Konstitutionen
Die Kostitutionen (Regeln, Satzung) bilden eine Ordnung innerhalb eines / einer (nicht) eingetragenen (kirchlichen oder auch weltlichen) Vereins / Gemeinschaft. Als Beispiel veröffentlichen wir hier die Konstitutionen der FJM, wie sie beim Bistum Münster - und im Vatican vorliegt:
Apostel-Thomas-Apostolatsgemeinschaft KONSTITUTIONEN der Familie der Heiligen Herzen Jesu und Mariens (FJM)
„Familie der Heiligen Herzen Jesu und Mariens“ (FJM) KONSTITUTIONEN 1. Unsere Gemeinschaft trägt den Namen: „Familie der Heiligen Herzen Jesu und Mariens“ (FJM). Sie möchte eine Lebensform entwickeln, deren Inhalt das Apostolat der Verehrung des Heiligsten Herzen Jesu und des Unbefleckten Herzen Mariens zum Ziel hat. Sie gründet auf die im CIC festgelegten Normen für das Leben von geistlichen Bewegungen innerhalb der Kirche. 1.1. Zur Gemeinschaft gehören zölibatär und in Gemeinschaft lebende Männer und Frauen mit Geluebde. 2. Die FJM umfasst ebenfalls 2.1 Sympathisanten, die die Ideale unseres Apostolats mittragen. Sie wohnen nicht in der Gemeinschaft. Die Mitgliedschaft ist ab dem erfüllten 12. Lebensjahr möglich. 2.2 Männer und Frauen, die sich mit einem privaten Versprechen binden. Die Mitgliedschaft ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Die unter 1.1. Genannten bilden den „Inneren Kreis“ des Apostolatwerkes und leben in einer häuslichen Gemeinschaft, wobei die Brüder- (Apostel-Thomas-Brüder) bzw. Schwesterngemeinschaft (Apostel-Thomas-Schwestern) zwei völlig getrennte und nur durch die Spiritualitaet geeinte Gruppierungen bilden. Beiden Gemeinschaften steht ein gemeinsamer Leiter und der vom Leiter berufene ‚Rat der Aeltesten’ vor. Sie koordinieren gemeinsam die Aufgaben des Apostolates, jedoch immer in Gemeinschaft mit dem Spiritual, der für beide Gemeinschaften seine Funktion ausübt. Er bietet den Mitgliedern der FJM eine dem Geiste entsprechende Seelsorge und pastorale Hilfe an. Er wird von der Gemeinschaft vorgeschlagen und erhält seine Bestätigung vom jeweiligen Pfarrer des Ortes, in dem die Gemeinschaft ihren Sitz hat. Über alle Mitglieder in 1.1, 2.1 und 2.2 wird ein genaues Namensverzeichnis geführt. Zum Apostolatstag wird dieser Personenkreis schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Sie leben als Laien in ihren Familien und lassen sich von der Spiritualität der Verehrung des Hl. Herzens Jesu und Mariens leiten. Durch ein einfaches Versprechen bestätigen sie ihre Bereitschaft, den Geist unserer Gemeinschaft im persönlichen und öffentlichen Leben zu bekennen. Die Aufnahme von ganzen Familien ist möglich. Für Minderjaehrige muss eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten eingereicht werden. Die minderjährigen Personen werden zwar in der Mitgliederliste aufgeführt, das Versprechen können sie jedoch erst ab dem erfüllten 18. Lebensjahr ablegen. 3. Unsere Spiritualität orientiert sich 3.1. am Bekehrungsaufruf der Heiligen Schrift. Einerseits wollen wir die Glaubenswunden der Menschheit entdecken und ihnen den verwundeten Christus als Heilmittel darreichen, damit sie im Glauben zu Christus dem König des Friedens hinfinden; andererseits wollen wir in uns gehen und dem eigenen Unglauben wiederstehen, im Bewusstsein, dass wir der Barmherzigkeit Gottes bedürftig sind, in dem wir ausrufen "Mein Herr und mein Gott" (vgl. Joh 20, 26-29). 3.2. an der kirchlichen Verehrung des Allerheiligsten Herzen Jesu (z.B. Margareta Maria Alacoque; Schriften der Päpste über die Herz-Jesu Verehrung) und des Unbefleckten Herzen Mariä (z.B. die im Anschluss an die Erscheinungen von Fatima durch Sr. Lucia verbreitete Herz-Mariä-Sühneverehrung bzw. entsprechende Schreiben der Päpste). 3.3. Als hervorragendes Ziel unseres Apostolats betrachtet die Gemeinschaft das stellvertretende Suehnegebet, insbesondere durch das Mittel der häufigen eucharistischen Anbetung. Als unsere hervorragende Aufgabe in der Welt betrachten wir die Neuevangelisierung im Sinne der kirchenamtlichen Schreiben Papst Johannes Pauls II. und Papst Benedikt XVI., durch seelsorgliche Aktivitäten in print- und elektronischen Medien, sowie Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Erwachsenenkatechese und an Menschen am Rande der Gesellschaft. 