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Weitere Schriften zum Jahreslauf, von uns ...

Laudetur Jesus Christus

Hier entsteht ein ausführliches Portal der FJM-Ritter

Wir heißen Sie / Dich ganz herzlich auf unseren Seiten der Ecclesiaeveritas, ein Projekt der FJM-Ritter, willkommen.

Wir planen ein ausführliches Portal mit christlichem - ausschließlich und unmittelbar katholischem Inhalt, wie sie uns geschenkt wurde, durch die Kirche Jesu.

Gerne laden wir zur Mitarbeit ein. Dazu ist eine Anmeldung erforderlich (dazu melde Dich Bitte beim Admin)! Dies ist hier aber weder eine Spielwiese, noch eine Diskussionsplattform. Wer möchte kann sich zur Diskussion gerne in entsprechenden Seiten anmelden und einbringen.

Gäste können zwar hier lesen, nicht aber schreiben / ändern / löschen. Wir laden zur ernsthaften Zusammenarbeit ein und bitten darum sich entsprechend anzumelden.

Im Moment enthält die Ecclesiaeveritas 1.629 Artikel in deutscher Sprache.

Weitere Informationen zum FJM-Ritter
Ein GOTT - in 3 Personen

Tagesheilige und -selige

nach ordentlichen Ritus-Kalender

Fest U.L. Frau v. Rosenkranz

Hl. Gerold
Hl. Justina von Padua
Hl. Georg
Hl. Marcus I., Papst (+ 336)

Beginn der Novene zum hl. Gerhard Majella

(Q: Haussegenkalender, Mediatrix - Verlag)


Zitat zum Tag

Sel. Bartolo Longo: ”Mutter, mit dem Rosenkranz in der Hand erinnere ich dich an Dein Versprechen, dass wer immer eine Gnade wünscht, diese durch den Hl. Rosenkranz erlangen wird.”


Tageslesung und -evangelium

aus den AuswL, zB:

Lesung: Galater 2,1-2.7-14

Evangelium: Lukas 11,1-4

oder zum Gedenktag Unserer Lieben Frau vom Rosenkranz

Lesung: Apostelgeschichte 1,12–14

Evangelium: Lukas 1,26–38

(Q:Liturgischer Kalender, Erzdiözese Salzburg)

Stundengebete des Tages


Gedenktag Unserer Lieben Frau vom Rosenkranz

Als 1571 die Türkengefahr bedrohlich wuchs, rief Papst Pius V. die Christenheit auf, durch inständiges Beten des Rosenkranzes die Hilfe Marias zu erflehen.

Zur Erinnerung an den glorreichen Seesieg bei Lepanto über die Türken am 7. Oktober 1571 gestattete Papst Pius V. das Rosenkranzfest für die ganze Kirche. Papst Klemens XI. schrieb es 1716 vor.

Den Rosenkranz zu beten, so sagt es Papst Johannes Paul II., ist nichts anderes, als "mit Maria das Antlitz Christi zu betrachten".

In seinem Apostolischen Schreiben Rosarium Virginis Mariae führt er aus:

"Tatsächlich ist der Rosenkranz, wenn auch von seinem marianischen Erscheinungsbild her charakterisiert, ein zutiefst christologisches Gebet. In der Nüchternheit seiner Teile vereinigt er in sich die Tiefe der ganzen Frohen Botschaft, für die er gleichsam eine Kurzfassung ist. In ihm erklingt das Gebet Marias, ihr unaufhörliches Magnificat durch das Werk der erlösenden Menschwerdung, die in ihrem jungfräulichen Schoß ihren Anfang nahm. Mit dem Rosenkranz geht das christliche Volk in die Schule Mariens, um sich in die Betrachtung der Schönheit des Antlitzes Christi und in die Erfahrung der Tiefe seiner Liebe einführen zu lassen. In der Betrachtung der Rosenkranzgeheimnisse schöpft der Gläubige Gnade in Fülle, die er gleichsam aus den Händen der Mutter des Erlösers selbst erhält."

(Q: www.fjm-ritter.info - Kalender)


Gedenktag des himmlischen Vaters


Gebete um Ergebung in den heiligen Willen Gottes

Weihegebet an Gott Vater









Gebetsanliegen des Papstes für Oktober 2026

Für die Pastoral der mentalen Gesundheit
Wir beten, dass sich die Pastoral der mentalen Gesundheit in der ganzen Kirche integriert,
so dass sie zur Überwindung der Stigmatisierung und der Diskriminierung von Personen mit mentalen Erkrankungen hilft.


(Q:Liturgischer Kalender, Erzdiözese Salzburg)


Fußnote

Q: Redaktion bekannt!

Die Tagesheiligen, Seligen und Diener Gottes wurden dem Haussegenkalender entnommen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass gegebenenfalls einige Heilige, Selige und Diener Gottes an anderer Stelle, an anderen Tagen angeführt sein könnten.


Neue Artikel

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Bei Probleme: e-Mail an redaktion [AT] fjm-ritter.eu
. . .

weitere Gewünschte Artikel

- Klerus - Vatikan - Garabandal - weitere gewünschte Artikel - [1]


- Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit) Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

- Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit) Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

  • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
  • Artikel 4
  1. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
  2. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
  • Artikel 5
  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


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