Nicht anerkannt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FJM-Ritter
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(kein Unterschied)

Version vom 26. Januar 2009, 04:44 Uhr

Es gibt anerkannte Gemeinschaften die in der roem. kath. Kirche mitarbeiten und ebenso nicht anerkannte Gemeinschaften.

Oft wird von bestimmten Personen/Gruppen suggeriert, dass wer (noch) nicht anerkannt ist, verboten sein. Dies ist aber nicht so.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass keine neue Gemeinschaft mit der Anerkennung in der Wiege zur Taufe getragen wurde. Als Beispiel des letzten Jahrunderts wurde die Gemeinschaft "Seligpreisung" erst nach etwa dreißig Jahren anerkannt. Viele Gemeinschaften sind erst viele Jahre nach dem Tod des Gründers anerkannt worden.

Beispiel: selige Pauline von Mallinckrodt aus (* 3. Juni 1817 in Minden, † 30. April 1881 in Paderborn); Franziskus; Don Bosco (wird noch ergänzt)

Zu klären wäre grundsätzlich, ob der Gemeinschaft tatsächlich ein Verbot von Kirche und/oder Gesetzgeber vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist es eindeutig Unrecht einer Gruppe dieses in irgendeiner Form (und das auch noch öffentlich) zu unterstellen.

Was sagt der Papst? Dazu mehr an andere Stelle, zum Umgang mit neuen geistlichen Gemeinschaften.


Liegt ein Fall von Verbot vor, dann sollte man das tun, was Kirchen und/oder Staat juristisch möglich ist, um das Wirken einer Gemeinschaft zu beenden. Eine Mitgliedschaft sollte man dann nicht ungeprueft eingehen.


Ist es aber ungeklärt, das heisst: juristisch noch nicht geklärt, also ein Verbot noch nicht rechtskräftig geworden ist, dann sollte man pürfen ob Aussicht besteht, das ein Verbot Erfolg hat oder nicht.


Gerade in den Ländern wo Minderheiten verfolgt werden, und das nicht nur in bekannten Ländern wo Christen Verfolgung zu erleiden haben - wo ihr tun erschwert wird Menschen in ihrer Not beizustehen, wäre es verhängnisvoll im schwebenden Verfahren die Hilfen zu verweigern.