Ehe: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Das sichtbare Zeichen beim Sakramente der Ehe besteht darin, dass die beiden Brautleute vor ihrem Pfarrer oder einem anderen bevollmächtigten Priester, | Das sichtbare Zeichen beim Sakramente der Ehe besteht darin, dass die beiden Brautleute vor ihrem Pfarrer oder einem anderen bevollmächtigten Priester, | ||
sowie zwei Zeugen ihre gegenseitige Einwilligung zur Ehe erklären, worauf der Priester ihren Bund gutheißt und einsegnet. | sowie zwei Zeugen ihre gegenseitige Einwilligung zur Ehe erklären, worauf der Priester ihren Bund gutheißt und einsegnet. | ||
Auser der Ehe gibt es noch das Sakrament der [[Taufe]], [[Busse]], [[Eucharistie]], [[Firmung]], [[Priester]]weihe, [[Krankensalbung]]. | |||
==Wirkung== | ==Wirkung== | ||
Dieses heilige Sakrament vermehrt | Dieses heilige Sakrament vermehrt |
Version vom 27. März 2009, 16:40 Uhr
Die Ehe ein Sakrament
Das heilige Sakrament der Ehe ist jenes Sakrament, wodurch zwei christliche Personen, Mann und Weib, sich miteinander verheiraten und von Gott die Gnade erhalten,
die Pflichten ihres Standes bis in den Tod getreu zu erfüllen. Das sichtbare Zeichen beim Sakramente der Ehe besteht darin, dass die beiden Brautleute vor ihrem Pfarrer oder einem anderen bevollmächtigten Priester, sowie zwei Zeugen ihre gegenseitige Einwilligung zur Ehe erklären, worauf der Priester ihren Bund gutheißt und einsegnet. Auser der Ehe gibt es noch das Sakrament der Taufe, Busse, Eucharistie, Firmung, Priesterweihe, Krankensalbung.
Wirkung
Dieses heilige Sakrament vermehrt
- In den Brautleuten die heilig machende Gnade;
- Es teilt ihnen die besondere Gnade mit, die Pflichten des Ehestandes getreu erfüllen und die Beschwerden desselben geduldig tragen zu können.
Der heilige Apostel Paulus sagt schon von der in der Kirche eingegangenen Ehe, dass dieselbe ein großes Sakrament sei, und vergleicht sie mit der so heiligen Verbindung, welche zwischen Christus und seiner Kirche besteht. Das hätte er nicht sagen können, wenn nicht Jesus dieses Sakrament eingesetzt hätte. „Dieses ist ein großes Sakrament, ich sage aber, in Christus und in der Kirche.“ (Eph. 5,32.)
Ehegebote
Die Eheleute sollen
- In Eintracht, Liebe und ehelicher Treue miteinander leben, bis der Tod sie scheidet;
- Sich gegenseitig durch gottseligen Wandel erbauen;
- Ihre Kinder in der Gottesfurcht gemeinschaftlich erziehen;
- Der Mann soll das Weib nähren und schützen, das Weib soll dem Manne in allem, was recht und ehrbar ist, gehorchen.
„So wie die Kirche Christus dem Herrn unterworfen ist, so auch seien es die Weiber ihren Männern in allem,“ d.h. was recht und ehrbar ist. (Eph.5,24.)
Merke
Jene, die in den Ehestand zu treten gedenken, haben sich zu merken. Sie sollen:
- nicht leichtsinnig sich verloben; Drum prüfe wer sich ewig bindet!
- gehörig unterrichtet und frei von Ehehindernissen sein;
- in dem Brautstande keusch leben;
- mit reiner, gottgefälliger Absicht in den Ehestand treten und
- vor ihrer Verehelichung würdig beichten und kommunizieren.
Die heilige Schrift sagt: Wir sind Kinder der Heiligen und dürfen nicht so zusammenkommen, wie die Heiden, welche Gott nicht kennen.“ (Tob. 8,5.)
Ehehindernisse
Zum gültigen empfange des heiligen Sakramentes der Ehe muß man frei sein von den Ehehindernissen oder Dispens erlangen.
Die Ehehindernisse sind zweierlei:
- solche, welche die Ehe unerlaubt machen, z. B. die verbotene Zeit, das einfache Gelübde der Keuschheit;
- solche, welche dieselbe auch ungültig machen, z. B. Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft bis zum vierten Grade einschließlich, geistliche Verwandtschaft, Priesterweihe.
Mischehen
• Was sind gemischte Ehen?
Gemischte Ehen nennt man bekanntlich die Ehen zwischen Katholiken und getauften Nichtkatholiken.
