Fegefeuer

Aus FJM-Ritter
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Engel kommen zu Hilfe im Fegefeuer

Über den Himmel, das Fegefeuer und die Hölle

Das besondere Gericht

1021 Der Tod setzt dem Leben des Menschen, das heißt der Zeit, in der dieser die in Christus geoffenbarte göttliche Gnade annehmen oder zurückweisen kann, ein Ende. Das Neue Testament spricht vom Gericht hauptsächlich im Blick auf die endgültige Begegnung mit Christus bei seinem zweiten Kommen. Es sagt aber auch wiederholt, dass einem jeden unmittelbar nach dem Tod entsprechend seinen Werken und seinem Glauben vergolten wird, das Gleichnis vom armen Lazarus und das Wort, das Christus am Kreuz zum guten Schächer sagte, sowie weitere Texte des Neuen Testaments sprechen von einem letzten Schicksal der Seele, das für die einzelnen Menschen unterschiedlich sein kann.

1022 Jeder Mensch empfängt im Moment des Todes in seiner unsterblichen Seele die ewige Vergeltung. Dies geschieht in einem besonderen Gericht, das sein Leben auf Christus bezieht — entweder durch eine Läuterung hindurch oder indem er unmittelbar in die himmlische Seligkeit eintritt oder indem er sich selbst sogleich für immer verdammt.

„Am Abend unseres Lebens werden wir nach unserer Liebe gerichtet werden" (Johannes vom Kreuz, dichos 64).


Die abschließende Läuterung — das Purgatorium

1030 Wer in der Gnade und Freundschaft Gottes stirbt, aber noch nicht vollkommen geläutert ist, ist zwar seines ewigen Heiles sicher, macht aber nach dem Tod eine Läuterung durch, um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels eingehen zu können.

1031 Die Kirche nennt diese abschließende Läuterung der Auserwählten, die von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden ist, Purgatorium [Fegefeuer]. Sie hat die Glaubenslehre in Bezug auf das Purgatorium vor allem auf den Konzilien von Florenz und Trient formuliert. Im Anschluss an gewisse Schrifttexte spricht die Überlieferung der Kirche von einem Läuterungsfeuer:


„Man muss glauben, dass es vor dem Gericht für gewisse leichte Sünden noch ein Reinigungsfeuer gibt, weil die ewige Wahrheit sagt, dass, wenn jemand wider den Heiligen Geist lästert, ihm weder in dieser noch in der zu künftigen Welt vergeben wird [Mt.12,32]. Aus diesem Ausspruch geht hervor. Das einige Sünden in dieser, andere in jener Welt nachgelassen werden können" (Gregor d. Gr., dial.4,39).

1032 Diese Lehre stützt sich auch auf die Praxis, für die Verstorbenen zu beten, von der schon die Heilige Schrift spricht: „Darum veranstaltete [Judas der Makkabäer] das Sühnopfer für die Verstorbenen, damit sie von der Sünde befreit werden" [2.Makk.12,45]. Schon seit frühester Zeit hat die Kirche das Andenken an die Verstorbenen in Ehren gehalten und für sie Fürbitten und 1371 insbesondere das eucharistische Opfer dargebracht, damit sie geläutert werden und zur beseligenden Gottesschau gelangen können. Die Kirche 1470 empfiehlt auch Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen.


„Bringen wir ihnen Hilfe und halten wir ein Gedächtnis an sie. Wenn doch die Söhne Ijobs durch das von ihrem Vater dargebrachte Opfer geläutert wurden, wie sollten wir dann daran zweifeln, dass unsere Opfergaben für die Toten ihnen Trost bringen? Zögern wir nicht, den Verstorbenen Hilfe zu bringen und unsere Gebete für sie aufzuopfern" (Johannes Chrysostomus, hom. in 1 Cor. 41,5).


Fußnote

Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche S.292 oben und S.294

Rechte der deutschen Ausgabe R. Oldenbourg Verlag München