3.4. Die Anbetung des Allerheiligsten Altarsakramentes und das stellvertretende Gebet soll allen anderen Arbeiten vorgezogen werden. Die tägliche Heilige Messe und der häufige Empfang des Bussakramentes als Mittel der Selbstheiligung genießen in der Gemeinschaft höchste Priorität. 3.5. Unser Leben soll immer und überall durch ständigen Kontakt mit Gott im Gebet von Einfachheit, Gehorsam und Genügsamkeit geprägt sein. 4. Unsere Gemeinschaft gründet auf den Prinzipien der Moral-, Glaubens- und Rechtsvorschriften der röm. kath. Kirche, wobei sie sich an den Grundsätzen und der Spiritualität der "Regel des Ordens der Brüder der seligsten Jungfrau Maria vom Berge Karmel" orientiert. 5. Die Gemeinschaft stellt sich vorbehaltlos in den Dienst der röm. kath. Kirche. Ihr Leben ist geprägt von der ungeteilten Treue und Loyalität zum rechtmäßig gewählten Heiligen Vater, als dem Stellvertreter Christi auf Erden und dem Fundament der Einheit der Kirche, sowie dem rechtmäßig gewählten Bischof der Ortskirche. 6. Die Gemeinschaft ist bestrebt, zu einem Zeichen des Friedens, der Liebe, der Geduld und der Güte Gottes vor der Welt zu werden. 7. Die Gemeinschaft fördert die einzelnen Mitglieder gemäss den eigenen Fähigkeiten ausreichend und begleitet die Arbeit sämtlicher Mitglieder im ständigen Gebet. 8. Organigramm. Es kann sukzessive ausgebaut werden und ordnet die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Gemeinschaft 8.1. Die FJM setzt sich zusammen aus: 8.1.1: Apostel-Thomas-Apostolatsgemeinschaft (2.1. – 2.2.) 8.1.2: Apostel-Thomas-Brüder (1.1.) 8.1.3: Apostel-Thomas-Schwestern (1.1.) 8.2.: Skizze: (wird nachgetragen!) 9. Der Leiter wird auf sieben Jahre bei Fälligkeit vom jährlich stattfindenden „Apostolatstag“, zu dem alle Mitglieder eingeladen sind, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vollmitglieder gewählt, der Ältestenrat wird alle 7 Jahre bestätigt oder neu ernannt. Einmalige Neubestätigung ist möglich. Zum Leiter können nur Mitglieder mit Gelübde gewählt werden. Wiederwahl ist möglich. Eine dritte Wiederwahl ist ausgeschlossen. 10. Der Apostolatstag wird jährlich am Fest des Heiligen Apostel Thomas, 3. Juli, abgehalten. Bei Abstimmungen wird das Stimmrecht den eingetragenen Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vorbehalten. Zum Apostolatstag soll immer zur Sicherheit eine Liste aller Mitglieder vorhanden sein – sie ist jedoch nicht zur Einsicht für die Allgemeinheit bestimmt. Daraus muss klar erkennbar sein, wie viele der aufgeführten Mitglieder Stimmrecht haben, welche Zahl die einfache Mehrheit und welche Zahl die ¾ Mehrheit ausmacht. Bei Abstimmungen, wo die einfache Mehrheit notwendig ist, zählt die Zahl der Anwesenden; bei solchen, wo die ¾-Mehrheit notwendig ist, müssen mindestens ¾ aller Mitglieder zugegen sein. 11. Das Amt des Leiters ist ein Dienst an der Gemeinschaft. Es verleiht keinerlei Vorrechte oder Ausnahmen. Er soll ein treu sorgender Vater für die Mitglieder der Gemeinschaft sein. 12. Der Leiter und die berufenen Hausoberen/innen repräsentieren die Gemeinschaft nach außen. 13. Die Zulassung zum Gelübde sowie die Entlassung aus der Gemeinschaft ist dem jährlichen „Apostolatstag“ auf Empfehlung des Hausoberen/in durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit – durch den Rat der Ältesten vorbehalten. Der Vorschlag zur Entlassung soll – unabhängig vom wahren Grund – immer: „Auf eigenen Wunsch“ lauten. 14. Postulat/Noviziat Ein Bewerber/in prüft mindestens 33 Tage mit der Gemeinschaft im Gebet die Eignung als späteres Mitglied. Für unsere Gemeinschaft mit Gelübde soll er das 18. Lebensjahr bei Beginn des Postulats zumindest begonnen haben. Die ersten drei Monate (90 Tage) stehen dem Postulanten zur Verfügung, um sich den Geist und die Tagesordnung der Gemeinschaft anzueignen. Unabhängig vom Eintritt, jedoch nicht weniger als 90 Tage Postulat, legt er/sie am Fest „Unbefleckte Empfängnis“ (8. Dezember) oder am „Apostolatstag“ (3. Juli) vor der versammelten Gemeinschaft ein einjähriges Versprechen ab. Sofort anschließend wird der – jetzt – Novize in den gemeinschaftseigenen Habit eingekleidet. Beim ersten Gelübde erhält der Novize einen eigenen Ordensnamen. Der ordenseigene Habit besteht aus einer Kutte in beige/natur und einem braunen Skapulier. Das Skapulier trägt als besonderes Zeichen unserer Gemeinschaft auf der Vorderseite in der Mitte einen durchgehenden Streifen in violett und unten an beiden Ecken je ein Kreuz in violett. Die