* Was sagt die Kirche:
Bei gemischten Ehen zwischen katholischen und nichtkatholischen Christen ist wohl zu bedenken, dass die Kirche gemischte Ehen von jeher aus sehr wichtigen Gründen missbilligt hat und niemals zugibt, wenn nicht vorher die katholische Erziehung aller Kinder festgestellt worden und die Ausübung des Glaubens für den katholischen Teil gewährt ist. Zwischen Getauften und Nichtgetauften kann eine gültige Ehe überhaupt nur mit päpstlicher Erlaubnis geschlossen werden. Mit andern Worten: Zwischen einem Katholiken einerseits und einem Heiden, Juden oder Mohammedaner anderseits ist eine gültige Ehe ohne päpstliche Dispens, die nur aus sehr schwerwiegenden Gründen gegeben wird, überhaupt nicht möglich. Anders verhält sich die Sache bei einer Ehe zwischen einem Katholiken und einem gültig getauften Andersgläubigen, also beispielweise mit einem Protestanten. Eine solche Ehe, weil von zwei Getauften geschlossen, ist nach päpstlicher Entscheidung seit Ostern 1906, wenn Deutschland zwischen Deutschen geschlossen, ohne weiteres als gültige Ehe zu erachten. Die katholische Kirche betrachtet diese Ehe als ein wahres Sakrament so gut wie die Ehe zwischen zwei Katholiken. Aber dessen ungeachtet betrachtet sie diese so genannten Mischehen als ein Übel und rät dringend davon ab. Vor jeden Katholiken, der eine Mischehe einzugehen beabsichtigt, tritt gleichsam die Kirche hin als eine liebevoll warnende Mutter und spricht: „Liebes Kind, höre, was deine tief bekümmerte Mutter zu dir spricht. Du kannst ja die Ehe mit dem Andersgläubigen schließen; diese Ehe ist ein Sakrament und ist unauflöslich wie die Ehe unter Katholiken. Aber tue es nicht; unternimm nicht diesen Schritt, der mich, deine Mutter, jetzt schon bitter schmerzt, den du selbst später wohl noch bitter bereuen wirst!“
* Gründe: Die Kirche will eine gute Mutter ihrer Kinder sein und hat deren wahres Wohl im Auge, nicht bloß das leibliche, sondern auch das geistige, nicht blos das zeitliche, sondern vorzüglich das ewige. Sie weiß, dass junge Brautleute unerfahren sind und allzu leicht von der Leidenschaft sich betören lassen. „Die Leidenschaft flieht,“ sagt der Dichter; „die Liebe muß bleiben.“ „Der Wahn ist kurz, die Reu` ist lang.“ Das Ehe- und Familienleben mit seinen ernsten Anforderungen muß ein stärkeres Fundament haben als die höchst unzuverlässige, wandelbare, auf äußere sinnliche Dinge gegründete Zuneigung. Die Ehe fordert die innigste und engste äußere und innere Gemeinschaft und Übereinstimmung. Welches ist aber das heiligste und innerste Band, das die Eheleute umschlingt? Welches ist das trauteste, engste, heiligste Gebiet, worauf ihre Herzen sich begegnen? Ist es nicht Religion? Gerade da aber besteht bei der gemischten Ehe ein unseliger Zwiespalt; gerade da geht ein unheilvoller Riß durch die Familie. Gerade das, was die Herzen aufs innigste vereinen sollte, das entzweit sie. Der eine nennt verderblichen Irrtum, was dem andern als göttliche Wahrheit gilt; der eine ehrt, was der andere schmäht. Der Katholik im heiligen Messopfer den erhabensten, heiligsten Gottesdienst; der Protestant nennt es abscheulichen Götzendienst; der Katholik verehrt Maria als Mutter Gottes, der Protestant bezeichnet sie als gewöhnliches Weib; der Katholik betet für die Abgestorbenen. Der Protestant leugnet das Fegfeuer und die Fürbitte für die Armen Seelen; der Katholik geht zur Beicht und Kommunion, der Protestant kennt kein Sakrament der Busse und die heilige Hostie ist ihm gewöhnliches Brot; der Katholik gebraucht das Weihwasser, der Protestant nennt dasselbe schändlichen Aberglauben. Wie soll da für die Dauer wahrer Friede und wahres Glück bestehen können? Ach, frage die Erfahrung! Frage jene Seelsorgpriester, welche in größeren Städten wirken oder gewirkt haben, dort, wo die Mischehen am häufigsten vorkommen. „Ach, Hochwürden,“ heißt es da wohl unter heißen Tränen, „was soll ich tun? Ich lebe in gemischter Ehe und bin recht unglücklich. Das anfängliche gute Einvernehmen ist längst geschwunden. Man will mich zum Abfall bewegen; man will die Kinder im andern Glauben erziehen; nicht bloß mein Ehegemahl, auch die Verwandten dringen fortwährend auf mich ein, ihnen den Willen zu tun.“ Wenn man dann fragt: „Aber lieber Christ, hat man Sie denn vorher nicht gewarnt, ist Ihnen nicht gesagt worden, dass es wohl so kommen werde? Welche Antwort erhält man da in der Regel: „O ja gewiß, hat man mich gewarnt. Man hat mir die Wahrheit gesagt; aber ich habe nicht glauben wollen. Ich habe den Beteuerungen, die man mir gab Gehör geschenkt. Und ach, es ist ganz anders gekommen!“ Was kann der Priester einen solchen Katholiken sagen? „Das Sakrament besteht; die Ehe ist unauflöslich; da gibt es nur eines: im Glauben feststehen und beten und dulden, so lange es Gott gefällt.“ Wie hart, - wie traurig – und nicht zu ändern! „Ich weiß wohl, dass es für mich keine Hilfe gibt,“ sagte einst eine solche unglückliche Frau zu einem Priester; „aber ich komme, weil ich hoffe, Erleichterung zu finden, wenn ich jemand mein Leid klagen und mich ausweinen kann.“ Das weiß die katholische Kirche. Sie wäre wahrlich keine gute Mutter, wenn sie bei solchen Erfahrungen stumm bliebe. Christen, die katholische Kirche redet wahr, wenn sie vor den gemischten Ehen warnt!
