifels, ob der Kranke den Vernunftgebrauch erlangt hat, ob er gefährlich erkrankt oder ob der Tod schon eingetreten ist, sagt das Kirchenrecht ausdrücklich, dass das Sakrament gespendet werden soll [vgl. CIC can 1005]. Gemäß dem Rituale Romanum geschieht dies dann bedingungsweise: „Wenn du noch lebst ...” Der göttliche Heiland wollte uns in der heiligen Kommunion nicht nur ein Unterpfand unserer künftigen glorreichen Auferstehung geben, er setzte überdies ein eigenes Sakrament ein, um uns beim Sterben den Übergang von unserm irdischen Dasein zum himmlischen Leben leicht und möglichst gefahrlos zu machen. Durch das Sakrament der letzten Oelung wird nämlich unsere Seele geistig gestärkt, auf dass sie in dem wichtigsten Augenblicke, wo die Seele den Leib verlässt, mit Kraft und Standhaftigkeit ausgerüstet ist.
Wer nach der Krankensalbung genesen, doch später wieder schwer erkrankt ist, kann das Sakrament erneut empfangen. Im Laufe derselben Krankheit kann das Sakrament dann wiederholt werden, wenn die Gefahr bedrohlicher geworden ist [vgl. CIC can 1004 § 2].
Falls der Kranke es nicht mehr selbst kann, haben die Angehörigen die Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Priester rechtzeitig gerufen wird. Die Ausrede, man wolle den Kranken nicht beunruhigen, kann in Wirklichkeit eine große Grausamkeit sein, denn der Tod lässt sich dadurch gewiss nicht aufhalten. Nach den Worten des Katechismus ist der rechte Augenblick dann gekommen, „wenn der Gläubige beginnt, wegen Krankheit oder Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten” (KKK 1514). Man soll also nicht zu lange warten!
Christliche Ärzte und Pflegepersonal sollten sich stets der Grenzen ihrer Kunst bewusst sein und sich auch dem Seelenheil des Kranken verpflichtet wissen. Wenn keine Angehörigen anwesend sind, ist es ihre Pflicht, sterbenden Katholiken einen Priester zu rufen.
Mit der Krankensalbung ist gewöhnlich auch die Krankenkommunion verbunden. Empfängt man diese vor dem Tod zum letzten Mal, spricht man von der heiligen Wegzehrung.
Q. Die letzten Dinge v. P. M. Ramm