Justin

Aus FJM-Ritter
Zur Navigation springen Zur Suche springen
moderne Ikone - gemeinfrei

Fest

1. Juni

Lebensbeschreibung

Justinus, der Philosoph und Märtyrer, der erste Kirchenvater nach den »apostolischen Vätern«, der älteste, von dem wir größere Schriften besitzen, einer der ersten und vorzüglichsten Verteidiger (Apologeten) des Christentums, hat uns in seinen Schriften über seine Lebensverhältnisse viel mehr Nachrichten hinterlassen als irgend einer der älteren Kirchenväter. Bei den Bolland. findet sich eine Zusammenstellung derselben von dem Jesuiten Peter Halloix, die wir in folgender Darstellung benützten unter stetem Hinblicke auf W.W. (V. 935 ff.) und Möhler's Patrologie (I. 188–253 ff.) Hiernach war der hl. Justinus im Anfange des 2. Jahrhunderts (um das Jahr 100 n. Chr., also um die Zeit, da der hl. Apostel und Evangelist Johannes starb) geboren zu Flavia Neapolis (setzt Nablus oder Naplus), dem alten Sichem, der Hauptstadt von Samaria, welche später bei den Eingebornen Mabartha (Mamartha) hieß, im jüdischen Kriege verwüstet, aber von Kaiser Flavius Vespasianus wieder neu hergestellt und darum die »Flavische Neustadt« genannt wurde, die dann mit römischen und griechischen Kolonisten bevölkert ward. Einer solchen griechisch-heidnischen Kolonistenfamilie entstammte wahrscheinlich auch der hl. Justinus, der seinen Großvater Bacchius und seinen Vater Priscus nennt, selbst aber manchmal ein Samariter, weil aus Samaria stammend, genannt wird, aber auch ein Heide war wie seine Eltern. Diese waren so wohlbegütert, dass sie ihrem Sohne eine gute Erziehung und allseitigen Unterricht geben lassen konnten, bei welchem er auch, da er sehr gute Talente besaß, vortreffliche Fortschritte machte. Nachdem Justinus sich in der Dicht-und Redekunst, so wie in der Geschichtskunde ausgezeichnete Kenntnisse erworben hatte, verlegte er sich mit ganzer Seele auf das Studium der Philosophie und zwar vorzüglich desshalb, weil er glaubte, nur von den Philosophen die Kenntnis des wahren Gottes sich verschaffen zu können. Zuerst begab er sich zu einem Stoiker; da er aber von diesem zwar Vieles über Allerlei, aber fast Nichts über Gott sprechen hörte, verließ er dessen Schule und eilte in die eines Peripatetikers. Dieser nahm ihn liebevoll auf, fragte ihn aber schon nach einigen Tagen, wie viel er ihm Belohnung für den Unterricht geben wolle. Hierüber ärgerlich, verließ ihn Justinus, da ihm der Geiz und die Habsucht dieses Menschen zu unphilosophisch vorkam. Immer mehr entstand in ihm eine Sehnsucht nach der Erkenntnis Gottes, was ihn antrieb, den Umgang eines Pythagoräers aufzusuchen. Dieser, ein Mann von großem Namen, aber voll Stolz auf seine eingebildete Weisheit, wollte ihn nicht als Kandidaten der Philosophie aufnehmen, da er noch nicht durch die von ihm als ganz notwendig erklärte Kenntnis der Musik, Astronomie und Geometrie hinreichend dazu vorbereitet sei. Traurig verließ Justinus diesen Lehrer; denn diese Wissenschaften sich zu erwerben, würde ihm zu viel Zeit in Anspruch genommen haben, was ihm seine brennende Sehnsucht nach der Erkenntnis der Gottheit nicht gestattete. Ganz ratlos entschloss er sich, zu den Platonikern zu gehen, und wirklich erwarb er sich in kurzer Zeit die Freundschaft und das Vertrauen eines ausgezeichneten Lehrers dieser Philosophie, der eben in die Stadt gekommen war, und unter dessen Leitung er so große Fortschritte machte, dass er in der Tat setzt selber weise zu werden glaubte und bald zum Schauen Gottes sich erschwingen zu können hoffte. In solchen Gedanken begab er sich einmal vor die Stadt in die Einsamkeit am Meere, um ungestörter philosophieren zu können. Da geschah es nun, dass auf einmal ein alter, ihm unbekannter, aber ehrwürdiger Mann vor ihm stand, der ihn nach kurzer Begrüßung in einem längeren Gespräche belehrte, daß er durch alle philosophischen Wissenschaften Gott nimmermehr erkennen würde, sondern dass er ihn in den Schriften der von Gott erleuchteten Propheten suchen, besonders aber selbst um höhere Erleuchtung beten müsse. Auf diese Worte des hierauf sich entfernenden Greises entflammte in der Brust des Justinus ein heil. Feuer und eine sehnsuchtsvolle Liebe zu den Propheten und zu den »Freunden Christi