letzten 33 Tage des Noviziatsjahres (33 Tage vor dem „Apostolatstag“) verbringt der Novize als geistliche Exerzitien in Stille und Gebet. Am 33. Tag legt er die Ganzhingabe an Jesus durch Maria im Sinne des Hl. Ludwig Maria Grignion von Monfort ab. 15. Volle Mitgliedschaft Anschließend an die Ganzhingabe folgt in derselben Feier ein dreijähriges privates Gelübde in Gegenwart des Leiters und der versammelten Gemeinschaft. Mit der Ablegung dieses Gelübdes ist die Vorbereitungszeit beendet und die volle Eingliederung in die Gemeinschaft verwirklicht. Vor jeder Erneuerung des Gelübdes sind mindestens sechs Tage Exerzitien für jedermann verpflichtend. Nach Ablauf des dreijährigen Gelübdes kann das Mitglied die Gemeinschaft verlassen oder es wiederholt das Gelübde jeweils fortan immer auf drei Jahre. Diese Regel bezieht sich ohne Ausnahme auf alle Mitglieder der Gemeinschaft mit Gelübde. Vor dem Ende des zweiten dreijährigen Gelübdes besteht keine Pflicht, privates Eigentum der Gemeinschaft zu überlassen. Mit dem dritten dreijährigen Gelübde übergeht sämtliches Privateigentum auf die Gemeinschaft. Eine spätere Rückforderung – auch teilweise – ist bei einem eventuellen Austritt ausgeschlossen. Sympathisanten müssen ihr Versprechen nicht erneuern. Solange die Gemeinschaft keine Eigenmittel hat, sind die Kandidaten, wenn es die persönliche Situation erlaubt, zu einem angemessenen Kost/Logis-Beitrag angehalten. Die Gemeinschaft ist bestrebt, jedem eine adäquate Ausbildung (Priesterstudium oder Handwerk) im Rahmen der Möglichkeiten zukommen zu lassen. Solange die Gemeinschaft nicht über eigene Mittel verfügt, geht die schulische Ausbildung zumindest teilweise zu Lasten des Kandidaten. Ausnahmeregelungen sind jederzeit möglich. 16. Gelübde- und Versprechen 16.1. Gelübdeformel Ich, Bruder ... (hier wird der Ordensname gesagt) gelobe vor Gott, vor allen Engeln und Heiligen, dem Heiligsten Herzen Jesu und Mariens, unserer Lieben Frau vom Berge Karmel, vor diesem Altar, (der zu Ehren .... geweiht ist): Armut, Keuschheit und Gehorsam, gemäß den Konstitutionen der Familie der Heiligen Herzen Jesu und Mariens, auf drei Jahre, so wahr mir Gott helfe. (Das handgeschriebene Gelübde wird auf dem Altar vom Kandidaten unterschrieben und auf dem Altar abgelegt. Anschließend legt sich der Kandidat in der Mitte vor dem Altar auf den Boden und sagt): Nimm mich hin, Herr, nach deinem Wort, damit ich lebe, und lass mich in meiner Erwartung nicht zuschanden werden. Das erflehe ich auf die Fürbitte der Unbefleckten Jungfrau Maria und aller Heiligen. 16.2. Versprechensformel Ich, ... (hier wird der Taufname gesagt!) verspreche vor Gott, vor allen Engeln und Heiligen, dem Heiligsten Herzen Jesu und Mariens, unserer Lieben Frau vom Berge Karmel, vor diesem Altar, (der zu Ehren .... geweiht ist), im Rahmen meiner Standespflichten die Ziele und Aufgaben des Apostolats zu fördern, gemäß den Konstitutionen der Familie der Heiligen Herzen Jesu und Mariens, so wahr mir Gott helfe. (Das handgeschriebene Versprechen wird auf dem Altar vom Kandidaten unterschrieben und auf dem Altar abgelegt. Anschließend kniet sich der Kandidat in der Mitte vor dem Altar auf den Boden und sagt): Nimm mich hin, Herr, nach deinem Wort, damit ich lebe, und lass mich in meiner Erwartung nicht zuschanden werden. Das erflehe ich auf die Fürbitte der Unbefleckten Jungfrau Maria und aller Heiligen. 17 Vermögensverwaltung. 17.1. Unsere Apostolatsgemeinschaft ist bestrebt, völlig im Vertrauen auf Gottes Hilfe und Vorsehung zu leben. Daher wird sie keinerlei Geldsammlungen weder unter den Mitgliedern noch außerhalb der Gemeinschaft unternehmen. Die ihr angebotenen Spenden werden dankbar angenommen. Sollten Bücher oder Andachtsgegenstände anderer Verlage verkauft werden, gilt die gegenseitige Abmachung. Eigene Produkte werden nicht verkauft, sondern gegen eine freie Spende für den Materialaufwand abgegeben. 17.2. Sämtliche finanziellen Einnahmen und Ausgaben müssen mit einer einfachen Buchführung ausgewiesen werden. 17.3. Die Gemeinschaft bestimmt einen unabhängigen Revisor, der bis spätestens Ende April die Finanzbücher des Vorjahres prüft und darüber zu Händen der Akten der Gemeinschaft einen Bericht verfasst. Dieser Bericht wird am „Apostolatstag“ zwecks Entlastung der Versammlung zur Abstimmung vorgelegt. 