Johanna von Orlèans

Aus FJM-Ritter
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Dominique Ingres (1780-1867): Jeanne bei der Krönung von Karl VII. in der Kathedrale in Reims

Fest

30. Mai

Lebensbeschreibung

Jeanne d'Arc, gewöhnlich die »Jungfrau von Orleans genannt. Johanna von Arc wurde geboren zu Domremy (nach Ritter Domremy-la-Pucelle), einem Dörfchen in Frankreich zwischen Neufchâteau und Vaucouleurs an der Maas, an den Grenzen von Champagne, Burgund und Lothringen, wo ihr Geburtshaus noch steht. Ihre Eltern waren Jakob von Arc und Isabella Romée, arme, schlichte und fromme Landleute. Die Angaben über das Jahr ihrer Geburt schwanken zwischen 1410-1412; doch scheint die letztere Jahrzahl die richtigere zu sein. Sie hatte drei Brüder und eine Schwester. Fromm und rein waren ihre Jugendjahre; sie betete gern, namentlich in der Einsiedelei von U. L. Frau zu Berment und hatte als Hirtenmädchen seit ihrem 13. Jahre wunderbare Schauungen. Es war nämlich damals eine unheilvolle Zeit für Frankreich. König Heinrich V. von England machte alte englische Ansprüche auf die französische Krone geltend, fiel im J. 1415 in Frankreich ein und drang siegreich vor. Nach Heinrichs Tode (1422) wurde für seinen einjährigen Sohn Heinrich VI. der Herzog von Bedford Reichsverweser von Frankreich, dessen König Karl VI. in burgundischer Gefangenschaft starb, und seinem Sohne Karl VII. blieben zuletzt von seinem ganzen Reiche nur noch die Länder südlich von der Loire, zu deren Eroberung der englische Feldherr Lord Talbot im Jahre 1428 auszog und den Anfang mit der Belagerung von Orleans machte. Dieses Unglück des Vaterlandes und der Schmerz des Volkes hierüber ging der edlen Jungfrau tief zu Herzen. Sie betete für das Wohl ihres geliebten Vaterlandes und hatte dabei mehrfache Erscheinungen des hl. Erzengels Michael sowie vorzüglich der hhl. Katharina und Margaretha, welche sie aufforderten, hinzugehen, um die Stadt Orleans zu befreien und dem Dauphin Karl VII. zur Krönung in Rheims zu verhelfen.

Aber Schwierigkeiten aller Art waren im Wege. Sie konnte sich Niemandem anvertrauen, Niemanden um Rat fragen, musste selbst mit ihren Eltern vor einer burgundischen Rotte nach Neufchâteau fliehen, von wo sie jedoch bald wieder nach Domremy zurückkehrte. Da die »Stimmen« täglich mehr in sie drangen, begab sie sich endlich zu einem Oheim (Onkel), Namens Durand Laxart, mit der Bitte, sie zu dem franz. Hauptmanne Robert Baudricourt nach Vaucouleurs zu führen. Doch dieser wollte anfangs nichts von ihr wissen. Erst später ging er auf ihre Bitten ein. Endlich am 13. Febr. 1429 bestieg die mutige, gottvertrauende Jungfrau in männlicher Kleidung ein Pferd, und mitten durch die Feinde, wie sie vorher gesagt hatte, führte Gott sie mit ihren Begleitern, nämlich ihrem dritten Bruder Peter, zwei Edelleuten und deren zwei Knechten, samt einem Boten und Knappen des Königs, der ein Schreiben desselben überbracht hatte, welches der jungen 18jährigen Heldin zu kommen erlaubte. Nach einem Ritte von elf Tagen kam sie mit ihrer Begleitung glücklich nach Chinon, wo sich Karl VII. damals aufhielt. Dieser ließ nun Johanna vor sich rufen, die ihn sogleich erkannte und sodann ihren Auftrag aussprach, Frankreich zu retten und den König in Rheims krönen zu lassen.

Auch entdeckte sie diesem in geheimer Unterredung ein Geheimnis, das Niemand als nur er und Gott wissen konnte, was auf Karl einen großen Eindruck machte. Doch noch zögerte er, ihr vollen Glauben zu schenken. Erst nachdem sie noch in Poitiers ein schweres Verhör vor einer großen Versammlung von Priestern und Gelehrten unter dem Vorsitze des Erzbischofs von Rheims zum Erstaunen Aller bestanden, und Gutachten von verständigen Männern und Frauen eingeholt waren, willigte der König endlich in ihr Vorhaben, Orleans zu entsetzen. Johanna bezeichnete ein in der Kirche der heil. Katharina von Fierbois (v. Alexandria - 6 Stunden von Chinon) hinter dem Altare vergrabenes Schwert, das man richtig so fand, wie sie es beschrieben hatte. Mit diesem Schwerte und einer weißen mit den französischen Lilien besäten Fahne, auf welcher die Worte »Jesus, Maria« standen, trat nun die mit einem leichten Panzer bekleidete Jungfrau an die Spitze des französischen Heeres, welches sie durch Wort und Beispiel begeisterte, warf sich am 29. April 1429 von Blois aus in das hartbedrängte Orleans, zwang durch Ausfälle die Engländer am 8. Mai zum Abzuge und entriss ihnen durch die Schlacht bei Patay vom 18. Juni, wo Talbot blieb, und Fastolf floh, vollständig ihr bisher behauptetes Übergewicht im Felde.