Er verschaffte sich die Schriften derselben, so wie die der heil. Apostel, welche er fleißig las und genau mit den alten Sibyllinischen Weissagungen verglich, wodurch er unter Einwirkung des hl. Geistes allmählich zur vollkommeneren Kenntnis Gottes und Seines Sohnes Jesu Christi gelangte. Er sah ein, wie verleumderisch die Christen von Juden und Heiden über allerlei Schandtaten und Laster, ja selbst als Gottesleugner angeklagt wurden, während doch wirkliche Verbrecher nicht mit so freudigem Mute zum Martertode gehen könnten, wie er das von den Christen öfter gesehen. Nun begehrte und empfing er die hl. Taufe, wahrscheinlich in einem Alter von 30 Jahren. Dann erhielt er von noch lebenden Schülern der Apostel noch weitern Unterricht und bestimmte sich vorzüglich zur Bekehrung heidnischer Gelehrter, sowie zur Verteidigung des Christentums, weswegen er, noch immer seinen Philosophen-Mantel tragend, verschiedene Länder bereiste. Das er auch Priester geworden, ist zwar nicht gewiss, aber doch sehr wahrscheinlich. Er war zweimal in Rom, wo er im Hause eines gewissen Martinus bei dem Bade des Timotheus wohnte und eine Schule anlegte, in welcher mehrere Christen Unterricht erhielten und unter diesen wahrscheinlich auch sein Schüler Tatianus. Hier war es auch, wo er um das Jahr 138 seine erste Apologie, gerichtet an den Kaiser Antoninus Pius, seinen Sohn Verissimus (Marcus Aurelius), seinen Adoptivsohn Lucius Verus, an den römischen Senat und das ganze römische Volk, verfasste und zur Verteidigung der vielfach und oft nur um ihres Namens willen gemarterten Christen übergab. Diese Schutzschrift, in welcher sich der hl. Justinus gleich anfangs selbst als Christen bekennt, umfasst 68 Kapitel und zerfällt in drei Teile: Im ersten (Kap. 1–22) sagt er ausdrücklich, dass er nicht schmeicheln wolle, sondern von den Kaisern nur ein gerechtes Gericht verlange, und dass man nicht bloß einen Namen, sondern nur ein etwaiges Verbrechen strafe; denn die Christen seien keine Atheisten, sondern glaubten an den wahren Gott, den Vater, den Sohn und den heil. Geist; sie seien nicht staatsgefährlich, sondern wollten nur Ruhe und Frieden; sie seien nicht ausschweifend, wie die heidnischen Götter und ihre Anhänger, sondern keusch etc. Im zweiten Teile (Kap. 23–60) sagt er zuerst (23–29), dass die Christen von den Dämonen verfolgt werden, weil sie die von ihnen herrührende unvernünftige Götterlehre verlassen haben; diese Dämonen hätten auch Irrlehrer gesendet, welche, wie die Heiden, allerlei Übles lehren und tun, aber doch nicht gestraft werden, während die Christen, die doch aller Tugenden sich befleißen, die ärgsten Strafen erdulden müssten etc. Dann (30–60) beweist er, dass Christus kein Mensch, sondern der im Alten Testament verheißene göttliche Erlöser sei, während die Dämonen die Fabeln von den Göttersöhnen gebildet hätten, um die Weissagungen des Alten Testament auf Christus unwirksam zu machen, welche älter seien als die heidnischen Schriftsteller etc. Im dritten Teile (61–67) beschreibt er, damit man die Unschuld der Christen rechterkenne, ihre Gottesverehrung (Taufe und Abendmahl etc.), droht zum Schlusse (Kap. 68) mit dem göttlichen Gerichte und fügt am Ende das bekannte Edikt des Kaisers Hadrian an Minucius Fundanus bei, worin das tumultuarische Verfahren gegen die Christen verboten wurde. Durch diese mit Kraft und edler Freimütigkeit abgefasste Schutzschrift bewirkte der hl. Justinus wirklich, dass ein sehr günstiges Edikt für die Christen erlassen wurde, wovon ihm der Kaiser selbst ein Exemplar zugestellt haben soll, das er von Rom mit nach Ephesus nahm und von dort aus über Asien hin verbreiten ließ.