18. Integrierender Teil dieser Konstitutionen ist die „Regel des Ordens der Brüder der seligsten Jungfrau Maria vom Berge Karmel“. Sie ist Grundlage unserer gelebten Spiritualität und ist diesen Konstitutionen angeschlossen. 19. Schlussbestimmung. Die Gemeinschaft kann bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen nach Antrag und Anhörung beim Ortspfarrer und dessen Empfehlung mit Zustimmung durch Beschluss von Dreiviertel (3/4) aller Mitglieder gelegentlich des Apostolatstages aufgelöst werden. Sind nicht mindestens ¾ der Mitglieder anwesend, muss eine neue Generalversammlung einberufen werden. In beiden Fällen müssen alle Mitglieder (1.1. und 2.2.) mindestens 30 Tage vorher mit einer entsprechenden Traktandenliste (TOP/Tagesordnungspunkt) schriftlich eingeladen werden. Über das vorhandene bewegliche und unbewegliche Vermögen entscheidet nach Annahme der Auflösung im Auftrag seines Bischofs der Ortspfarrer und führt es dem vom Bischof vorgesehenen Zweck zu. ANHANG In der Gemeinschaft jener, die mit Gelübde dazu gehören, soll ein dauerndes intensives Studium betrieben werden, einschließlich dem Noviziat, vor allem: - Dogmatik / Katechismus der Katholischen Kirche. Kennenlernen der katholischen Glaubenslehre und des inneren Zusammenhangs katholischer Dogmen. - Liturgik. Kennenlernen liturgischer Rubriken, Aufbau des hl. Messopfers des Novus Ordo Missae und des Missale 1962 des sel. Papst Johannes XXIII., liturgische Bücher (Lektionar, Benediktionale u.a.), gregorianischer Choral, Brevier, Kirchenjahr, Partikularnormen des Deutschen Sprachgebiets u.a. - Lateinischer Sprachunterricht - Kirchengeschichte - Kirchenrecht (CIC von 1983) - Patrologie und Eloquenz (Predigtlehre) - Verlautbarungen des Lehramts. Sämtliche Enzykliken seit Papst Leo XIII. - Moral- und Pastorallehre. - Kennenlernen von Zeitgeistströmungen (Esoterik, Sektenwesen) und ihr Verhältnis zu den Aussagen des kirchlichen Lehramtes.
VERFASST VOM HL. ALBERT, PATRIARCH VON JERUSALEM ZWISCHEN 1206 UND 1214, ADAPTIERT UND APPROBIERT VON INNOZENZ IV. AM 1. 10. 1247 Anmerkungen zum Text der Regel Den Karmeliten wurde zwischen 1206 und 1214 (das genaue Datum ist ungewiß) von Albertus, dem Patriarchen von Jerusalem, eine Regel gegeben. Die erste Anerkennung des Hl. Stuhls erhielt sie am 30.1.1228 von Papst Honorius III. Papst Gregor IX. bestätigte sie am 6.4.1229, desgleichen Papst Innozenz IV. am 8.6.1245. Auf Wunsch der Karmeliten passte Innozenz IV. am 1.10.1247 die Regel den abendländischen Verhältnissen an, indem er sie „erklärte, verbesserte und milderte". Dieser geänderte Text wurde am 3.2.1258 von Alexander IV., am 22.5.1262 von Urban IV. und schließlich am 1.7.1289 von Nikolaus IV. bestätigt. Auf Bitten des Generalkapitels des Ordens machte Papst Eugen IV. am 15.2.1432 den Karmeliten zwei Zugeständnisse: Sie durften zu entsprechenden Zeiten „in ihren Kirchen, den Gängen und im ganzen Klosterbereich" verweilen und sich ergehen; ferner erhielten sie die Erlaubnis, an drei Tagen der Woche Fleisch zu essen. Der Text der Regel selbst wurde nach 1247 nicht mehr geändert. Die letztgenannten Zugeständnisse erweiterte Pius II. am 5.12.1459 und Sixtus IV. am 29.11.1476, indem sie den Ordensgeneral bevollmächtigten, nach eigenem Urteil vom Fasten dispensieren zu können. Der vorliegende Text ist der Bulle Innozenz IV. entnommen, wie er im Vatikanischen Archiv vorliegt (Reg. Vat. 21,ff.465v-466r) Von allen Texten, die wir besitzen ist er der älteste. Er ist weder in Kapitel eingeteilt noch mit Überschriften versehen. In dieser vorliegenden Ausgabe wurde die Einteilung vorgenommen, wie sie seit dem Ordensgeneral Johannes Baptista Caffardi (1586) im Gebrauch ist. Die Nummerierung der Kapitel ist deshalb in unserer deutschen Übersetzung in Klammern gesetzt. Außerdem wurde die Groß- und Kleinschreibung sowie die Interpunktion angewandt, wie sie heute üblich ist. Alles andere blieb unverändert. REGEL DES ORDENS DER BRÜDER DER SELIGEN JUNGFRAU MARIA VOM BERGE KARMEL (Prolog) Albertus, von Gottes Gnaden bestellter Patriarch der Kirche von Jerusalem, an die in Christus geliebten Söhnen B. und die übrigen Eremiten, die unter seinem Gehorsam beim Brunnen auf dem Berg Karmel leben: Gruß im Herrn und des Heiligen Geistes Segen! Oftmals und auf vielfache Weise haben es die heiligen Väter gelehrt, wie einer, welcher Lebensform er auch