* Weitere Gründe: Glaubensverlust, Lauheit, Behinderung des Glaubenslebens, Druck der andersgläubigen Verwandtschaft.
Ausführlicher Link: [[1]]
Zivilehe
Die zwischen Katholiken geschlossene Zivilehe ist kein Sakrament, weil sie von allen für die Eheleute notwendigen Gnaden keine einzige mit sich bringt.
Die bloße Zivilehe ist ein Rückfall in das Heidentum, und zieht nach sich:
1. Mangel an Gnade, so wie die heidnische Ehe gnadenlos war; zwischen einer Frau in der sakramentalen Ehe und einer anderen in der Zivilehe ist ein größerer Unterschied als zwischen einer Königstochter und einer Bettlerin.
2. Schwere Sünde, weil jede Geschlechtsverbindung außer der sakramentalen Ehe den Christen von Gott unter schwerer Strafe verboten ist.
3. Mangel an Segen Gottes für sich, für den Mann, für die Kinder. – Arme Familie, was soll aus dir werden ohne Segen Gottes im Tale der Tränen!
4. Verlust der von Gott garantierten Sicherheit, keine Nebenbuhlerin zu bekommen.
5. Verlust des von Gott garantierten Rechtes, nicht verstoßen zu werden.
6. Verlust ihrer höheren Weihe, als Tochter Gottes unter dem besonderen Schutze Gottes zu stehen.
7. Verlust des Himmels, wenn sie in diesem schwer sündhaften Zustande dahinlebt und stirbt, -
Zum Schlusse noch ein Wort an die Unverehelichten!
Der jungfräuliche Stand ist viel edler und heiliger vor Gott, als der Ehestand, das ist Glaubenslehre.
Daraus folgt aber keineswegs, dass es zu wünschen wäre, dass alle den jungfräulichen Stand wählen sollten; im Gegenteile, alle von Gott zum Ehestande Berufenen sollen in den Ehestand eintreten.
Aber sollen sie ihm als heiligen Stand betrachten und sich auch heilig auf den Ehestand vorbereiten, um alle die reichen Gnadenschätze zu erlangen, die Gott darin niedergelegt hat.
Die beste Vorbereitung ist aber das ganze vorrausgegangene Leben, wahrhaft christlich zugebracht in Heiligkeit und Tugend, und in emsigem Bestreben zu lernen, zu arbeiten, zu verdienen, zu sparen.
Ist dann die Zeit der Verehelichung herangenaht, so wähle dir eine Person aus, welche selbst fromm ist und womöglich aus einer frommen Familie; und die gesund ist, aus gesunder Familie an Leib und Geist.
Das sind die Haupteigenschaften; kommt dazu auch zeitliches Vermögen und körperliche Schönheit, um so besser, aber als Haupterfordernisse dürfen sie dir nicht gelten.
In der Zeit vor der Verehelichung sei dann eifriger im Gebete, emsiger im Empfange der heiligen Sakramente und wachsamer gegen Versuchungen und Gefahren bezüglich der Keuschheit.
Bedenke, dass Gott dir im Ehestande gar große Gnaden geben will, und dazu noch seinen Segen auch zu den zeitlichen Dingen für dich und deine Kinder.
Der Teufel ist dir aber neidisch um diese Gnaden und möchte dich zu Sünden verleiten, um dich so dieses Gnadensegens zu berauben, so dass dir zuletzt nur der Fluch übrig bliebe.
Darum ist es eine so traurige Sache, Christen zu sehen, die sich vor der Ehe Dinge erlauben, die Gott ihnen nicht erlaubt.
Und unerlaubt, unter Todsünde verboten, ist auch den Brautleuten alles, was überhaupt den christlichen Jünglingen und Jungfrauen verboten ist.
Also lebe so, dass du mit reinem keuschen Herzen in den Ehestand eintretest!
Q. Das dreifache Reich Gottes aus den Rundschreiben P. Pius X. Impr. 1911