Während er in Ephesus verweilte und einmal früh Morgens in einer Säulenhalle umherging, begegnete ihm ein berühmter Jude, Namens Tryphon, welcher, wie er selbst sagt, sich während des zwischen den Juden und Römern ausgebrochenen Krieges nach Korinth geflüchtet, dort das Studium der Philosophie betrieben und zu gleichem Zwecke jetzt nach Ephesus sich begeben hatte. Als dieser unsern hl. Justinus in seinem Philosophenmantel sah, schloss er mit seinen Begleitern sich an ihn, um seine Ansichten über Gott und göttliche Dinge zu vernehmen, wobei ihn Justinus an Christus als den vollkommensten Lehrer der Weisheit verwies; und nun entstand zwischen Beiden ein Gespräch (Dialogus), welches zwei Tage dauerte, dann vom hl. Justinus in 142 Kapiteln aufgeschrieben und einem gewissen Marcus Pompeius gewidmet wurde. Nach dem Eingange (Kap. 1) erzählt er (2–10) seine eigene Bekehrungsgeschichte und, da Tryphon mit seinen Begleitern hierüber lächelt und von Justinus verlangt, er solle sich vor Allem nach Gottes Gebot beschneiden lassen und die jüdischen Gesetze beobachten, nicht aber auf einen gekreuzigten Menschen vertrauen etc., erbietet sich Justinus, die Wahrheit und Göttlichkeit des Christentums zu beweisen, was nun in drei Teilen geschieht. Im ersten (11–48) spricht er von der Abschaffung des alten Gesetzes, welches in Christus seine Erfüllung erhalten habe, und widerlegt die Vorurteile der Juden wider das Christentum; im zweiten (49–108) führt er den Beweis, dass Christus Gott und der im Alten Testament verheißene Erlöser sei; im dritten (109–141) handelt er von der Berufung der Heiden und von der Kirche Christi etc. Den Schluss des Ganzen (Kap. 142) bildet der gegenseitige Abschied und der Wunsch, Tryphon möge Christ werden. Ob dieser Wunsch in Erfüllung ging, lässt sich nicht sagen; jedenfalls aber machte diese Unterredung einen sehr guten Eindruck auf Tryphon, welcher gestand, dass hierdurch seine Erwartung weit übertroffen sei, dass er mit seinen Freunden reiche Belehrung daraus geschöpft habe und ihn nur bitte, dass er auch nach seiner bald erfolgenden Abreise ihrer als Freunde noch gedenken möge. Von Ephesus reiste Justinus in Begleitung seines Schülers Tatianus noch in verschiedene Städte, um überall Freunde und Verteidiger des Christentumes zu gewinnen, und kehrte nun wieder nach Rom zurück, wo er dann seine zweite Apologie199, die von Einigen unrichtiger Weise als die erste bezeichnet wird, verfasste und, wie die Meisten annehmen, den Kaisern Antoninus Verus (Marcus Aurelius) und Lucius Verus, die vom Jahr 161–180 regierten, überreichte. Die Veranlassung zu dieser Schutzschrift, die nur 15 Kapitel enthält, gibt er selbst an, nämlich die ungerechte Christenverfolgung, welche »gestern und vorgestern« in Rom durch den Präfecten Urbicus (Urbicius) stattfand. Es hatte nämlich ein heidnisches Ehepaar in Rom ein sehr unzüchtiges Leben geführt. Nach einiger Zeit bekehrte sich die Frau zum Christentum und wollte auch ihren Mann auf bessere Wege bringen. Da aber dieses durchaus nicht gelang, und der Mann auch in Alexandria, wohin er gereist war, sein Lasterleben fortführte, ließ sie sich von ihm scheiden. Nun verklagte der Mann seine Frau als Christin, und da diese von dem Kaiser auf ihre Bitte die Erlaubnis erhielt, vor ihrer Verteidigung ihr Hauswesen in Ordnung zu bringen, wandte er seinen Angriff gegen einen gewissen Ptolomäus, welcher die Frau im Christentum unterrichtet hatte. Dieser wurde nun um das Jahr 165 von dem Präfekten Urbicus auf das einfache Bekenntnis, dass er ein Christ sei, zum Tode verurteilt. Da er auf den Marterplatz geführt wurde, machte Lucius, der ebenfalls ein Christ war und dieses ungerechte Urteil sah, dem Urbicus Vorwürfe, dass er einen Menschen, der durchaus kein Verbrechen begangen, sondern nur als Christ sich bekannt habe, auf solche Weise bestrafe, wie es doch dem