angehört oder welche gottgeweihte Lebensweise er gewählt hat, in der Nachfolge Jesu Christi leben und ihm mit reinem Herzen und gutem Gewissen treu dienen soll. Da ihr uns ersucht habt, euch eurem Vorhaben gemäß eine Lebensregel zu geben, sollt ihr in Zukunft folgendes beobachten: (Kap. 1) Als erstes bestimmen wir, dass ihr einen von euch als Prior haben sollt, der durch die einmütige Zustimmung aller oder des größeren und verständigeren Teils zu diesem Amt gewählt wird. Jeder von euch soll ihm Gehorsam versprechen und bemüht sein, das Versprochene zugleich mit der Keuschheit und dem Verzicht auf Eigentum auch tatsächlich zu halten. (Kap. 2) Niederlassungen könnt ihr an einsamen Orten haben oder wo sie euch geschenkt werden, sofern sie für die Beobachtung eurer religiösen Lebensweise passend und geeignet sind, so wie es dem Prior und den Brüdern förderlich zu sein scheint. (Kap. 3) Je nach Lage des von euch gewählten Ortes soll jeder einzelne von euch eine eigene, abgesonderte Zelle haben, wie sie nach Anordnung des Priors und mit Zustimmung der übrigen Brüder oder des verständigeren Teils einem jeden zugewiesen wird; (Kap. 4) jedoch so, dass ihr im gemeinsamen Refektorium das, was euch gegeben wird, miteinander genießt, wobei ihr eine Lesung aus der Hl. Schrift hört, wo dies den Umständen entsprechend beobachtet werden kann. (Kap. 5) Außerdem ist es keinem Bruder ohne Erlaubnis des jeweiligen Priors gestattet, die ihm angewiesene Zelle zu wechseln oder gegen einen anderen zu tauschen. (Kap. 6) Die Zelle des Priors soll sich am Eingang der Niederlassung befinden, damit er als erster allen, die dorthin kommen, begegnen kann und dann alles, was zu tun ist, nach seinem Ermessen und auf seine Anordnung hin geschehe. (Kap. 7) Jeder einzelne soll in seiner Zelle oder in ihrer Nähe bleiben, Tag und Nacht das Wort des Herrn meditierend und im Gebet wachend, es sei denn, er ist mit anderen, wohlbegründeten Tätigkeiten beschäftigt. (Kap. 8) Wer die kirchlichen Tagzeiten mit dem Klerus zu beten versteht, soll sie entsprechend der Anordnung der heiligen Väter und der von der Kirche gutgeheißenen Gewohnheit verrichten. Wer dies jedoch nicht kann, bete zur Matutin fünfundzwanzig Vaterunser. Eine Ausnahme bilden die Sonn- und Feiertage, für die wir die Verdoppelung dieser Zahl anordnen, so dass also fünfzig Vaterunser zu beten sind. Siebenmal soll dieses Gebet zu den Laudes verrichtet werden. Zu jeder anderen Tagzeit soll es ebenfalls siebenmal gebetet werden, ausgenommen zur Vesper, bei der ihr es fünfzehnmal beten sollt. (Kap. 9) Keiner der Brüder soll etwas sein eigen nennen, sondern es sei euch alles gemeinsam, und einem jeden soll durch die Hand des Priors, das heißt durch den Bruder, der von ihm mit diesem Dienst betraut ist, zugeteilt werden, was er braucht, unter Berücksichtigung des Alters und der notwendigen Bedürfnisse jedes einzelnen.. Wenn es nötig ist, dürft ihr Esel oder Maultiere halten, ebenso einen kleinen Bestand an Vieh oder Geflügel. (Kap. 10) Ein Oratorium soll, soweit es die Verhältnisse erlauben, inmitten der Zellen errichtet werden, in dem ihr Tag für Tag frühmorgens zusammenkommen sollt, um Eucharistie zu feiern, soweit es die Umstände erlauben. (Kap. 11) Besprecht an den Sonntagen oder, falls notwendig, auch an anderen Tagen, die Beobachtung euerer Lebensform und das geistliche Wohl; dabei sollen auch Übertreibungen und Fehler der Brüder, wenn solche bei jemandem wahrgenommen werden, in Liebe korrigiert werden. (Kap. 12) Beobachtet das Fasten vom Fest Kreuzerhöhung bis zum Tag der Auferstehung des Herrn an jedem Tag, mit Ausnahme der Sonntage, es sei denn, dass Krankheit, körperliche Schwäche oder ein anderer berechtigter Grund dazu rät, das Fasten aufzuheben, denn Not kennt kein Gebot. (Kap. 13) Enthaltet euch des Essens von Fleisch, außer es wird als Heilmittel bei Krankheit oder Schwäche gebraucht. Und weil ihr häufig betteln müsst, wenn ihr unterwegs seid, könnt ihr, um den Gastgebern nicht zur Last zu fallen, außerhalb eurer Häuser gekochte Speisen mit Fleisch zu euch nehmen. Aber auch ist es erlaubt, auf See Fleisch zu essen. (Kap. 14) Weil aber das Leben des Menschen auf Erden eine Prüfung ist und alle, die in Christus ein frommes Leben führen wollen, Verfolgung leiden, euer Widersacher, der Teufel, zudem wie ein reißender Löwe umhergeht und