Am 17. Juli 1429 ward Karl VII. in Rheims wirklich feierlich gekrönt, worauf Johanna den ihr gewordenen höheren Auftrag für erfüllt ansah und nach Hause zurückkehren wollte. Der König aber hielt sie zurück, damit sie auf seinen weitern Zügen ihn begleite. Am 8. Sept. 1429 griff sie Paris an; aber der träge und vergnügungssüchtige König Karl hob die Belagerung auf, wie er denn überhaupt die junge Heldin nicht genug unterstützte. Endlich am 23. Mai 1430 geriet sie bei einem Ausfalle aus Compiegne in die Gewalt der Feinde und wurde von dem englischen Heerführer Lionel, mit dem Beinamen »Bastard von Vendome« nach Marigny geschleppt. Lionel verkaufte sie an Johann von Luxemburg, der sie nach dem Schloss Beaulieu und von da nach Beauvais bringen ließ, wo sie vier Monate zubrachte. Bei der Nachricht, sie werde an die Engländer übergeben werden, denen man sie verkauft habe, war Johanna vom Turm des Schlosses herabgesprungen, so daß die Wächter sie schwer verwundet und besinnungslos auf dem Walle liegend fanden. Nun ward der den Engländern ergebene Peter Cauchon, Bischof von Beauvais, zu ihrem Richter bestimmt, und von der Universität Paris ein Gutachten über die Jungfrau abverlangt, das sie für eine Zauberin, Ketzerin u. dgl. erklärte. Der Prozess begann am 9. Jan. 1431; sie wurde in 17 Sitzungen verhört, dabei auf alle Weise gequält und jeden Trostes beraubt. Es ward ihr Tod beschlossen; aber man fürchtete das Volk, das Johanna für unschuldig hielt, wie sie es auch war. Man griff nun zu einem schrecklichen Mittel. Man hielt zwei Urkunden und zwei Unterwerfungserklärungen bereit, deren Unterschrift man von ihr erzwingen wollte. Das eine Urteil sprach ihre Verdammung aus, falls sie sich nicht unterwerfen, das andere ewiges Gefängnis, falls sie sich unterwerfen und ihre Sünden bereuen würde. Von diesen zwei Erklärungen fand sich jedoch nur eine unterschriebene bei den Akten. Am 24. Mai führte man sie nach dem Gottesacker von St. Ouen (S. Audoëni), wo ihr vor einer großen Volksmenge das Urteil auf ewiges Gefängnis verkündet wurde, nachdem man ihr - sie konnte nicht lesen, unterzeichnete auch nur mit einem Kreuze - eine Schrift zur Unterzeichnung unterschoben hatte, in welcher sie sich einer Menge Sünden für schuldig erklärte. Nun legte sie Frauenkleidung an und wanderte in den Kerker, in welchem sie auf die gröbste Weise mißhandelt wurde. Der Gerichtsdiener bezeugte nachher, man habe sie bald wieder zur Anlegung von Mannskleidern gezwungen, um darin einen Rückfall zu erkennen und die Qualen des Verhörs aufs Neue beginnen zu können.

Jetzt wurde Johanna dem weltlichen Gerichte übergeben, das ihr bald den Tod verkündigte. Am 30. Mai 1431 wurde sie auf den Marktplatz von Rouen geführt, um da auf dem Scheiterhaufen zu sterben. Als Rauch und Feuer sie umhüllte, verlangte sie nach Weihwasser und einem Kreuze, rief ihre Heiligen an und sprach zuletzt noch mit lauter Stimme: »Jesus! Jesus! Jesus!«

Ein fanatischer Engländer wollte Holz zu den Flammen tragen, als er diesen letzten Ruf hörte, und da war's ihm, als sähe er eine weiße Taube aus den Flammen zum Himmel auffliegen, worauf er ohnmächtig niedersank. Der Scharfrichter sagte eidlich aus, dass er mit allem Öl, Schwefel und Kohlen das Herz der Jungfrau nicht habe verbrennen können. Dasselbe wurde dann samt der Asche und Johanna's ganzem Rücklasse in die Seine geworfen. Ihre ungerechten Richter fanden alle, wie die Jungfrau es ihnen voraus gesagt hatte, einen elenden Tod.

König Karl VII., bisher untätig, wollte doch nach dem Tode der Befreierin Frankreichs noch Schritte für ihre Ehrenrettung tun. Nachdem er nach Aschbach unterm 15. Febr. 1451 eine vorgängige Untersuchung angeordnet hatte, wodurch die Nichtigkeit des gegen Johanna eingehaltenen Verfahrens nachgewiesen worden war, erlangten ihre Mutter Isabella (der Vater war vor Kummer über das Ende seiner Tochter gestorben) und ihre beiden Brüder Johannes und Petrus vom Papst Calixtus III., dass er i. J. 1455 ein Breve erließ, in welchem der Erzbischof von Rheims und andere unparteiische Richter mit einer Revision des Prozesses beauftragt wurden. Die genaueste Untersuchung stellte nun die ganze Unschuld der »Jungfrau von Orleans« heraus, und dieses Urteil wurde am 7. Juli 1456 zu Rouen feierlich verkündet. Auf Grund derselben erklärt denn auch Papst Benedikt XIV. (De Canoniz. l. 3. c. 45. nr. 9), dass über ihre prophetische Gabe, ihre katholische Gesinnung, ihre unbefleckte Jungfräulichkeit und die Unsträflichkeit ihrer Sitten kein Zweifel bestehe.

Johannes (Jeannes) Seligsprechung erfolgte erst am 18. April 1909 durch Papst Pius X., die Heiligsprechung am 16. Mai 1920 durch Papst Benedikt XV.


(Quelle: nach Vollständiges Heiligen-Lexikon von J.E. Stadler, F.J.Heim und J.N. Ginal, Augsburg 1858-1882, digitalisiert und mit freundlicher Genehmigung von Digitale Bibliothek, Verlag Directmedia Publisching GmbH, CD DB 106, http://www.zeno.org, von FJM überarbeitete Fassung)