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Version vom 6. Dezember 2019, 06:14 Uhr
Kriterien für eine Heiligsprechung
Vorstufe ist eine Seligsprechung.
Bei einer Heilig- oder Seligsprechung bekundet die Kirche das Vertrauen, das der betreffende Mensch seine Vollendung in Gott schon erreicht hat.
Vorraussetzung für eine Heiligsprechung ist ein Martyrium oder ein heroischer Tugendgrad sowie ein Nachweis eines Wunders.
Ablauf
- Man stellt einen Antrag, an die Diözese/Ordensgemeinschaft,
- Man holt beim Apostolischen Stuhl eine Unbedenklichkeitserklärung (lat. nihil obstat)
- Ein Actor beauftragt einen Pastolator der die biographischen Informationen, Schriften der Person sowie schriftliche und mündliche Zeugnisse von Zeitgenossen zusammenträgt. Dies wird dann der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse geschickt.
- Anhand der Unterlagen prüft die Kongregation diese Person ob sie tauglich für eine Heiligsprechung ist.
- Starb die Person keines Martyrertodes bedarf es einer medizinisch geprüften unerklärlichen Heilung/Wunders, das auf die Fürsprache dieser Person geschehen ist.
- stimmen mindestens zwei Drittel der versammelten Theologen für die Heiligsprechung, liegt die letzte Entscheidung beim Papst.
Kosten
für das Verfahren müssen durch die Antragsteller (Diözesen, Orden oder eigens dafür eingerichtete Spendenfonds) aufgebracht werden.
Es entstehen etwa an 50.000 Euro wegen Gebühren von Taxen, Honorare für (z. B. medizinische) Gutachter, Bezahlung des Postulators, Kostenersatz für Zeugen, Erstellung der Dokumentation, Übersetzungsarbeiten, Druckkosten, Dekoration während der Feierlichkeiten
pro Verfahren etwa 250.000 Euro an Kosten. Diese Einnahmen stellen auch eine wichtige Finanzierungsquelle des Vatikan dar.
Für arme Kirchenregionen wird ein Fond eingerichtet um auch diesen ein Verfahren zu ermöglichen.
Kanonisationsformel
„Zu Ehren der allerheiligsten [[:Kategorie:Dreifaltige_Kirche|Dreifaltigkeit], zum Ruhm des katholischen Glaubens und zur Förderung des christlichen Lebens entscheiden wir nach reiflicher Überlegung und Anrufung der göttlichen Hilfe, dem Rat vieler unserer Brüder folgend, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und in der Vollmacht des uns übertragenen Amtes, daß der/die selige N. ein(e) Heilige(r) ist. Wir nehmen ihn/sie in das Verzeichnis der Heiligen auf und bestimmen, daß er/sie in der gesamten Kirche als Heilige verehrt wird. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
LINK: Kongregation für Selig- un Heiligsprechungsprozesse[1]
Ursprung
In der Antike 1200 v. Christus bis 1500 nach Christus gab es noch die Märtyrerverehrung.
Die Bekenner und die lebenden Heiligen, - jeder der sich Jesus Christus verpflichtet hatte galt als heilig.
Vom 2. – 4. Jahrhundert galten n u r noch die Märtyrer (auch Frauen) als heilig.
Der erste Heilige war der Heilige Polykarp Bischof von Smyrna um 156 nach Christus.
Um das 4. Jahrhundert wurden auch die Bekenner an die Märtyrer angeglichen.
Wundertätigkeiten und besonders christliche Lebensweisen sollten belohnt werden, aber das ganze Leben des betreffenden musste gewertet werden. Während das Faktum Märtyrertod genügte, um in die lokale Liste aufgenommen zu werden, dadurch wurden sie sofort zur Verehrung freigegeben.
Die lebenden Heiligen mussten eine herausgehobene Persönlichkeit darstellen, z.B. ein Bischof.
Alte Reliquien wurden an neue Orte überführt dabei das Problem - „Störung der Totenruhe“ (Dekret aus dem Codex Theodosianus 368 n. Chr.)
• Missachtung des Dekrets
• suche nach neuen vergessenen Märtyrergräbern
• erste nachweisbare Reliquie: (351- 354 nach Chr.) Überführung des heiligen Babylos durch Cäsar Flavius Constantius Gallus in Antiochien.
Im 2. Mittelalter
(550 nach Christus bis 1500 nach Christus)
Die Reliquien wurden zur sicheren Verwahrung in das innerste der römischen Stadtmauern überführt. Die Freigabe neuer Reliquien wurde genehmigungsbedürftig und der Reliquienhandel nahm zu.
In dieser Zeit findet man die Ursprünge der späteren Heiligsprechungsverfahren, erste Regelungen und päpstliche Heiligsprechung.
Beginn des Vollzugs der Kanonisation mit Einführung der Überführung und Erhebung der Reliquien auf den Altar durch den Bischof.
Einführung eines speziellen Ritus zu Ehre der Heiligen, wo auch die Nachbardiözesen dem Ritus beiwohnten.
789 wurden die ersten Reglungen eingeführt –
794 erfolgte das Konzil von Frankfurt –
• Die Verehrung und Anrufung neuer Heiliger sowie die Errichtung von Erinnerungsstätten an Wegrändern wurde verboten.