sucht, wen er verschlingen kann, sollt ihr mit aller Sorgfalt eifrig bestrebt sein, die Waffenrüstung Gottes anzulegen, damit ihr den Anschlägen des Feindes widerstehen könnt. Zu gürten sind die Lenden mit dem Gürtel der Keuschheit; zu wappnen ist die Brust mit heiligen Gedanken, denn es steht geschrieben: Ein heiliger Gedanke wird dich behüten. Anzulegen ist der Panzer der Gerechtigkeit, so dass ihr den Herrn, euren Gott aus ganzem Herzen und mit ganzer Seele und mit allen Kräften lieben könnt und euren Nächsten wie euch selbst. Bei allem muss der Schild des Glaubens ergriffen werden, mit dem ihr alle feurigen Geschosse des Bösen auslöschen könnt, denn ohne Glauben ist es unmöglich, Gott zu gefallen. Auch der Helm des Heils ist aufzusetzen, damit ihr allein vom Heiland euer Heil erhofft, der sein Volk von seinen Sünden erlöst. Das Schwert des Geistes aber, das ist das Wort Gottes, wohne mit seinem ganzen Reichtum in eurem Mund und in eurem Herzen, und alles, was immer ihr zu tun habt, geschehe im Wort des Herrn. (Kap. 15) Ihr sollt irgendeine Arbeit verrichten, so dass der Teufel euch immer beschäftigt findet und nicht wegen eurer Untätigkeit einen Zugang finden kann, um in eure Seele einzudringen. Hierzu habt ihr die Unterweisung und zugleich das Beispiel des heiligen Apostels Paulus, durch dessen Mund Christus gesprochen hat und der als Verkünder und Lehrer der Völker im Glauben und in der Wahrheit von Gott bestellt und uns gegeben ist. Wenn ihr ihm folgt, könnt ihr nicht irregehen. „Tag und Nacht haben wir gearbeitet", sagt er, „um keinem von euch zur Last zu fallen. Nicht als hätten wir keinen Anspruch auf Unterhalt; wir wollten euch aber ein Beispiel geben, damit ihr uns nachahmen könnt. Denn als wir bei euch waren, haben wir euch die Regel eingeprägt: Wer nicht arbeiten will soll auch nicht essen. Wir hören aber, dass einige von euch ein unordentliches Leben führen und alles mögliche treiben, nur nicht arbeiten. Wir ermahnen sie und gebieten ihnen im Namen Jesu Christi, des Herrn, in Ruhe ihrer Arbeit nachzugehen und ihr selbstverdientes Brot zu essen." Dieser Weg ist heilig und gut, auf ihm müsst ihr gehen! (Kap. 16) Der Apostel aber empfiehlt das Schweigen, wenn er vorschreibt, in Ruhe zu arbeiten, wie auch der Prophet bezeugt: „Die Übung der Gerechtigkeit ist das Schweigen." Und ferner: „Im Schweigen und in der Hoffnung liegt eure Stärke." Deshalb ordnen wir an, dass ihr nach dem Beten der Komplet das Schweigen halten sollt, bis die Prim des folgenden Tages gebetet ist. Wenn auch in der übrigen Zeit das Schweigen nicht so sehr gewahrt zu werden braucht, hüte man sich dennoch sorgfältig vor Geschwätzigkeit, denn wie geschrieben steht und nicht minder die Erfahrung lehrt: „bei vielem Reden bleibt die Sünde nicht aus" und „Wer unbedachtsam im Reden ist, dem ergeht es übel." Sodann: „Wer viele Worte macht, schadet seiner Seele." Und der Herr selbst sagt im Evangelium: „Über jedes unnütze Wort, das die Menschen reden, werden sie am Tag des Gerichts Rechenschaft ablegen müssen." Daher wäge ein jeder seine Worte und zügle seine Zunge, damit er nicht strauchle und durch seine Rede zu Fall komme und sein Fall unheilbar zum Tod führe. Mit dem Propheten achte jeder auf seine Wege, damit er sich mit seiner Zunge nicht verfehle, und er mühe sich sorgfältig und gewissenhaft um das Schweigen, in dem die Übung der Gerechtigkeit besteht. (Kap. 17) Du aber, Bruder B., und jeder, der nach dir als Prior eingesetzt wird, erwägt stets im Geist und befolgt in der Tat, was der Herr im Evangelium sagt: „Wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener sein, und wer unter euch der Erste sein will, soll euer Sklave sein." (Kap. 18) Ihr übrigen Brüder aber, ehrt demütig euren Prior, indem ihr eher an Christus denkt, der ihn über euch gesetzt hat, als an ihn selbst, und der zu den Vorstehern der Kirche gesagt hat: „Wer euch hört, der hört mich, und wer euch ablehnt, der lehnt mich ab", damit ihr nicht wegen Verachtung gerichtet werdet, sondern durch Gehorsams den Lohn des ewigen Lebens verdient. (Epilog) Dies haben wir euch in Kürze geschrieben, um euch eine Regel zu geben, nach der ihr leben sollt. Will aber einer noch mehr tun, dann wird es ihm der Herr selbst vergelten, wenn er wiederkommt. Er gebrauche jedoch die Unterscheidung, die die Richtschnur der Tugend ist.