Kaiser und dem Senate nicht gezieme. Hierauf sagte Urbicus nur: »Du scheinst mir auch aus dieser Menschenklasse zu sein,« und als Lucius dieses bejahte, ließ er ihn ebenfalls fortschleppen, und ebenso einen Dritten, aber Ungenannten, welcher herbei kam und auch mit den zwei Andern ohne weiteren Grund hingerichtet wurde. Nach dieser Erzählung fügt der hl. Justinus bei, dass auch er selbst nichts anderes erwarte, als einmal von einem Feinde auf solche Weise zum Martertode gebracht zu werden, namentlich aber von Crescens, einem cynischen Philosophen, welchen er einen Wicht und Auswurf der Menschheit nennt, der über die Christen um so mehr schmähe, je weniger er vom Christentum verstehe, und den er schon in öffentlichen Disputationen seiner Unwissenheit überführt habe. Nun widerlegt er noch einige Einwürfe der Feinde und bittet zuletzt (Kap. 14), diese seine Schrift bekannt zu machen, damit die Menschen zur Kenntnis dieser Dinge gelangen und von ihrem Irrtum befreit werden, wobei er sich auch noch (Kap. 15) erbietet, die christliche Religion in einer öffentlichen Disputation wiederholt gegen alle Anschuldigungen der Feinde zu verteidigen. Welchen Erfolg diese Schutzschrift hatte, ist nirgends angegeben; aber gewiss ist, dass etwa zwei Jahre nachher die Befürchtung des hl. Justinus in Erfüllung ging, indem er, wahrscheinlich auf Veranlassung des genannten Cynikers Crescens, wirklich den Märtyrertod erlitt. Was nun diesen Märtyrertod betrifft, so macht der Bollandist Papebroch, welcher im Gegensatze zu Baronius in der Abhandlung vom 13. April (II. 104 s.) zwei Justinus unterscheidet, nach griechischen Kirchenbüchern die Angabe (116. nr. 24), dass unser hl. Justinus nach vielen Quälereien heimlich mit Gift getötet worden, übrigens aber verschieden sei von jenem hl. Justinus, welcher bei den Griechen am 1. Juni verehrt wird und nach alten Märtyrer-Akten mit 6 andern Christen enthauptet wurde. Doch am 1. Juni (I. 16), wo er diese heil. Märtyrer eigens behandelt, muss er (18. nr. 8) zugeben, dass dieser hl. Justinus, dessen Bild mit dem Philosophen-Mantel sich findet, mit jenem identisch sei, und dass die alten Märtyrer-Akten, die er dann S. 20–21 griechisch und lateinisch gibt, ganz auf unsern hl. Justinus passen. Nach diesen Märtyrer-Akten, die zwar von Einigen, selbst von Möhler (I. 91), als unecht bezeichnet werden, deren Echtheit aber von den Meisten (auch von Ruinart, Benedict XIV., Baronius etc.) angenommen wird, wurde der hl. Justinus (auf wessen Veranlassung, ist nicht angegeben) mit einigen Gefährten in Rom vor den Präfekten Rusticus geführt, welcher ihm befahl, den Göttern selbst und den Edikten des Kaisers gehorsam zu sein. Hierauf erwiderte der hl. Justinus: »Es kann Niemand je getadelt oder verurteilt werden, welcher den Befehlen unseres Erlösers Jesu Christi gehorcht.« Dann gibt er dem Rusticus auf seine Fragen Rechenschaft über seine bisherige Lebensweise und bekennt seinen Glauben an den Einen Gott und Seinen eingeborenen Sohn Jesus Christus, der, von den Propheten vorherverkündet, wirklich gekommen ist, um uns zu erlösen etc.; und als dann Rusticus ihn entschieden fragt, ob er also ein Christ sei, antwortet Justinus: »Ja wohl, ich bin ein Christ.« Eben so antworteten auch seine Gefährten, nämlich Chariton und eine Frau, Namens Charitana oder Charito, die anderswo eine Jungfrau genannt wird, dann Evelpistus (Euelpistus) aus Kappadozien, Hierax aus Ikonium und Päon, welche angeben, dass sie schon von ihren Eltern im Christentum unterrichtet worden seien, aber doch auch die Reden des hl. Justinus gerne gehört hätten, endlich Liberianus oder Valerianus. Hierauf wendet sich der Präfekt wieder an den hl. Justinus mit der Frage, ob er meine, dass er, wenn man ihn vom Kopfe bis zu den Füßen geißelte, gegen Himmel steigen und Belohnung empfangen werde, worauf der hl. Justinus erwidert: »Das meine ich nicht nur, sondern ich bin davon so überzeugt, dass ich nicht den mindesten Zweifel darüber habe.