Synode (um 813) :
- Übertragung der Reliquien wurde nicht genehmigt ohne Zustimmung der Synode, des Bischofs oder des Fürsten.
- Verehrung eines Heiligen nur durch Zustimmung des Papstes.
- Vorschläge zur Heiligsprechung kam zunehmend vom Bischof
Die erste Heiligsprechung geschah durch Ulrich von Augsburg am 11. Juni 993
Formen der päpstl. Heiligsprechung
• Durch den Papst mit Zustimmung des Ortsklerus
• Heiligsprechung durch den Papst auf den Synoden.
• Papst beauftragt Bischöfe mit der Heiligsprechung
• Papst handelt allein
Verschärfung der Kriterien
- Wunder und ein heiliges Leben als Kriterium.
- Papst Urban II. verlangte Augenzeugen.
- Papst Innozenz III. im Jahre 1243: Die Augenzeugen mussten vereidigt werden und in Rom erscheinen.
- Spezielle Kommissionen wurden eingesetzt.
- Wunder werden mit Heilung durch Fürbitten gleichgesetzt.
In der Neuzeit 550 n. Chr. bis heute
Es wurden 15 Kardinalkongregationen eingesetzt und mit nicht weniger als 3 Kardinälen besetzt.
Die Kongregationen durften Experten hinzuziehen.
Festlegung der grundlegenden Struktur der Kurie.
Die erste der Kongregation übertragene Causa war die des hl. Louis Bertrand
Es gibt eine ordentliche: (Gottesdienst Zeremonien, Präzedenzen) und eine außerordentliche Kongregation:(Seelig - und Heiligsprechung)
Zu Beginn des 7. Jahrhunderts wurde der Titel „selig“ in Gebrauch genommen.
Um 1600 war die Heiligsprechung ohne vorherige Seligsprechung noch möglich.
Trennung der Selig und Heiligsprechung
Es wurde notwendig einen beschränkten Kult zuzulassen.
Erste Seligsprechung von Wilhelm von Malavalle erfolgte durch Papst Alexander III.
Es gab auch nichtkanonisierte Heilige und Selige (Beatus) der Kult konnte nicht von Rom unterbunden werden.
Sixtus IV.: Die Seligenverehrung ist kein privater Kult mehr.
Erste Reformversuche durch Clemens VIII. 1602
- Beratungen einer Kongregation
Paul V. und Gregor XV. nahmen das Thema wieder auf aber ohne Erfolg.
Dekrete vom 13. März und 25 Oktober 1625:
• Abschaffung von Missbräuchen in der öffentlichen Verehrung
• Kein öffentlicher Kult ohne Zustimmung des heiligen Stuhls.
Revidierung der Dekrete
Verbote für Selige:
- Bilder von Seligen durften nicht ohne die Genehmigung des heiligen Stuhls in Kirchen und Kapellen aufgestellt werden.
- Selige durften nicht in Kalendern aufgeführt werden und es durften keine Fürbitten für sie gelesen werden.
- Es durften keine Prozessionen mit Reliquien durchgeführt werden.
- Sie durften nicht zu Patronen erhoben werden.
Die Seligsprechung von Franz von Sales hatte als erste einen eigenen liturgisch – rechtlichen Wert erhalten.
Nach Urban VIII.
- Der Heiligsprechungsprozess in der Ritenkongregation durfte erst nach Zustimmung des Papstes eröffnet werden.
- Dem Ortsbischof durfte sich nicht in den Prozess einschalten, sondern er hatte nur noch Aufgaben im Informationsverfahren.
- Die Heiligsprechung konnte erst 50 Jahre nach dem Tod erfolgen.
- Die Datensicherung und Zeugenaussagen wurden bereits früher festgelegt.
- Die eigentlichen Voruntersuchungen lagen beim heiligen Stuhl.
Im Prozess:
- Das Informationsverfahren wurde gestartet und die Causa eingeleitet.
- Im Partikularverfahren wurde die Einhaltung der Dekrete geprüft.
- Im Apostolischen Verfahren wurden die Tugenden, das Martyrium sowie die Wunder autorisiert.
Unter Benedikt XIV. musste der Ursprung des Rufes der Heiligkeit gesucht und geprüft werden.
Leo XIII. führte eine liturgische und eine historisch – liturgische Kommission ein.
Unter Pius X. wurde eine eigene Kongregation für die Kanonisierung von Heiligen und Reliquien eingeführt.
Die Ritenkongregation war noch für Riten und Zeremonien zuständig.
Die historisch - liturgische Kommission wurde in die Ritenkongregation eingegliedert.
In der heutigen Zeit hat sich nichts wesentliches an den Kriterien geändert. Die letzte Entscheidung liegt nach wie vor beim Papst.
Q: Kirchenrecht Heilige
2004 Wurde das Martyrologium Romanum aktualisiert, worin 6650 Heilige und Selige und 7400 Märtyrer eingetragen sind.
Ab 2001 hat Papst Johannes-Paul II. St. Isidor von Sevilla zum Schutzpatron des Internets ernannt.