Bekanntmachung f.d. Familie der Heiligen Herzen Jesu und Mariens (FJM) Apostel-Thomas-Apostolatsgemeinschaft 1. Versprechen der Sympathisanten Sympathisanten dürfen wie folgt ein Versprechen (gemäß Statut 16.b) am dafür bestimmten Festtag bei vorheriger Anmeldung und Erfüllung der auferlegten Novenenzeit (Beispiel: 33tägige Exerzitien nach dem Hl. Ludwig Maria Grignion v. Monfort; 9tägige Andacht zur Unbefleckten Empfängnis; Wochenendexerzitien; oder der dreitägigen Weihevorbereitung im Sinne des lebendigen Rosenkranz; u.a.) ablegen. Das Maß der Novenenzeit entscheidet der/die beauftrage Hausobere der Apostolatsgemeinschaft... Sympathisanten, die schon längere Zeit dabei sind, können mit einer Kurznovene; neue Sympathisanten mit einer längeren Novenenzeit beauftragt werden. Hierbei nimmt der Beauftragte der Apostolatsgemeinschaft Rücksicht auf die besonderen Umstände und die Ernsthaftigkeit des Sympathisanten, den gemeinsamen Weg der Apostolatsgemeinschaft zu gehen. · Der Tag des Versprechens kann nur ein Tag sein, an dem die Mitglieder zu einem Festtag vor Ort oder bei einem Gebetstreffen außerhalb (unterwegs) zusammenkommen, der vom Beauftragten der Apostolatsgemeinschaft festgesetzt wird. · Versprechen dürfen nur vor dem vom Leiter der Apostolatsgemeinschaft befugten Vertreter bzw. beauftragten Priester abgelegt werden. Alle anderen Formen sind ungültig. · Dem Bewerber wird bei Ablegung des Versprechens ein Chormantel umgelegt (gilt nicht für Kandidaten zum Gelübde; siehe unten!), der nach Maß angefertigt wird: „in Königsblau, mit Emblem der Heiligen Herzen Jesu und Mariens“. Hierfür sind die Maße (von bis Schulter; Nacken bis Fußsohle und Umfang) notwendig. Ablauf: Das selbst, per Hand abgeschriebene Versprechen (nach Statut 16.b), wird kniend vor dem Altar im Beisein der versammelten Apostolatsgemeinschaftsmitglieder vor dem beauftragten Hausoberen (oder Priester) verlesen und unterzeichnet. Dann wird der Chormantel vom Beauftragten umgelegt. Dann betet der Sympathisant folgendes ... „Nimm mich hin, Herr, nach deinem Wort, damit ich lebe, und lass mich in meiner Erwartung nicht zuschanden werden. Das erflehe ich auf die Fürbitte der Unbefleckten Jungfrau Maria und aller Heiligen.“ Er/Sie erhebt sich um wird dann vom Beauftragten mit einem Bruderkuss zur rechten und linken willkommengeheißen und das Statut / die Regel (gilt nicht für Kandidaten zum Gelübde; siehe unten!) überreicht. Der Sympathisanten geht dann wieder zu seinem Platz. · Ab jetzt ist dieser Chormantel entsprechend der Kleiderordnung zu den ausgewiesenen Festtagen und bei besonderen Anlässen zu tragen. (Dieser Chormantel ist vom Bewerber finanziell zu tragen (in besonderen Ausnahmen, kommt die Apostolatsgemeinschaft dafür auf.) Der Chormantel kann im Einzelfall bei der Apostolatsgemeinschaft in Verwahrung gegeben werden.) Versprechen der Bewerber/innen mit Ziel Gelübde: Der Bruder / die Schwester bekommt nicht das Statut / die Regel überreicht (diese bekommen sie beim Zugang als Postulant), sondern eine Urkunde mit der Zulassung zum Gelübde (darin ausgewiesen: der vorläufige Tag des Gelübde, der gemeinschaftseigene Name). Dem Mitglied wird das gemeinschaftseigene Gewand überreicht. Das Mitglied geht in einem Nebenraum, um sich dieses Gewand anzuziehen und kommt zurück, geht wieder auf seinen Platz. Ab jetzt ist der Bewerber / die Bewerberin Novize. Erforderliche Kleiderordnung: Am Tag des Versprechens und zu den künftigen Festtagen, wo eingeladen ist den Chormantel zu tragen, ist es erforderlich feine Kleidung zu tragen. Mitglieder, die ihren Chormantel vergessen haben, ordnen sich nicht in der Gruppe mit Chormantel ein, sondern nehmen dahinter Platz, damit die Mitglieder, die neu ein Gelübde / Versprechen ablegen leicht zu erkennen sind. 2. Gelübde der Brüder / Schwestern Mitglieder dürfen wie folgt ein Gelübde (gemäß Statut 14 –16.a) am dafür bestimmten Festtag bei vorheriger Anmeldung und Erfüllung der auferlegten: Novenenzeit (33tägige Exerzitien nach dem Hl. Ludwig Maria Grignion v. Monfort; bei Erneuerung des Gelübde: sechs Tage Exerzitien.) ablegen. · Der Tag des Gelübde kann nur der Apostolatstag – im Haupthaus – sein. Eine Ausnahme kann nur durch den Leiter der Apostolatsgemeinschaft gegeben werden. · Dies geschieht in der Heiligen Messe, soweit möglich, nach dem Wortgottesdienst – vor der