« Nun befahl ihnen der Präfekt nochmal, dass sie Alle den Göttern opfern sollten, indem er sonst sie ohne Barmherzigkeit peinigen lassen werde, worauf Justinus im Namen Aller antwortete: »Wir verlangen nichts sehnlicher als für Jesus zu leiden. Diese Leiden werden uns Heil und Vertrauen verschaffen vor dem schrecklichen Richterstuhle unsers Herrn und Erlösers, vor welchem auf Seinen göttlichen Befehl die ganze Welt erscheinen wird.« Dieses sagten auch die übrigen Märtyrer, indem sie beifügten: »Thu bald, was du willst; denn wir sind Christen und opfern nicht den Götzen.« Auf dieses fällte Rusticus das Urteil, dass sie, weil sie den Befehlen des Kaisers nicht gehorchen und den Göttern nicht opfern wollten, nach den Gesetzen zuerst gegeißelt und dann enthauptet werden sollten. So wurden dann die heil. Märtyrer unter Lobpreisungen Gottes auf den gewöhnlichen Platz geführt und dort nach erhaltenen Schlägen mit dem Beile enthauptet, nach Eusebius um die nämliche Zeit, wie der hl. Bischof Polycarpus, also um das Jahr 167, und zwar nach einer Citation bei W.W. (V. 938) am 12. Juni. Nach den Akten nahmen die Gläubigen heimlich ihre Leiber weg und bestatteten sie an einem ehrenvollen Orte. Der Leib des hl. Justinus befindet sich nach den Bollandisten jetzt in Rom in der Kirche des hl. Laurentius. Wie Papebroch am 13. April (II. 107. nr. 21) angibt, soll er im Jahr 1623 in der Abtei Hersfeld entdeckt und bald darauf mit einigen Andern nach Eichstädt (Eystadium) in die Jesuitenkirche versetzt worden sein; allein derselbe bemerkt gleich selbst, dass hier sicherlich ein anderer hl. Justinus zu verstehen sei. – Nach Eusebius hat unser hl. Justinus außer den oben angeführten drei ächten Schriften, nämlich den zwei Apologien und dem Gespräche mit dem Juden Tryphon, noch viele andere geschrieben, von denen jedoch wohl mehr als die Hälfte verloren gegangen ist. Zu diesen gehört besonders sein größeres Werk »gegen alle bestehenden Häresien« (adv. omnes haereticos), auf das er sich in seiner ersten Apologie (Kap. 26) selbst beruft, und von welchem wohl sein Buch »gegen Marcion« nur ein Teil ist; dann die Schrift »über die Einheit Gottes« (de monarchia Dei), der Psaltes etc. Dagegen gibt es andere Schriften, die ihm fälschlich zugeschrieben werden, wie z.B. der »Brief an Diognet,« dessen unbekannter Verfasser nach Möhler (I. 164) wohl viel früher als der hl. Justinus gelebt haben muss, und wieder andere, von denen einige Gelehrte zweifeln, ob sie wirklich von ihm verfasst sind. Zu den Letzteren gehört die »Rede an die Griechen« (Oratio ad Graecos) in 5 Kapiteln und die »Mahnrede an die Griechen« (Cohortatio ad Graecos) in 38 Kapiteln, in welchen besonders die törichten und unanständigen Göttergeschichten getadelt werden, während nur im Christentum die Wahrheit zu finden sei etc. Näheres hierüber möge man bei W.W. und Möhler, die wir oben zitierten, nachsehen.

Die Griechen feiern das Fest des hl. Justinus und seiner Gefährten am 1. Juni; im Mart. Rom. wird er am 13. April allein erwähnt, während seine Gefährten darin nirgends genannt sind. Auch der Bollandist Papebroch behandelt ihn, wie schon bemerkt, am 13. April, und er glaubt, der alte Hagiolog Usuardus, dem dann im Laufe der Zeit Andere folgten, habe ihn, da sein Todestag unbekannt ist, deswegen auf den 13. April gesetzt, weil er bei Eusebius gleich nach dem hl. Bischof Carpus von Thyatira und seinen Gefährten, die an diesem Tage verehrt werden, erwähnt wird (II. 104–120).


(Quelle: nach Vollständiges Heiligen-Lexikon von J.E. Stadler, F.J.Heim und J.N. Ginal, Augsburg 1858-1882, digitalisiert und mit freundlicher Genehmigung von Digitale Bibliothek, Verlag Directmedia Publisching GmbH, CD DB 106, http://www.zeno.org, von FJM überarbeitete Fassung)