Ivo
Fest
Lebensbeschreibung
Dieser hl. Ivo, Bischof von Chartres (Carnotensis) in Frankreich, stammte aus adeligem Geschlechte und wurde um das Jahr 1040 im Gebiete von Beauvais (in agro Bellovacensi) geboren. Sein Vater war nach Johannes Fronteau, dessen Lebensbeschreibung bei den Bollandisten sich findet, Hugo von Alloylo, seine Mutter hieß Hilemburgis. Der hl. Ivo studierte im Kloster Le Bec unter dem berühmten Lanfrank mit Auszeichnung Theologie, ward nach W.W. zuerst Kanonikus zu Nesle oder Nelle (Nigella) in der Picardie und trat dann später in das von Bischof Guido von Beauvais bei dieser Stadt 1078 gestiftete Kloster regulierter Chorherren von St. Quentin (S. Quintinus), dem er einen Teil seines väterlichen Erbgutes schenkte. Dort lehrte er zuerst Theologie und wurde dann zum Vorsteher erwählt, in welcher Eigenschaft er 14 Jahre lang bemüht war, klösterliche Zucht und Ordnung in der Art zu erhalten, dass das Kloster weithin berühmt wurde. Als im Jahr 1091 Bischof Gottfried (Gaufridus) von Chartres, der Simonie und mehrerer anderer Laster überwiesen, sein Amt niederlegen musste, empfahl Papst Urban II. auf Andringen der Geistlichkeit und des Volkes den hl. Abt Ivo für den erledigten bischöflichen Stuhl. Dieser weigerte sich zwar sehr, da er die Ruhe liebte und nicht nach Würden trachtete; aber seine Freunde nötigten ihn, den Wünschen des Königs Philipp zu entsprechen, der ihm dann den Hirtenstab als Zeichen der Investitur gab. Doch der Erzbischof Richerius von Sens weigerte sich, ihn zu weihen, wahrscheinlich weil er bei der Absetzung des Bischofs Gaufridus nicht gefragt, sondern übergangen worden war.
Ivo begab sich daher nach Italien, wo ihn der Papst im Jahr 1092 zu Capua selbst zum Bischof weihte. Nach Frankreich zurückgekehrt, genoss er noch den Schutz des Oberhirten der Kirche gegen die Umtriebe seines Erzbischofs und einiger seiner Suffraganen. Bald nachher aber entbrannte König Philipp in unerlaubter Leidenschaft für Bertrada, die dritte Gemahlin des Grafen Fulco von Anjou, so dass er den Entschluss fasste, sie zu heiraten und seine rechtmäßige Gemahlin Bertha, die ihm schon zwei Kinder geboren hatte, zu verstoßen. Hierüber fragte er mehrere Bischöfe um Rat, und auch Ivo wurde zu einer Unterredung eingeladen, in welcher man Mittel ausfindig machen wollte, diese Ehe zu einer gesetzmäßigen zu erheben. Ivo bot Alles auf, den König von seinem ärgerlichen Vorhaben abzubringen; da aber alle Vorstellungen unnütz waren, bestand er fest und unerschütterlich auf der Verwerfung einer solchen Ehe und erklärte dem Könige, dass er sich lieber mit einem Mühlstein am Halse ins Meer versenken lassen wolle, als an dem von ihm gegebenen Ärgernisse Teil zu nehmen. Darüber geriet König Philipp in Zorn, ließ durch seine feilen Werkzeuge dem freimütigen Bischof zuerst seine Einkünfte sperren und ihn dann gefangen setzen. Da die Vornehmen der Stadt und die Einwohner von Chartres ihren Bischof gewaltsam befreien wollten, verbot es dieser ernstlich, weil er eher sterben wolle, als dass seinetwegen Unheil gestiftet würde. Er erhielt indes die Freiheit wieder, suchte den Papst vom Banne zurückzuhalten, und als dies vergeblich war, verhinderte er die Bekanntmachung des Bannfluches und drang in Papst Paschalis II. auf Beschleunigung der Lossprechung Philipps, der dann bald (im Jahr 1008) starb.
Bei aller Ergebenheit gegen den römischen Stuhl war Ivo freimütig genug, im Investiturstreite zu vermitteln, und rügte offen die Geldgier römischer Legaten und die Simonie mehrerer päpstlicher Hofbedienten. Nachdem der hl. Ivo noch viel zur Ehre Gottes und der Kirche gewirkt hatte, ging er am 23. Dezember 1115 in die ewige Ruhe ein. Wann er heilig gesprochen wurde, ist ungewiss; aber im Jahr 1570 erlaubte Papst Pius V. allen regulierten Chorherren, am 20. Mai sein Fest zu feiern. An diesem Tage wird er auch im Martyrologium dieses Ordens, das von Benedikt XIV. gut geheißen worden, »heilig« genannt. Bei Butler heißt er aber nur »selig«. Man feiert sein Fest auch im Bistum Chartres; in der Kathedrale der Stadt werden seine Reliquien aufbewahrt und für die Gläubigen zur Verehrung ausgesetzt.
(Quelle: nach Vollständiges Heiligen-Lexikon von J.E. Stadler, F.J.Heim und J.N. Ginal, Augsburg 1858-1882, digitalisiert und mit freundlicher Genehmigung von Digitale Bibliothek, Verlag Directmedia Publisching GmbH, CD DB 106, http://www.zeno.org, von FJM überarbeitete Fassung)