Gabenbereitung. · Gelübde dürfen nur vor dem vom Leiter der Apostolatsgemeinschaft befugten Vertreter bzw. beauftragten Priester abgelegt werden. Alle anderen Formen sind ungültig. · Dem Bewerber legt das Gelübde auf den gemeinschaftseigenen Namen ab. Ablauf: Das selbst, per Hand abgeschriebene Gelübde (nach Statut 16.a), wird kniend vor dem Altar im Beisein der versammelten Apostolatsgemeinschaftsmitglieder vor dem beauftragten Hausoberen (oder Priester) verlesen und unterzeichnet. Danach legt der Kandidat / die Kandidatin sich mit dem Gesicht zum Boden vor dem Altar. Und betet: „Nimm mich hin, Herr, nach deinem Wort, damit ich lebe, und lass mich in meiner Erwartung nicht zuschanden werden. Das erflehe ich auf die Fürbitte der Unbefleckten Jungfrau Maria und aller Heiligen.“ Er/Sie erhebt sich um wird dann vom Beauftragten mit einem Bruderkuss zur rechten und linken willkommengeheißen und das Statut / die Regel überreicht. Der Bruder / die Schwester geht dann wieder zu seinem Platz. 3. Zusammenkünfte: Festtage / Prozessionen ... Die Leitung der Apostolatsgemeinschaft beauftragt für das jeweilige Ereignis und der bestimmten Region eine/n Zeremonienmeister/in. Diese/r bestellt und unterweist, auf Anordnung des Leiters der Apostolatsgemeinschaft, entsprechend ... o Platzordner o Lichtträger o Bannerträger o Wahlhelfer o Protokollführer o Nothelfer (Unterweisung der Mitglieder in den Tagesordnung und Aufgaben) Zeremonienmeister: Um dem Festakt, in entsprechender Ordnung seinen würdigen Rahmen und Ablauf zu geben, wird ein Zeremonienmeister benannt. Er führt die Mitglieder / Priester und Gäste in die Kirche / den Festsaal, weißt die entsprechenden Plätze zu, und lädt, nach Aufforderung des geistlichen Leiters bzw. Leiter der Apostolatsgemeinschaft bzw. dessen Beauftragten, die einzelnen Bewerber zum Gelübde – zum Versprechen an den Altar ... Sitzordnung bei Festakten, wo Versprechen / Gelübde abgelegt werden... (soweit es der Rahmen erfordert) Es besetzen die erste/n Reihe/n: Mitglieder die ein Gelübde ablegen (am Apostolatstag!!!) -die folgende/n Reihe/n: Mitglieder die ein Versprechen ablegen (jeweils entsprechend der Anzahl der Bewerber/innen) Dann folgen die Mitglieder mit Gelübde Dann folgen die Mitglieder mit Versprechen (im Chormantel) Dann die Mitglieder mit Versprechen (ohne Chormantel) Dann die Gäste (keine weitere Sitzordnung) (Es ist den Anordnung der Platzordner unbedingt folge zu leisten.) Prozessionsordnung: An den Tagen wo wir offiziell eine Prozession begleiten dürfen ... Es Rahmen je Seite vier Beauftragte die Träger der Statue bzw. den Priester mit dem Allerheiligsten Sakrament mit einem Licht / einer Fackel Hinter der Statue / dem Allerheiligsten Sakrament geht ein Bannerträger der Apostolatsgemeinschaft, zu jeder Seite ein Beauftragter mit einem Licht / einer Fackel. Dann folgt die jeweilige Gemeinde Nach der Gemeinde folgen die Mitglieder mit Gelübde drei Personen und zu jeder Seite nach außen hin ein Mitglied mit Versprechen, so dass die beiden Mitglieder mit Versprechen, die drei Mitglieder mit Gelübde einrahmen. Der Rest füllt in Fünfergruppe die Reihen auf. (Es ist den Anordnung der Platzordner unbedingt folge zu leisten.) Die Sympathisanten mit Versprechen, denen eine Leitungsfunktion aufgetragen wurden befestigen von Schulter bis zur Mitte des Chormantels, an der Naht (zu jeder Seite), ein Silberband. Dieses Band soll lediglich aussagen: „mit besonderem Dienst an der Apostolatsgemeinschaft“ er beinhaltet keine besonderen Rechte oder Pflichten, außer die Aufgabe die ihm/ihr derzeit aufgetragen wurde.
Ehrentage: · Persönliche Ehrentage wird es nur geben in der Form: Erinnerung an das Versprechen/Gelübde am Ende der Zeit von: 3; 6; 9; 12; 15; 18; 21; etc. Vollendung aller drei Jahre. Besondere Tag: mit Vollendung von: 25; 30; 40; 50; 60; 70 ff. ... Jahren Es werden keine Geburtstage, Namenstage besonders gefeiert. · Wir wollen damit hervorheben, dass es nicht um uns, sondern unmittelbar und ausschließlich um der Sache Jesu, Mariens, der Apostolatsgemeinschaft geht. 5. besondere Fest- & Gedenktage der Apostolatsgemeinschaft: (im Jahreskreis) (Zusammenkünfte in der Oase bzw. ausgewiesenen Ort)
Tage mit „*“ Kennzeichnung, bei eigenen Festamt (inkl. Hl. Messe) entsprechende Kleiderordnung! Und wo entsprechend geladen ist! |
Bistum Münster: 120-/2003 f. - Vatican: 34.165/2006